LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6616 25.08.2014 Datum des Originals: 25.08.2014/Ausgegeben: 28.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2520 vom 18. Juli 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6365 Zuweisungen von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2014/2015 im Kreis Unna – Förderschulen und weiterführende Schulen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2520 mit Schreiben vom 25. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lag mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 bei rund 6,1 % aller Lernenden in der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Davon werden (Stand: 22. August 2012) 38 % an allgemeinen Schulen im Kreis Unna unterrichtet. Damit gehört der Kreis Unna derzeit zu den Kreisen, die die höchste Inklusionsquote landesweit aufweisen können. Gemäß den Eckpunkten für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 4. April 2014 wurden den Bezirksregierungen erstmals Stellenbudgets zugewiesen. Das landesweite Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung umfasst zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 9.406 Lehrerstellen. Aus diesem Stellenbudget müssen die Lehrerstellenbedarfe für die weiterhin bestehenden Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sowie der allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen gedeckt werden . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6616 2 Zum Schuljahr 2014/2015 wurde für Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache und emotionale/soziale Entwicklung) eine neue Schüler-LehrerRelation von 9,92 eingeführt. Bis zum Schuljahr 2014/2015 betrug die Schüler-LehrerRelation für den Förderschwerpunkt „Lernen“ 10,47 Schüler pro Stelle, für den Förderbereich „Sprache“ in der Primarstufe 8,53 Schüler pro Stelle und für den Bereich „emotionale/soziale Entwicklung“ 7,83 Schüler pro Stelle. 1. Sollen mit der Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget künftig auch bereits festgestellte sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern abgedeckt werden, die zum 1. August 2014 in die sechste Klasse (oder höher) einer weiterführenden Schule wechseln? Ja. 2. Welche Stellenzuweisungen aus dem regionalen Stellenbudget erhalten die wei- terführenden Schulen im Kreis Unna (aufgeteilt nach weiterführenden Schulen) zum Schuljahr 2014/2015? Für das Schuljahr 2014/15 wurden den Bezirksregierungen erstmals Lehrerstellen für die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache in Form eines Stellenbudgets (insges. 9406 Stellen) zugewiesen. Dieses Stellenbudget steht künftig unabhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit einem förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen zur Verfügung. Für das Schuljahr 2014/15 erfolgte die Stellenzuweisung auf der Grundlage der tatsächlichen Bedarfslage des Schuljahres 2012/13. Aus diesem Stellenbudget erhalten sowohl die weiterhin bestehenden Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten als auch die allgemeinen Schulen mit Gemeinsamem Lernen Stellen für die sonderpädagogische Förderung. Der Bezirksregierung Arnsberg wurden insges. 2050 Stellen aus dem Stellenbudget zugewiesen . Rechnerisch entfallen davon 246 Stellen auf den Kreis Unna. Für die Verteilung der Stellen an weiterführende Schulen gelten gemäß Erlass vom 04.04.2014 („Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) für die Primarstufe und Sekundarstufe I“) die nachstehenden Kriterien: 1. Weiterführende allgemeine Schulen erhalten bis zu 50 Prozent der Stellen des Stellen- budgets, die auf die allgemeinen Schulen entfallen. Hier ist eine gezielte Zuweisung von Stellen eher möglich als an Grundschulen, da der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auch im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen beim Übergang in die Klasse 5 in der Regel durch ein förmliches Feststellungsverfahren geklärt ist. 2. Allgemeine Schulen der Sekundarstufe I mit Gemeinsamem Lernen im Bereich der Lernund Entwicklungsstörungen erhalten nach Möglichkeit mindestens eine Stelle pro Zug. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6616 3 Bei Schulen mit mehr als zwei Zügen entscheidet die Schulaufsicht unter Beachtung der mit Zustimmung des Schulträgers festgelegten Aufnahmekapazitäten, ob diese Vorgabe auch für weitere Züge gilt. Wenn in der Region bislang eine starke Konzentration auf wenige Schulen mit Gemeinsamem Lernen erfolgte, kann die Schulaufsicht in begründeten Fällen auch darüber hinaus eine höhere Stellenzuweisung vornehmen. 3. Einzelnen Schulen, deren Lehrkräfte über Erfahrungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung verfügen, kann darüber hinaus mindestens eine zusätzliche halbe Stelle zugewiesen werden, um Schulen zu unterstützen, die Schülerinnen und Schüler mit (jedoch nicht förmlich festgestelltem) Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgenommen haben. 4. Insbesondere in Regionen, in denen das Angebot des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I noch ausgeweitet werden sollte, achtet die Schulaufsicht darauf, dass aus dem Stellenbudget Stellen für die Einrichtung weiterer Schulen des Gemeinsamen Lernens zur Verfügung stehen. Die Aufteilung dieser Stellen erfolgt nach folgenden Kriterien:  sozialräumliche Kriterien  Profil der Schulen in Bezug auf individuelle Förderung und Umgang mit Heterogenität  ausgewogene regionale Verortung, Aufbau eines flächendeckenden, wohnortnahen Angebots  Zahl der bisher festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfe im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen an diesen Schulen Die Zahl der im Schuljahr 2014/15 an den einzelnen weiterführenden Schulen zur Verfügung stehenden sonderpädagogischen Lehrkräfte wird erst mit den Amtlichen Schuldaten 2014/15 erhoben. Diese stehen voraussichtlich Anfang 2015 zur Verfügung. Eine Abfrage bei den Bezirksregierungen kann nicht im Rahmen der Bearbeitungsfrist für die Beantwortung von Kleinen Anfragen durchgeführt werden. 3. Wie viele Stellen stehen den Förderschulen im Kreis Unna, die die Förderberei- che „Lernen“, „Sprache“ und „emotionale/soziale Entwicklung“ abdecken (einzeln oder im Verbund) zum Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung (aufgeteilt nach Förderschulen)? 4. Wie viele Stellen standen den Förderschulen im Kreis Unna mit den in Ziff. 3 ge- nannten Förderbereichen im Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung (aufgeteilt nach Förderschulen)? Aus Gründen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet . Grundsätzlich werden die im Haushalt veranschlagten Lehrerstellen der Schulaufsicht zur Bewirtschaftung zugewiesen. Auf dieser Grundlage erhalten die Schulen eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz ergeben- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6616 4 den und von der Schulaufsicht anerkannten Stellenbedarfs. Eine Stellenbewirtschaftung auf der Ebene einzelner Städte und auf Schulebene erfolgt nicht. Aus diesem Grunde wurden bei ähnlichen Fragestellungen zur Unterrichtsversorgung an Schulen stets der Stellenbedarf und die entsprechende Personalausstattung auf der Basis des Schulinformations- und Planungssystems (SchIPS) mitgeteilt. Für das Schuljahr 2014/15 liegen in SchIPS derzeit weder zum Stellenbedarf noch zur künftigen Personalausstattung an einzelnen Schulen verlässliche Daten vor, da die umfänglichen zum Schuljahreswechsel stattfindenden Bedarfs- und Personalveränderungen in diese ITAnwendung eingepflegt werden müssen. Zudem werden die endgültigen Schülerzahlen erst mit den Amtlichen Schuldaten 2014/15 zum Stichtag 15.10. erhoben. Eine Einzelabfrage zum voraussichtlichen Stellenbedarf und zur Personalausstattung der Schulen bei den zuständigen Bezirksregierungen kann nicht im Rahmen der Bearbeitungsfrist für die Beantwortung Kleiner Anfragen durchgeführt werden. Hinsichtlich des Stellenbedarfs und der Personalausstattung der Förderschulen mit Förderschwerpunkten aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen im Kreis Unna im Schuljahr 2013/14 wird auf die nachstehende Tabelle (Stand: April 2014) verwiesen. Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Förderschulen mit Förderschwerpunkt im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen im Kreis Unna Schulform Stand: 15.4.2014 Stellenbedarf Personalausstattung Grund- und Ausgleichs- bedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt 1 2 3 4 Bergkamen, FÖ LE,SQ,ES AlbertSchweitzer 15,4 2,1 17,5 21,4 Fröndenberg/Ruhr, FÖ LE, SQ, ES Sodenkamp 8,0 1,1 9,2 9,0 Kamen, FÖ LE, SQ, ES Käthe-Kollwitz 9,4 0,6 9,9 11,1 Kamen, FÖ SQ Sonnenschule 20,2 0,2 20,4 22,1 Lünen, FÖ LE Friedrich-Ebert-Schule 15,8 1,9 17,7 18,2 Schwerte, FÖ LE,SQ,ES Schule an der Ruhr 11,9 1,1 13,0 13,8 Selm, FÖ LE, SQ, ES Pestalozzi 18,0 1,3 19,3 18,6 Unna, FÖ ES Regenbogenschule 28,0 1,0 29,0 28,4 Unna, FÖ LE Harkortschule 12,9 1,7 14,6 16,4 Werne, FÖ LE Barbaraschule 7,2 3,1 10,3 11,4 Gesamtergebnis 146,9 14,2 161,1 170,3 LE: Lernen SQ: Sprache ES: Emotionale/soziale Entwicklung Bei der Bewertung der in der Tabelle aufgeführten Daten zur Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6616 5 bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung , Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub , Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen sowie Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Wegen der im Übrigen bei der Interpretation der SchIPS-Daten zu beachtenden Besonderheiten wird exemplarisch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3216 der Abgeordneten Marlies Stotz, SPD, verwiesen (vgl. LT-Drucksache 14/9153 vom 04.05.2009). 5. Wie viele Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstüt- zungsbedarf im Bereich der „Lern- und Entwicklungsstörung“ besuchen zum Schuljahr 2014/2015 noch eine Förderschule im Kreisgebiet Unna (aufgeteilt nach Förderschulen)? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/15 Förderschulen besuchen, wird erst mit den Amtlichen Schuldaten 2014/15 erhoben. Diese stehen voraussichtlich Anfang 2015 zur Verfügung.