LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6625 26.08.2014 Datum des Originals: 26.08.2014/Ausgegeben: 29.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2526 vom 21. Juli 2014 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/6379 LVR-Klinik mit Forensik Bedburg-Hau – neues Bettenhaus endlich bauen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2526 mit Schreiben vom 26. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die LVR-Klinik Bedburg-Hau samt ihrer Forensik besteht seit mehr als 100 Jahren und kann nicht nur am unteren Niederrhein auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Fachwelt gleichermaßen verweisen. Beim Thema Forensik reagieren die Menschen vor Ort angesichts der hohen Patientenzahl von rund 500 quasi naturgemäß sehr sensibel, zumal es in der Vergangenheit häufig eine Überbelegung in diesem Bereich gab. Nun wartet man seit geraumer Zeit auf die angekündigten baulichen Veränderungen, damit zum einen die Patienten in Räumen mit zeitgemäßem Standard betreut werden können und zum anderen das Personal in einem fachgerecht ausgestatteten, sicheren Umfeld arbeiten kann. 2013 kündigten die Landesregierung und der Klinikträger LVR via Forensik-Beirat die anstehende Erweiterung um ein 69-Betten-Haus an, das ab 2016 die Situation der untergebrachten Patienten und des eingesetzten Personals verbessern sollte. Im Anschluss daran sollen die Gebäude 25 und 28 saniert werden, damit Therapie auf neuestem Stand gesichert bleibt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neuesten Therapie- und Sicherheitsgesichtspunkten entsprechend arbeiten können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6625 2 1. Wie viele Personen sind derzeit (jeweils nach den einzelnen Teileinrichtungen gelistet) in der LVR-Klinik Bedburg-Hau untergebracht? Die Anzahl der forensischen Patientinnen und Patienten der LVR-Klinik Bedburg-Hau setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 1. Juni 2014): Bezeichnung Teileinrichtung Anzahl Patientinnen bzw. Patienten Abteilung I Männer (§ 63 StGB) 106 Abteilung II Frauen und Männer (§ 63 StGB) im Rehabilitationsprozess 100 Abteilung III Drogenabhängige Männer (§ 64 StGB) 94 Bezeichnung Teileinrichtung Anzahl Patientinnen bzw. Patienten Abteilung IV Alkoholabhängige Männer (§ 64) und mental be- einträchtigte Männer (§ 63 StGB) 95 Gesamtzahl der stationär untergebrachten Patientinnen und Patienten 395 Patientinnen und Patienten im Langzeiturlaub (Entlassungsvorbereitung außerhalb der Klinik) 105 Gesamtzahl der der forensischen Klinik zugeord- neten Patientinnen und Patienten 500 2. Wann wird das 2. Ausbauprogramm in Bedburg-Hau (Neubau des 69-Betten- Hauses sowie Sanierung der beiden Häuser 25 und 28) begonnen? Zunächst ist anzumerken, dass es sich bei den vorgenannten Maßnahmen nicht um solche des 2. Ausbauprogramms handelt. Das 2. Ausbauprogramm umfasst den Neubau von fünf Kliniken in den Landgerichtsbezirken Bonn, Dortmund, Essen, Münster und Wuppertal und nicht Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Standorten. Die Beauftragung von Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in den Häusern 25 und 28 ist bereits erfolgt. Die abschließende Sanierung der beiden Häuser 25 und 28 soll plangemäß erst nach Fertigstellung des Neubaus vorgenommen werden. Hinsichtlich des Neubaus ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) mit der Erstellung einer Haushaltsunterlage nach § 24 Landeshaushaltsordnung beauftragt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6625 3 3. Welche Planungen bestehen seitens der Landesregierung und des Klinikträgers zur Sicherstellung des bestehenden Personalschlüssels? Zwischen Land und Klinikträger ist ein jährliches Budget zu vereinbaren, das sowohl die Sach- als auch die Personalkosten umfasst (§ 30 Absatz 2 Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein -Westfalen). Für das Jahr 2014 steht eine solche Vereinbarung hinsichtlich der forensischen Klinik Bedburg-Hau noch aus. Dem LVR liegt ein Budgetangebot des Landes vor, das trotz einer Reduzierung der stationären Belegung der Klinik gegenüber dem Vorjahresbudget eine Erhöhung beinhaltet. Darüber hinaus wurde dem LVR ein zusätzlicher Unterstützungsbetrag zur sukzessiven Anpassung des Personals an die reduzierte stationäre Belegung angeboten. 4. Gab es in den letzten 12 Monaten besondere Vorkommnisse im Bereich der Kli- nik, hier speziell der Forensik? Für den Zeitraum vom 1.7.2013 bis zum 24.7.2014 sind dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug zur forensischen Klinik Bedburg-Hau 27 nicht oder nicht rechtzeitig aus einem unbegleiteten Ausgang oder der Entlassungsvorbereitung zurückgekehrte Patientinnen und Patienten gemeldet worden. Zudem entwich ein Patient bei der Rückführung in die Einrichtung nach einem Drogenrückfall und ein Patient versuchte erfolglos, eine Zaunanlage zu überwinden. Belastbare Angaben über sonstige besondere Vorkommnisse im Bereich der Klinik, insbesondere über solche, die keinen Bezug zur Klinik erkennen lassen, sind der Landesregierung nicht möglich. 5. Welche Auswirkungen hat die vom Finanzminister verhängte Haushaltssperre auf die Bauvorhaben der Klinik? Bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes für die Häuser 25 und 28 (siehe Antwort auf Frage 2) handelt es sich um eine bereits vor der hauswirtschaftlichen Sperre bewilligte Maßnahme . Auch die Beauftragung des BLB NRW mit der Erstellung einer Haushaltsunterlage (siehe ebenfalls Antwort auf Frage 2) erfolgte vor der hauswirtschaftlichen Sperre.