LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6638 27.08.2014 Datum des Originals: 26.08.2014/Ausgegeben: 01.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2546 vom 25. Juli 2014 der Abgeordneten Bernhard Tenhumberg und André Kuper CDU Drucksache 16/6427 Drohen Kita-Schließungen aufgrund der Unterfinanzierung der Kindpauschalen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2546 mit Schreiben vom 26. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kurz vor dem Start in das neue Kindergartenjahr am 1. August 2014 hat die SPD-Fraktion Bedenken geäußert, dass die frühkindlichen Bildung derzeitig unterfinanziert ist und dadurch zukünftig viele Kitas in freier Trägerschaft von Schließung bedroht sind. Insbesondere wies die SPD-Fraktion auf die Nichtauskömmlichkeit der sog. Kindpauschalen hin und sieht dabei vor allem die Städte und Gemeinden in der Pflicht, die finanziellen Auswirkungen einer Erhöhung der Kindpauschalen zu tragen. Eine Unterfinanzierung der Kitas ist bereits im Beratungsverfahren der zweiten KiBiz-Reform immer wieder deutlich gemacht worden. Darauf aufbauende Anträge (Drs. 16/5956, 16/4577, 16/5999) und Forderungen zur Überprüfung und ggf. Erhöhung der Kindpauschale sind von den regierungstragenden Fraktionen der SPD und der Grünen abgelehnt worden. Vorbemerkung der Landesregierung Vor und seit Inkrafttreten des von der damaligen Regierung verabschiedeten KiBiz ist die Kritik an diesem Gesetz nicht verstummt. Die jetzige Landesregierung hat deshalb seit 2010 die Verbesserung der Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte gemacht. Seitdem gehen der quantitative und der qualitative Ausbau der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6638 2 Betreuungsangebote in NRW Hand in Hand und die Zahlen spiegeln den Erfolg dieser Arbeit wider. Die Revision des Kinderbildungsgesetzes erfolgt dabei Schritt für Schritt auf der Basis der im engen Dialog mit den Beteiligten gewonnenen Erkenntnisse und zielgerichteten Schwerpunktsetzungen . In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass alle Verbesserungen seit 2010 ausschließlich mit Landesmitteln finanziert werden. 1. Teilt die Landesregierung die Bedenken der SPD-Fraktion hinsichtlich der finan- ziellen Auskömmlichkeit der frühkindlichen Bildung sowie drohender KitaSchließungen ? Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung verbessert werden müssen. Sie teilt ebenfalls die Einschätzung und hat dies auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass eine umfassende Neugestaltung des Finanzierungssystems - auch aufgrund der Haushaltssituation des Landes - allein durch das Land finanziert, nicht zu realisieren ist. Das gilt auch für die Anhebung der jährlichen Anpassung der Kindpauschalen. Dies kann nur im Zusammenwirken aller Beteiligten geklärt werden. Gleichzeitig setzt die Landesregierung darauf, dass die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach § 24 SGB VIII entsprechen und auch die freien Träger ihrer Verantwortung nachkommen, wie sie es auch in der öffentlichen Anhörung zum KiBiz-Änderungsgesetz am 30. April 2014 im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zum Ausdruck gebracht haben. 2. Gibt es heute einen neuen Erkenntnisstand hinsichtlich einer Unterfinanzierung bzw. der Auskömmlichkeit der Kindpauschalen, den es im Juni 2014 - also zum Zeitpunkt der Verabschiedung der KiBiz-Änderungen - noch nicht gegeben hat? Nein. 3. Warum hat die Landesregierung im Zuge der zweiten KiBiz-Revisionsstufe keine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kindpauschalen vorgenommen? Aufgrund der Erfahrungen aus dem Prozess des ersten Revisionsschrittes, bei dem sich die Kommunalen Spitzenverbände unter Berufung auf das Konnexitätsprinzip gegen eine Erhöhung der Kindpauschalen ausgesprochen haben, hat die Landesregierung im ersten wie im zweiten Revisionsschritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (u.a. zur Unterstützung des Personals) den Weg zusätzlicher Pauschalen gewählt, die ausschließlich mit Landesmitteln finanziert werden. Im Übrigen siehe hierzu auch die Vorbemerkung. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Frage der Konnexitätsrelevanz einer Erhö- hung der Kindpauschalen? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, kann dies nur im Zusammenwirken aller Beteiligten geklärt werden. In diesem Kontext werden relevante Fragen Berücksichtigung finden und sodann können Beurteilungen abgegeben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6638 3 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Frage der Konnexitätsrelevanz der Erhöhung der Kindpauschalen rechtlich begutachten zu lassen, wie es auch die SPD-Fraktion angekündigt hat? Siehe Antwort zu Frage 4.