LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6645 28.08.2014 Datum des Originals: 28.08.2014/Ausgegeben: 02.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2593 vom 6. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6549 Nächste Stadtwerke-Insolvenz – Droht auch in NRW eine Stadtwerke-Pleite? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2593 mit Schreiben vom 28. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gerade erst hat die Insolvenz der Geraer Stadtwerke und Verkehrsbetriebe für Schlagzeilen gesorgt, schon folgt die nächste Stadtwerkepleite. Diesmal kommt die Hiobsbotschaft aus Sachsen-Anhalt. Am 31. Juli haben die Stadtwerke Wanzleben GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Stadt Wanzleben-Börde, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Die 15 Mitarbeiter der Stadtwerke leisten die örtliche Wärmeversorgung und betreiben einen Bauhof , ein Spaßbad eine Biogas- sowie eine Solaranlage. Wanzleben-Börde ist eine kleine Gemeinde mit rund 15.000 Einwohnern im Bundesland Sachsen-Anhalt. Anfallende Reparaturkosten im sechsstelligen Bereich für ein ausgefallenes Blockheizkraftwerk waren einer der Auslöser der Insolvenz. Nachdem die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war, sah sich der erst seit dem 1. Juli dieses Jahres amtierende Geschäftsführer zur Insolvenzanmeldung gezwungen. Zwei Tage vor der Insolvenzanmeldung war der Stadtrat noch zu einer nicht-öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Den Bedarf zur Vermeidung einer Insolvenz bezifferte man mit einem Betrag zwischen 600.000 und 750.000 Euro, heißt es aus Verwaltungskreisen. Eine Finanzspritze aber kam nicht infrage. Nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Gebietsreform sei die Haushaltslage der Stadt zu angespannt. Im vergangenen Jahr konnte eine Insolvenz der Stadtwerke nur durch eine Finanzspritze der Stadt über 300.000 Euro vermieden werden. Damals waren die Konten gesperrt worden, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6645 2 nachdem die Stadtwerke einen Rechtsstreit mit einer Berliner Firma verloren hatten. Nach Einrichtung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Betrieb fortgeführt, die Mitarbeiter erhielten noch bis Ende September Insolvenzgeld. Es werden nun mögliche Sanierungsoptionen geprüft. Nachdem nun die vorläufige Insolvenz angemeldet worden ist, könnte finanzielle Hilfe von außen wieder in greifbare Nähe rücken. Die Politik habe ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Sanierungsprozesses zum Ausdruck gebracht. Die Stadt prüft momentan, ob Hilfe vom Land kommen könnte. Man sei hierzu mit Landesvertretern im Gespräch. In den kommenden Wochen solle geklärt werden, ob Fördermittel des Landes zur Rettung der Stadtwerke infrage kommen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung berichtet aktuell in einer kleinen Anfrage, dass sie keinerlei konkrete Angaben zur finanziellen Situation der Stadtwerke in NordrheinWestfalen habe. 1. Sieht die Landesregierung aktuell die Gefahr der Insolvenz nordrhein- westfälischer Stadtwerke? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2443 (LTDrucksache 16/6475) verwiesen. 2. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf dafür, die Informationsgrundlage zur finanziellen Situation von kommunalen Unternehmen zu verbessern, angesichts der Insolvenzen von Stadtwerken in Gera und Wanzleben? Nein, ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung mögliche Finanzspritzen für insolvente nord- rhein-westfälische Stadtwerke? Es obliegt den kommunalen Eigentümern der Stadtwerke zu entscheiden, ob im konkreten Einzelfall unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine „Finanzspritze“ angezeigt ist. 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, angesichts drohender Insolvenzen von Stadtwerken, für Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts? Nein. 5. Ist eine stärkere Kontrolle des zuständigen Ministeriums der Stadtwerke denkbar , angesichts der Unkenntnis der Landesregierung über die konkrete finanzielle Situation der nordrhein-westfälischen Stadtwerke wie in der Antwort des MIK auf die Kleine Anfrage 16/6228? Bei der Kommunalaufsicht handelt es sich um eine - auf die jeweilige Gebietskörperschaft bezogene - reine Rechtmäßigkeitskontrolle. Für weitergehende Erwägungen ist angesichts des kommunalen Rechts auf Selbstverwaltung kein Raum. Im Hinblick auf die kompetenziellen Begrenzungen wird im Übrigen auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 756 (LT-Drucksache 16/1866) verwiesen.