LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6647 28.08.2014 Datum des Originals: 28.08.2014/Ausgegeben: 02.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2578 vom6. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6513 Wie verlässlich sind die Schätzungen der GFG-Masse für die Kommunen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2578 mit Schreiben vom 28. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26. Juni 2014 veröffentlichte das Ministerium für Inneres und Kommunales die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 (GFG). Die verteilbare Finanzausgleichsmasse belaufe sich demnach voraussichtlich auf 9,6 Mrd. € und erhöhe sich gegenüber dem Steuerverbund 2014 um rund 148 Millionen € (+1,56 %). Diese Angaben, so das Ministerium, basiere auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2014 und seien insofern noch vorläufig. Der Ableitung der Finanzausgleichsmasse im Steuerverbund 2015 wird das Ist- Aufkommen der relevanten Verbundsteuern im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 zugrunde gelegt. Im Steuerverbund 2015 steht eine originäre Finanzausgleichsmasse in Höhe von 9.731.258.100 EUR zur Verfügung. Gegenüber dem Steuerverbund 2014 bedeutet dies eine Steigerung der originären Finanzausgleichsmasse um 148.313.200 EUR (1,55%). Ursachen für die Steigerung Sind, laut der Eckpunkte des MIK zum GFG 2015, die gestiegenen Einnahmen bei den Verbundsteuern und dem Länderfinanzausgleich/ Bundesergänzungszuweisungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6647 2 1. Wie errechnet das MIK konkret den voraussichtlichen Anstieg der Finanzausgleichsmasse ? 2. Wie belastbar sind die Angaben dazu bei der Vorstellung der Eckpunkte? 3. Ist der Anstieg der verteilbaren Finanzmasse im GFG 2015 belastbar? 4. Wie belastbar sind die Angaben zu den Zuwächsen der Finanzausgleichsmasse vor dem Hintergrund, dass die Steuereinnahmen im 1. Halbjahr 2014 nur um 0,2% bzw. 49 Mio. Euro gestiegen sind, das Finanzministerium aber mit 5,2 % gerechnet hatte? Die Finanzausgleichsmasse wird für den Steuerverbund 2015 aus dem Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern in einem zurückliegenden Referenzzeitraum abgeleitet. Es wird der Referenzzeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 zugrunde gelegt. Da die Eckpunkte zum GFG 2015 bereits im Juni 2014 veröffentlicht wurden, bevor der Referenzzeitraum beendet war, bedurfte es zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse wie in jedem Jahr einer zusätzlichen Steuerschätzung. Aus diesem Grund basieren die Finanzausgleichsmasse und die Zuweisungssummen in dem Eckpunktepapier auf dem Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. April 2014 und den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2014 für den Zeitraum 1. Mai 2014 bis 30. September 2014. Diese Schätzung ist regelmäßig eine Vorhersage der möglichen und erwarteten Steuerentwicklung auf der Basis aktueller Kenntnisse zum Zeitpunkt der Schätzung. Das Ergebnis einer Schätzung weicht zumeist vom wahren bzw. endgültigen Wert ab. Aus diesem Grund sind die Werte in dem Eckpunktepapier auch nicht als endgültig, sondern als Erwartung und als erster Orientierungsrahmen für die Haushaltsplanungen der Kommunen anzusehen. Eine endgültige Ermittlung der Finanzausgleichsmasse und der Zuweisungssummen erfolgt nach dem 30. September 2014. 5. Mit welchen Steuereinnahmen für das 3. Quartal 2014 bis September 2014 rech- net das MIK, um den Angaben der Eckpunkte des GFG 2015 zu entsprechen? Im Rahmen der Mai-Steuerschätzung und der Eckpunkte wurde für den Referenzzeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 ein Anstieg der Steuereinnahmen - ungeachtet der Positionen, die unter die „Bereinigung der Verbundsteuern“ fallen - von rund 1,34 Prozent erwartet.