LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6648 28.08.2014 Datum des Originals: 28.08.2014/Ausgegeben: 02.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2583 vom 30. Juli 2014 des Abgeordneten Bernd Krückel CDU Drucksache 16/6524 Plant Rot-Grün eine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer in NordrheinWestfalen ? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2583 mit Schreiben vom 28. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenardebatte zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Besoldungsanpassung 2013/2014 hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen darauf hingewiesen, dass man über weitere Einnahmesteigerungen für den Landeshaushalt nachdenken müsse. Auch im Haushaltsentwurf 2015 sind Globalen Mehreinnahmen von 300 Mio. Euro enthalten, die bislang noch nicht unterlegt sind. Diese werden auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes fortgeschrieben. 1. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder Planungen zur Erhö- hung der Grunderwerbsteuer? 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse oder Informationen, dass die Koalitions- fraktionen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer planen? 3. Haben die Koalitionsfraktionen eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer erbeten? Ich verweise bezüglich der Fragen 1 bis 3 auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 2515 (LT-Drs. 16/6530). Die darüber hinaus erfragten Sachverhalte fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung.