LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6706 04.09.2014 Datum des Originals: 03.09.2014/Ausgegeben: 09.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2563 vom 4. August 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6464 „Riesen-Bärenklau“ in Ostwestfalen-Lippe – welche Informationen hat die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2563 mit Schreiben vom 3. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bekämpfung der auch als „Riesen-Bärenklau“ bekannten sogenannten Herkulesstaude, die aus dem Kaukasus stammt, zu den besonders problematischen nicht einheimischen Pflanzenarten zählt und im 19. Jahrhundert als Zierpflanze eingeführt wurde, war dem Fragesteller – gemeinsam mit dem Kollegen Holger Ellerbrock – bereits in der vergangenen Wahlperiode ein wichtiges Anliegen (vergleiche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1243 vom 4.11.2011 (Drucksache 15/3239) mit Drucksache 15/3497). Die Ausbreitung der Herkulesstaude, begünstigt durch die Zunahme von Ausgleichs- und Brachflächen, ist im kommunalen Raum eine große Herausforderung. Zu Recht hat die Landesregierung seinerzeit mitgeteilt, dass diese „an Rad- und Wanderwegen, in Grünanlagen, an Spielplätzen, in der Nähe von Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen eine Gefahr für den Menschen darstellen“ kann und zusätzlich heimische Pflanzen- und Tierarten verdrängt und dadurch die biologische Vielfalt verändert beziehungsweise gefährdet. Neben umfassender Beratungsleistung, zum Beispiel durch die biologischen Stationen, die Landwirtschaftskammer und das LANUV soll es in der Vergangenheit auch konkrete Fördermittel gegeben haben, um die Bekämpfung der Herkulesstaude vor Ort zu unterstützen. Da es sich hierbei, wie die Landesregierung seinerzeit bereits richtigerweise festgestellt hat, um eine sogenannte freiwillige Leistung der Kommunen handelt, stellt sich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6706 2 auch die Frage, ob die Kommunen diese Kosten in erforderlichem Umfang angesichts der Situation der kommunalen Haushalte weiter aufbringen können. Kommunale Gebietskörperschaften sollen nach aktuellen Presseberichten vielmehr mit den Rodungsmaßnahmen bei der Herkulesstaude ausgesetzt haben, da die Landesförderung durch das MKULNV gestrichen worden sein soll. Kosten der Bekämpfung der Herkulesstaude können, wie Beispiele aus der kommunalen Praxis zeigen, bis zu 100.000 Euro jährlich betragen, wie Erfahrungen aus dem Rhein-Sieg-Kreis belegen. Auch in OWL ist insbesondere im Bereich von Weser und Werre, Mooren und Auen sowie an Wegen und Plätzen die Herkulesstaude mit all ihren Auswirkungen auf Flora und Fauna zu beobachten, so dass ich die Landesregierung daher frage: Vorbemerkung der Landesregierung Ein Einstellen der Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Herkulesstaude (RiesenBärenklau ) durch das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen. Langfristige Förderzusagen ggf. mit bindender Wirkung über die derzeitige Legislaturperiode hinaus können jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund nur begrenzt zur Verfügung stehender Naturschutzmittel auch in Zukunft nicht gegeben werden. 1. Welche Fördermittel sind seitens des Landes im Regierungsbezirk Detmold in der Vergangenheit zur Bekämpfung der Ausbreitung der Herkulesstaude konkret eingesetzt worden (bitte für die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013 separat auflisten)? Folgende Zuwendungen wurden im Rahmen der Förderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes durch die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 51 bewilligt: 2011: 6.566,01 € (zwei Anträge), 2012: 7.347,06 € (ein Antrag), 2013: 10.120,95 € (ein Antrag). 2. Welche Förderkulisse, gegebenenfalls gestützt auf Mittel der Europäischen Union, bietet die Landesregierung zur Bekämpfung der Herkulesstaude an (bitte die aktuelle Förderkulisse für das laufende Haushaltsjahr 2014 sowie etwaige geplante Fördermaßnahmen für 2015ff. aufzeigen)? Als Maßnahme des Biotop- und Artenschutzes kann die Bekämpfung der Herkulesstaude landesweit auch mit Einsatz von EU-Mitteln gefördert werden. Diese Fördermöglichkeit besteht nach bisherigem und künftigem Förderprogramm. Festzuhalten ist, dass diese Förderung mit EU-Mitteln nicht dauerhaft zulässig ist. 3. Inwieweit ist die gezielte Bekämpfung der Herkulesstaude vor dem Hintergrund des Schutzes beeinträchtigter Kulturlandschaften Bestandteil einer Strategie der Landesregierung im Bereich des Naturschutzes? Der Koalitionsvertrag 2012-2017 formuliert als Zielvorgabe, die biologische Vielfalt in NRW konsequent zu schützen, gewachsene Kulturlandschaften zu erhalten sowie der Entwicklung von Wildnis Räume zu lassen. Im Rahmen der derzeit in der Abstimmung befindlichen Biodiversitätsstrategie NRW wird die erfolgreiche Bekämpfung invasiver Tier- und Pflanzenarten wie z.B. der Herkulesstaude als für die Erhaltung der biologischen Vielfalt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6706 3 unumgänglich angesehen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel – also Aufwand und Erfolg – muss allerdings bei den getroffenen Maßnahmen stets berücksichtigt werden. 4. Inwieweit wird nach Informationen der Landesregierung, zum Beispiel auch dort, wo das Land selbst eine Straßenbaulast hat, die Herkulesstaude durch Einsatz chemischer Stoffe (zum Beispiel Herbizide) bekämpft (ein kurzer, allgemeiner Bericht über die Erfahrungen mit dem Einsatz von Herbiziden ist ausreichend)? Die Herkulesstaude wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW schon seit Jahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Mitarbeiter des Betriebsdienstes bekämpft. Einzelbestände werden manuell bearbeitet, indem die Wurzelrübe abgestochen wird. Größere, flächige Bestände werden durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden) zurückgedrängt. Grundlage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist eine bis 2015 befristete Allgemeinverfügung des Direktors der Landwirtschaftskammer NRW. Die Erfahrungen bezüglich dieser Vorgehensweise sind positiv. Bei konsequenter Durchführung lässt sich die Herkulesstaude deutlich reduzieren. Kontraproduktiv wirken sich Situationen aus, wo die Staude auf Nachbarflächen nicht bekämpft wird, sie sich somit ungehindert ausbreitet und die angrenzenden Straßenseitenflächen unmittelbar nach erfolgter Bekämpfung erneut besiedelt.