LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6715 05.09.2014 Datum des Originals: 04.09.2014/Ausgegeben: 10.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2582 vom 4. August 2014 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/6517 Welche Chancen bieten sogenannte gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften für langzeitarbeitslose Menschen? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2582 mit Schreiben vom 4. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit über 20 Jahren sollen Beschäftigungsgesellschaften die Arbeitslosigkeit dadurch begrenzen , dass die im Zuge der Umstrukturierung, Modernisierung und Sanierung von Unternehmen freigesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für neue, zukunftsorientierte Tätigkeiten qualifiziert werden. Aus diesem Modell haben sich gemeinnützige Gesellschaften entwickelt, die es sich zum Ziel gesetzt haben, langzeitarbeitslosen Menschen den Anschluss an ein Arbeitsleben zu erhalten bzw. zu ermöglichen. Nun verstärkt sich der Eindruck , dass die gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaften vermehrt ihre Arbeit einstellen . 1. Wie viele gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften in der Rechtsform gGmbH gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen (aufgelistet mit Namen und Orten )? Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6715 2 2. Wie viele gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften haben in den letzten fünf Jahren ihre Arbeit eingestellt? Es ist bekannt, dass auch in Nordrhein-Westfalen eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Träger u.a. aufgrund einer rückläufigen Auftragslage Stellen abbauen bzw. ihre Arbeit einstellen mussten. Konkrete Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie lässt sich die Entwicklung seit der Gründungsphase der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaften beschreiben? Die Entwicklung der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaften hängt unmittelbar von der Entwicklung der gesetzlichen Fördergrundlagen und der durch den Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ab. Diese sind im Bereich des SGB II für Nordrhein-Westfalen allein im Zeitraum 2010 – 2013 um mehr als 40 % reduziert worden. Die Zahl der Teilnehmenden an Beschäftigung schaffenden Angeboten ist im gleichen Zeitraum von 63.367 Teilnehmenden auf 28.322 Teilnehmende zurückgegangen. Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen ist in diesem Zeitraum nach Angaben der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit landesweit um rund 7.000 Menschen zurückgegangen. 4. Wie viele Menschen arbeiten in Nordrhein-Westfalen in Beschäftigungsgesell- schaften? Im April 2014 waren landesweit im Rahmen Beschäftigung fördernder Maßnahmen rund 26.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tätig. Differenzierte Angaben bezogen auf die Zahl der Beschäftigten in Beschäftigungsgesellschaften liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben aus einer Beschäfti- gungsgesellschaft den Weg in eine Festanstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden? Gemäß der Verbleibsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liegt die Eingliederungsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen derzeit im Anschluss an eine Arbeitsgelegenheit bei rund 9 % und im Anschluss an die Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16 e SGB II) bei rund 32 %. Differenzierte Daten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Beschäftigungsgesellschaften liegen der Landesregierung nicht vor.