LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6716 05.09.2014 Datum des Originals: 04.09.2014/Ausgegeben: 10.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2577 vom 6. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6512 Knöllchen zur Finanzierung der Kommunalhaushalte? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2577 mit Schreiben vom 4. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Deutsche Städte und Gemeinden erhalten jährlich fast eine halbe Milliarde Euro aus Verwarnungs - und Bußgeldern – Tendenz steigend. Verkehrsüberwachung wird angesichts der Kommunalfinanzprobleme zu einer soliden Einnahmequelle, um leere Stadt- und Kommunen -Kassen zu füllen. Aktuell wird berichtet, dass Sachsens Kommunen einen deutlichen Anstieg der Einnahmen durch Bußgelder zu verzeichnen haben. Das ist offenbar auf den seit Jahresbeginn gültigen neuen Bußgeldkatalog zurückzuführen. Allein in der ersten Jahreshälfte 2014 haben die Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern 21,3 Millionen Euro aufgrund von Buß- und Verwarngeldern sowie Zahlungen aufgrund von Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Das geht aus der Antwort des Dresdner Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtags zurück. Die Finanzstatistik des Landes NRW differenziert im Bereich der kommunalen Einnahmen nicht zwischen Geldbußen wegen Geschwindigkeitsverstößen und Geldbußen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6716 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Finanzstatistik des Landes differenziert bei den von den Kommunen vereinnahmten Geldbußen weder im Hinblick auf einzelne Verkehrsordnungswidrigkeiten noch im Hinblick auf die Einnahmen aus der Ahndung aller Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie weist lediglich die Summe der in einer Kommune insgesamt vereinnahmten Geldbußen aus und lässt deshalb keine Aussagen darüber zu, ob eine Änderung der Bußgeldsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu veränderten Einnahmen geführt hat. 1. Wie hoch waren insgesamt die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern der Kommunen im ersten Halbjahr 2014 (bitte kommunalscharfe Darstellung)? 2. Wie hoch waren die aus Verwarnungs- und Bußgeldern erzielten Einnahmen der nordrhein-westfälischen Kommunen jeweils in den vergangenen fünf Jahren? 3. Wie gliedern sich die Einnahmen aus Verwarnung- und Bußgeldern der Kommu- nen auf unterschiedliche Sachgebiete auf? 4. Welche Auswirkungen haben die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zu § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes und die Ausweitung der Möglichkeiten der Kommunen zu Geschwindigkeitsmessungen auf die Einnahmen der Kommunen aus Verwarnungs- und Bußgeldern? Zur Beantwortung der Fragen 1. bis 4. wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Plant die Landesregierung NRW kurz- oder mittelfristig eine Veränderung des Buß- und Verwarnungsgeldkataloges? Bei der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog -Verordnung) handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden ist. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Zustimmung zur Reform des Verkehrszentralregisters eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bußgeldkatalog -Verordnung insgesamt zu überarbeiten. Ein entsprechender Entwurf wird zurzeit durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet.