LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6717 05.09.2014 Datum des Originals: 04.09.2014/Ausgegeben: 10.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2576 vom 29. Juli 2014 des Abgeordneten Heiko Hendriks CDU Drucksache 16/6511 Meldeportal für Behörden: Fortschritt für Sicherheitsbehörden in NRW? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die kleine Anfrage 2576 mit Schreiben vom 4. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Neufassung des Bundesmeldegesetzes (BMG), die zum 01.05.2015 in Kraft tritt, sieht vor, dass für Sicherheitsbehörden ein jederzeitiger Abruf von Meldedaten in einem automatisierten Verfahren möglich sein muss. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat daher die Landesinitiative d-NRW mit der Realisierung einer elektronischen Melderegisterauskunft für Behörden in NRW beauftragt. Das Meldeportal für Behörden (MpB) ist laut Presseberichten zum 01.01.2014 produktiv gegangen . Auch ein halbes Jahr nach der Produktivsetzung gibt es bisher keine offizielle Stellungnahme über die technischen und organisatorischen Erfahrungen mit dem Portal. Als Weiterentwicklung des bisherigen Landesbehördenportals (eMAB) soll das Meldeportal für Behörden es allen öffentlichen Stellen erlauben, „echte“ Behördenauskünfte mit erweitertem Datenumfang abzurufen. Insbesondere Sicherheitsbehörden wie die Polizei sollen so in die Lage versetzt werden, jederzeit über das neue Behördenportal erweiterte Meldedaten automatisiert abzurufen. Eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist dabei, dass – anders als in anderen Bundesländern – kein zentrales Landesregister für Meldedaten besteht. Vielmehr werden die Daten bei den 396 Meldebehörden in den Städten und Gemeinden vorgehalten. Die Anfragen der Behörden werden über das neue Behördenportal an die Kommunen übermittelt und innerhalb kurzer Zeit beantwortet. Die Zuordnung der Behördenanfragen zu den jeweiligen Kom- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6717 2 munen erfolgt über den hierzu neu entwickelten Meldedatenrouter NRW. Nach Presseberichten wird der Meldedatenrouter NRW auch für Melderegisteranfragen aus der Privatwirtschaft genutzt. 1. In welchem Maße wird das neue Behördenportal bis heute bereits von Sicherheitsbehörden wie der Polizei für Auskünfte im erweiterten Umfang genutzt? Bislang wurden folgende Polizeibehörden an das Meldeportal für Behörden (MpB) mit der Rolle „Erweiterte Behördenauskunft (§ 3 Abs. 2 MeldDÜV)“ im Rahmen des am 01.01.2014 gestarteten Pilotbetriebs als Sicherheitsbehörde angeschlossen: 13.02.2014 LKA NRW 13.02.2014 LZPD NRW 17.04.2014 Köln 17.04.2014 Düsseldorf 17.04.2014 Bochum 17.04.2014 Wesel 06.08.2014 Ennepe-Ruhr-Kreis 06.08.2014 Bielefeld 06.08.2014 Soest 06.08.2014 Recklinghausen 06.08.2015 Aachen Darüber hinaus wurde folgenden Justizbehörden diese Rolle zugewiesen: Staatsanwaltschaften (seit 03.03.2014): Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Bonn, Detmold, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf , Essen, Hagen, Kleve, Kleve (Zweigstelle Moers), Krefeld, Köln, Mönchengladbach , Münster, Paderborn, Siegen, Wuppertal Landgerichtsbezirk Düsseldorf (seit 12.06.2014): Landgericht (LG) Düsseldorf, Amtsgericht (AG) Düsseldorf, AG Langenfeld, AG Neuss, AG Ratingen Landgerichtsbezirk Bochum (seit 02./16.06.2014): LG Bochum (02.06.2014), AG Bochum, AG Herne, AG Herne-Wanne, AG Recklinghausen , AG Witten Landgerichtsbezirk Köln (seit 12./17.06.2014) LG Köln (12.06.2014), AG Bergheim, AG Bergisch Gladbach, AG Brühl, AG Gummersbach , AG Kerpen, AG Leverkusen, AG Wermelskirchen, AG Wipperfürth Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt als Auftraggeber über einen Zugang zum Meldeportal für Behörden im Rahmen des Pilotbetriebs. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6717 3 2. Welche Kosten wurden für Planung/Entwicklung/Betrieb des neuen Behördenportals veranschlagt? Für die Planung und Entwicklung des Meldeportals für Behörden wurden in den Jahren 2011 - 2013 insgesamt 2.820.000 EUR durch Zahlungen an die beauftragte Dienstleisterin, die dNRW Besitz-GmbH & Co. KG, Dortmund, aufgewendet. Zum Betrieb des Meldeportals für Behörden wurden auf Grund der vertraglichen Bindung für die Jahre 2014 - 2016 jährlich 683.060 EUR (insgesamt 2.049.180 EUR) veranschlagt. 3. Wie oft war seit der Produktivsetzung die vollständige Verfügbarkeit des neuen Behördenportals bzw. der angeschlossenen kommunalen Meldedaten nicht gegeben ? Eine vollständige Verfügbarkeit aller Meldebehörden zu jeder Zeit sowohl über ein Portal als auch über ein zentrales Landesmelderegister ist technisch extrem aufwändig. Dies würde bedingen, dass dauernd alle beteiligten Systeme parallel betrieben werden müssten, um jeden denkbaren Ausfall sofort auffangen zu können. Eine solche 100%ige und damit absolute Verfügbarkeit ist nach dem Verständnis des Bundesmeldegesetzes (§ 39 Abs. 3 BMG) nicht gefordert und würde einen nicht absehbaren Finanzbedarf auslösen. Auf Grund absehbar notwendiger Wartungen und unerwarteter Ausfallzeiten der angeschlossenen dezentralen Melderegister kann eine derartige Verfügbarkeit über ein Portal nicht erreicht werden, da dieses nicht den Ausfall eines dezentralen Systems abfangen kann. Die Nichterreichbarkeit eines Melderegisters lässt jedoch, anders als bei zentralen Datenbanken, eine Abfrage aus einem anderen weiterhin zu. Eine Statistik über die Ausfälle der kommunalen Melderegister wird im System des Meldeportals für Behörden nicht geführt. Das Meldeportal für Behörden weist bereits in der Anmeldemaske auf derzeit nicht verfügbare Systeme hin, so dass in dringenden Fällen und in Ausnahmesituationen von den Sicherheitsbehörden alternative Abfragemöglichkeiten (Telefon , Fax) in Betracht gezogen werden können. Bislang waren im Rahmen des weiterhin andauernden Pilotbetriebs im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.07.2014 folgende Ausfallzeiten bei der von der Betreiberin (d-NRW) beauftragten technischen Dienstleisterin (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, KampLintfort - KRZN) für den dortigen Router zu verzeichnen: Ungeplante Ausfallzeiten 06.05.2014 13:15 Uhr 06.05.2014 13:40 Uhr 25 Minuten 02.04.2014 07:00 Uhr 02.04.2014 09:00 Uhr 120 Minuten 01.04.2014 11:08 Uhr 01.04.2014 11:20 Uhr 12 Minuten 31.03.2014 11:30 Uhr 31.03.2014 12:00 Uhr 30 Minuten 20.03.2014 10:55 Uhr 20.03.2014 12:15 Uhr 80 Minuten 10.03.2014 11:00 Uhr 10.03.2014 19:00 Uhr 480 Minuten 11.02.2014 13:08 Uhr 11.02.2014 13:12 Uhr 4 Minuten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6717 4 06.02.2014 11:06 Uhr 06.02.2014 11:30 Uhr 24 Minuten 29.01.2014 07:03 Uhr 29.01.2014 07:13 Uhr 10 Minuten 28.01.2014 16:35 Uhr 28.02.2014 16:49 Uhr 14 Minuten Geplante Ausfallzeiten 10.07.2014 06:30 Uhr 10.07.2014 06:35 Uhr 5 Minuten 11.06.2014 06:30 Uhr 11.06.2014 06:35 Uhr 5 Minuten 27.03.2014 19:00 Uhr 27.03.2014 19:10 Uhr 10 Minuten 09.03.2014 09:00 Uhr 09.03.2014 11:00 Uhr 120 Minuten Der MpB-Router beim KRZN war in der Zeit vom 01.01. bis 31.07.2014 zu 99,72 % verfügbar . 4. Wie beurteilt die Landesregierung die in Nordrhein-Westfalen etablierte Parallel- lösung gegenüber der Lösung in Form eines zentralen Melderegisters (z.B. hinsichtlich Fehlerquellen, Ausfällen, Unterhaltskosten)? Die Erteilung von Melderegisterauskünften über ein Portal erfordert eine leistungsfähige und stabile Vernetzung der angeschlossenen dezentralen Melderegister. Nordrhein-Westfalen verfügt, anders als einige andere Länder, über eine solche Vernetzung. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner mehrfachen Datenhaltung, um Behörden und öffentlichen Stellen den Abruf von aktuellen Meldedaten aus den dezentralen kommunalen Melderegistern zu ermöglichen . Eine Aktualisierung der Datenbestände erfolgt nur vor Ort. Datenabgleiche und ein Fehlermanagement sind nicht erforderlich. Der Betrieb eines zentralen Melderegisters (Landesmelderegister) bedarf der regelmäßigen Spiegelung kompletter Datenbestände bzw. der Errichtung eines Änderungsdienstes für die Aktualisierung der Daten-sätze. Über ein Fehlermanagement müssen Differenzen zwischen den Datenbeständen geklärt und nachbearbeitet werden. Die mehrfache Speicherung gleicher Datensätze an verschiedenen Orten wird von der Landesregierung unter dem Aspekt des Datenschutzes sehr kritisch gesehen. 5. Warum werden über den für das Behördenportal realisierten Meldedatenrouter NRW auch Melderegisteranfragen aus der Privatwirtschaft verarbeitet? Die in der Fragestellung enthaltene Annahme, wonach eine enge Beziehung zwischen dem Meldeportal Behörden und der elektronischen Melderegisterauskunft für Private besteht, ist unzutreffend. Die Errichtung und der Betrieb des Meldeportals für Behörden wurde durch das Ministerium für Inneres und Kommunales bei d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG, Dortmund (diese ist in ausschließlich öffentlicher Hand) beauftragt. Partner von d-NRW beim Betrieb des Meldeportals für Behörden sind zwei kommunale Rechenzentren (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein in Kamp-Lintfort -KRZN- und Kommunales Rechenzentrum Minden- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6717 5 Ravensberg/Lippe in Lemgo -krz-). Über den MpB-Router beim KRZN werden ausschließlich behördliche Anfragen bearbeitet. Einen Zugang zum Meldeportal für Behörden erhalten ausschließlich öffentliche Stellen und Behörden. Der Zugang ist technisch nur über ein sicheres Netz (sog. DOI-Netz) möglich. Ein Meldeportal für Private (ZEMA) wird daneben als Dienst von der d-NRW Betriebs-GmbH & Co. KG (an dieser sind Private beteiligt) in einer Kooperation mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) über das Internet angeboten. Die d-NRW Betriebsgesellschaft ist Vertragspartner der Kommunen und hat den technischen Betrieb des eigenständigen Routers beim KRZN beauftragt. Die technische Abwicklung der Melderegisterauskunft für Private erfolgt über eine eigene Schnittstelle, völlig unabhängig von der Behördenauskunft .