LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6718 05.09.2014 Datum des Originals: 04.09.2014/Ausgegeben: 10.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2592 vom 11. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6548 Haushaltssperre in nordrhein-westfälischen Kommunen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2592 mit Schreiben vom 4. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 5. August 2014 meldete „derweste.de“, dass Duisburgs Stadtkämmerer eine Haushaltssperre verhängt hat. Von nun an gibt die Stadt nur noch Geld für Pflichtleistungen aus. Laut der Zeitung Der Westen vermeidet der Kämmerer das Wort „Haushaltssperre“ und spricht lieber von „einer strengeren Mittelbewirtschaftung“, um „kurzfristig die Dynamik der Ausgabenentwicklung zu dämpfen und Zeit zu gewinnen.“ Der Grund für die Maßnahme ist, dass die Stadt zum Jahresende voraussichtlich um ein Minus von 14,6 Millionen Euro vom Haushaltsplan abweichen wird. Ende September soll in einer Ratssitzung der neue Haushalt eingebracht werden. Wenn dieser keinen Weg aufzeigen kann, wie das Minus zu verhindern ist, drohe der Stadt Duisburg die Entsendung eines Sparkommissars durch das Land. Der General-Anzeiger meldet am 11.08.2014 dass auch die Stadt Siegburg die sog. Haushaltssperre verhängt hat. Bis zum Jahresende werden nur noch Ausgaben zugelassen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Zu bereits abgeschlossenen Verträgen stehe die Stadt, sagte Siegburgs Bürgermeister laut dem Bonner General-Anzeiger. Aber: “Was nicht in trockenen Tüchern ist, wird nicht stattfinden.” Der Grund für die Maßnahme ist nach Angaben der Verwaltung, dass die Gewerbesteuern deutlich niedriger ausgefallen sind als erwartet . Hierdurch seien für das laufende Haushaltsjahr Mindereinnahmen in Höhe von 7 Millionen Euro zu erwarten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6718 2 Hinzu komme, dass die Schlüsselzuweisungen des Landes aufgrund neuer Verteilungsregeln und niedrigerer Einwohnerzahlen im Zuge des aktuellen Zensus um 1,8 Millionen Euro geringer ausgefallen seien als erwartet. 1. Welche nordrhein-westfälischen Kommunen haben derzeit eine sog. „Haushalts- sperre“ verhängt? 2. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Verhängung von Haushalts- sperren in den Kommunen? Die Kommunen treffen Entscheidungen gem. § 24 GemHVO in eigener Zuständigkeit und unterliegen dabei weder einer Anzeige- noch einer Genehmigungspflicht. Der Landesregierung liegen daher keine vollständigen Informationen vor, ob und in welchen Fällen von einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden für das laufende Haushaltsjahr eine Haushaltssperre erlassen worden ist. 3. Wie beurteilt es die Landesregierung die enormen Abweichungen von den Haus- haltsplänen? Im Haushaltsvollzug sind Abweichungen vom Haushaltsplan keine untypische Situation. Insbesondere die Einnahmeentwicklung im Gewerbesteuerbereich unterliegt immer wieder deutlichen Schwankungen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde, im Haushaltsvollzug bzw. in der Haushaltsplanung die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um die gesetzlichen Anforderungen an die Haushaltswirtschaft zu erfüllen. 4. Laut Erklärung des Ministeriums für Inneres und Kommunales von 11, August 2014 haben alle 34 Städte und Gemeinden, die am Stärkungspakt teilnehmen, bis auf einen Prüffall – die Stadt Witten ist die einzige Stärkungspakt-Kommune ohne genehmigten Haushaltssanierungsplan - einen genehmigten Sanierungsplan für das laufende Jahr haben. Wie ist der aktuelle Stand der genehmigten Sanierungspläner aller 61 Stärkungspaktkommunen? Für das Jahr 2014 konnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand: 30.07.2014) bis auf den genannten Prüffall 60 der insgesamt 61 Sanierungspläne genehmigt werden. 5. Welche konkreten rechtlichen Folgen drohen der Stadt Witten aufgrund des nicht genehmigten Haushaltssanierungsplans? In Bezug auf die Stadt Witten bemühen sich die zuständige Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt um eine Lösung. Der bestehende Spielraum wird durch die gesetzlichen Vorschriften und die Rechtsprechung vorgegeben, wonach sich auch bestimmt, ob ein Haushaltssanierungsplan genehmigungsfähig ist. Vor Abschluss des laufenden Verfahrens spekuliert die Landesregierung nicht über mögliche Rechtsfolgen noch offener Sachverhalte.