LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6755 10.09.2014 Datum des Originals: 10.09.2014/Ausgegeben: 15.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2590 vom 11. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6546 Restmittel der Gemeindefinanzierungsgesetze Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2590 mit Schreiben vom 10. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jährlich werden den Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) Mittel zur Überwindung außergewöhnlicher und unvorhergesehener Belastungssituationen bereitgestellt. Nachdem im vergangenen Jahr 33,5 Millionen Euro dafür veranschlagt wurden, sehen die Eckpunkte zum GFG 2015 vor, dass dieser Betrag um 1,56 Prozent auf dann 34,34 Millionen Euro ansteigen soll. Die Gesamtdotierung wird dabei der Entwicklung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse angepasst. Diese Mittel werden als Zuweisungen aufgrund von Sonderbedarfen außerhalb des Schlüsselzuweisungssystems und werden entsprechend der vorgegebenen Kriterien ausgezahlt als Kurortehilfe, Abwassergebührenhilfe, Aufwendungshilfen Gaststreitkräfte und Aufwendungshilfen Landschaftliche Kulturpflege. Darunter fallen mit 6,4124 Mio. Euro auch Zuweisungen für die Milderung von Härten, die sich aus der Durchführung des Finanzausgleichs ergeben, oder zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen. Da diese jährlich nicht vollständig abgerufen oder genehmigt werden, entstehen dadurch sog. Ausgabereste. Im Jahr 2012 nutzte die Landesregierung solche Reste in Höhe von 69 Mio. Euro als Abmilderungshilfe. Auf Nachfrage der CDU im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen wurde mitgeteilt, dass aus dem Jahr 2012 bereits Ausgabenreste aus Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe in Höhe von 13,314 Mio. Euro vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6755 2 1. Wie hoch waren die Reste aus den nicht verausgabten Mitteln der Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe von Gemeinden im Jahr 2013? Anders, als in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage ausgeführt, wurden im Haushaltsjahr 2013 bei Kapitel 20 030 613 26 (Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe) Mittel aus Resten und Rückflüssen der Gemeindefinanzierungsgesetze vorheriger Jahre in Höhe von rd. 10,314 Mio. Euro zur Bewirtschaftung freigegeben. 2. In welchen konkreten Fällen wurden für die Milderung von Härten, die sich aus der Durchführung des Finanzausgleichs ergeben, oder zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen, Zuweisungen erteilt? Auf der Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 wurden folgende Zuweisungen bereitgestellt: - Stadt Barntrup Abwassergebührenhilfe (Nachmeldung) 19.276,64 Euro - Gemeinde Kalletal Abwassergebührenhilfe (Nachmeldung) 14.900,32 Euro - Stadt Oerlinghausen Korrektur Steuerkraftmeldung 465.641,01 Euro 3. In welchen konkreten Fällen wurden für die Milderung von Härten, die sich aus der Durchführung des Finanzausgleichs ergeben, oder zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen, Zuweisungen abgelehnt? Im Jahr 2013 erfolgte keine förmliche Ablehnung eines Antrags auf Zuweisung nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 oder Abs. 3 Gemeindefinanzierungsgesetz 2013. 4. Wie hoch waren die Ausgabenreste im GFG im Haushaltsjahr 2013? Aus der Bewirtschaftung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 ergaben sich Restmittel in Höhe von rd. 5,275 Mio. Euro. 5. Wie hoch sind insgesamt die Mittel aus Resten und Rückflüssen für die Kommunen der Steuerverbunde der vergangenen Jahre? Zur Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2014 wurden Reste aus o.g. Titel und Rückflüsse der Gemeindefinanzierungsgesetze bis 2013 in Höhe von rd. 15,839 Mio. Euro freigegeben.