LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6784 15.09.2014 Datum des Originals: 15.09.2014/Ausgegeben: 18.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2595 vom 13. August 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/6551 Auswirkungen von Sicherheitsmängeln in der Urananreicherungsanlage Almelo für die Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2595 mit Schreiben vom 15. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 25. Juli 2014 meldete der niederländische TV-Sender RTV Oost, das nach einem Stresstest für die niederländische Urananreicherungsanlage Almelo Sicherheitsmängel festgestellt wurden. Unter anderem sollen nun Leitungen ausgetauscht werden, die im Ernstfall undicht werden könnten. Dann könnte hochgefährliches abgereichertes Uranhexafluorid austreten. Die Meldung deutet also darauf hin, dass die entdeckten Sicherheitsmängel im nuklearen Bereich der Urananreicherungsanlage aufgetreten sind. Die Kosten für die Behebung werden laut RTV Oost auf rund eine halbe Million Euro veranschlagt. Sowohl die Urananreicherungsanlage Almelo wie auch die nordrhein-westfälische Urananreicherungsanlage Gronau werden vom internationalen Urananreicherer Urenco mit weitgehend identischen Zentrifugen und Anlagensystemen betrieben. Es ist deshalb zu befürchten, dass die in Almelo entdeckten Sicherheitsmängel an den Uranleitungen auch für Gronau relevant sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6784 2 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die beim niederländischen Stresstest für die Urananreicherungsanlage Almelo aufgedeckten Sicherheitsmängel ? Nach Kenntnis der Landesregierung haben sich beim Stresstest der niederländischen Urananreicherungsanlage in Almelo keine Sicherheitsmängel ergeben. Es wurden jedoch Maßnahmen zur Verbesserung der Robustheit der Anlage vorgeschlagen. Hierzu gehört die Verbesserung des Schutzes gegen auslegungsüberschreitende Erdbeben durch Verlagerung von Druckreduzierventilen. Diese Verlagerung ist Teil der vom niederländischen Ministerie van Economische Zaken mit Bescheid vom 23. Juli 2014 erteilten Änderungsgenehmigung . 2. In welcher Weise wird die Landesregierung als Atomaufsicht aufgrund der nie- derländischen Erkenntnisse eine Überprüfung der aufgeführten Sachverhalte in Gronau veranlassen? Im Rahmen der Niederländisch-Deutschen Kommission für grenznahe kerntechnische Einrichtungen (NDKK) findet ein jährlicher Informationsaustausch statt, an dem auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Nachbarländer der Niederlande teilnehmen. Hierbei wird auch über die Ergebnisse von Stresstests und Veränderungen der Anlagen beiderseits der Grenze informiert. Das nächste Treffen wird Anfang Oktober 2014 stattfinden. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse wird die atomrechtliche Aufsichtsbehörde über das weitere Vorgehen entscheiden. 3. In welcher Weise können auch andere Uranleitungen (z.B. für angereichertes Uran) und weitere Anlagenteile in Gronau von den in Almelo bekannt gewordenen Sicherheitsmängeln betroffen sein? Wegen der unterschiedlichen Erdbebenauslegung der Urananreicherungsanlagen in Almelo und Gronau und unterschiedlicher Vorsorgemaßnahmen ist eine direkte Vergleichbarkeit schwer möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. In welcher Weise weichen die Sicherheitskriterien für die Urananreicherungsan- lagen in den Niederlanden von denen in Nordrhein-Westfalen ab? In den Niederlanden gibt es nach Kenntnis der Landesregierung keine den deutschen „Sicherheitsanforderungen für Kernbrennstoffversorgungsanlagen“ entsprechende Richtlinie. Die grundsätzlichen Sicherheitskriterien der internationalen (z. B. der Convention on Nuclear Safety) und europäischen (z. B. der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen) Übereinkommen gelten in beiden Ländern. 5. Warum wurde das niederländische Genehmigungsverfahren für die Änderungs- maßnahmen an der Urananreicherungsanlage Almelo, die nach dem Stresstest veranlasst wurden, nicht wie üblich in den deutschen Medien öffentlich bekannt gemacht? Die niederländische Genehmigungsbehörde ist in ihrer Änderungsgenehmigung vom 23. Juli 2014 für die Urananreicherungsanlage Almelo zu der Auffassung gelangt, dass mit den ge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6784 3 statteten Veränderungen keine nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt verbunden sind und es deshalb keiner erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Gemäß der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie grenzüberschreitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich“ ist dann auch keine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit des Nachbarlandes erforderlich.