LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6787 15.09.2014 Datum des Originals: 15.09.2014/Ausgegeben: 18.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2602 vom 18. August 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6569 Zuweisungen von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2014/2015 in der Stadt Gelsenkirchen – Grundschulen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2602 mit Schreiben vom 15. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß den Eckpunkten für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 4. April 2014 wurden den Bezirksregierungen erstmals Stellenbudgets zugewiesen. Das landesweite Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung umfasst zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 9.406 Lehrerstellen. Aus diesem Stellenbudget müssen die Lehrerstellenbedarfe für die weiterhin bestehenden Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sowie der allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen gedeckt werden . Zum Schuljahr 2014/2015 wurde für Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache und emotionale/soziale Entwicklung) eine neue Schüler-LehrerRelation von 9,92 eingeführt. Bis zum Schuljahr 2014/2015 betrug die Schüler-LehrerRelation für den Förderschwerpunkt „Lernen“ 10,47 Schüler pro Stelle, für den Förderbereich „Sprache“ in der Primarstufe 8,53 Schüler pro Stelle und für den Bereich „emotionale/soziale Entwicklung“ 7,83 Schüler pro Stelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6787 2 1. Welche Stellenzuweisungen aus dem regionalen Stellenbudget erhalten die Grundschulen in Gelsenkirchen (aufgeteilt nach Grundschulen) zum Schuljahr 2014/2015? 2. Welche Finanzmittel erhält die Stadt Gelsenkirchen aus dem § 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion im Schuljahr 2014/2015 (aufgeteilt nach Schulträgern)? 3. Über welche Finanzmittel kann die Stadt Gelsenkirchen aus der Inklusionspau- schale gem. § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion im Schuljahr 2014/2015 verfügen (aufgeteilt nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des genannten Gesetzes)? Der Bezirksregierung Münster wurden insges. rund 1.404 Stellen aus dem Stellenbudget zugewiesen. Rechnerisch entfallen davon rund 133 Stellen auf die Stadt Gelsenkirchen. Ergänzend dazu wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 2, 4 und 5 der Kleinen Anfrage 2521 der Abgeordneten Ina Scharrenbach, CDU, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/6626 vom 26.08.2014).