LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6788 15.09.2014 Datum des Originals: 15.09.2014/Ausgegeben: 18.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2603 vom 18. August 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6570 Zuweisungen von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2014/2015 in der Stadt Gelsenkirchen – Förderschulen und weiterführende Schulen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2603 mit Schreiben vom 15. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß den Eckpunkten für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 4. April 2014 wurden den Bezirksregierungen erstmals Stellenbudgets zugewiesen. Das landesweite Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung umfasst zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 9.406 Lehrerstellen. Aus diesem Stellenbudget müssen die Lehrerstellenbedarfe für die weiterhin bestehenden Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sowie der allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen gedeckt werden . Zum Schuljahr 2014/2015 wurde für Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache und emotionale/soziale Entwicklung) eine neue Schüler-LehrerRelation von 9,92 eingeführt. Bis zum Schuljahr 2014/2015 betrug die Schüler-LehrerRelation für den Förderschwerpunkt „Lernen“ 10,47 Schüler pro Stelle, für den Förderbereich „Sprache“ in der Primarstufe 8,53 Schüler pro Stelle und für den Bereich „emotionale/soziale Entwicklung“ 7,83 Schüler pro Stelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6788 2 1. Welche Stellenzuweisungen aus dem regionalen Stellenbudget erhalten die weiterführenden Schulen in Gelsenkirchen (aufgeteilt nach weiterführenden Schulen ) zum Schuljahr 2014/2015? 2. Wie viele Stellen stehen den Förderschulen in Gelsenkirchen, die die Förderbe- reiche „Lernen“, „Sprache“ und „emotionale/soziale Entwicklung“ abdecken (einzeln oder im Verbund) zum Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung (aufgeteilt nach Förderschulen)? 3. Wie viele Stellen standen den Förderschulen in Gelsenkirchen mit den in Ziff. 3 genannten Förderbereichen im Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung (aufgeteilt nach Förderschulen)? Der Bezirksregierung Münster wurden insges. rund 1.404 Stellen aus dem Stellenbudget zugewiesen. Rechnerisch entfallen davon rund 133 Stellen auf die Stadt Gelsenkirchen. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 2, 3 und 4 der Kleinen Anfrage 2520 der Abgeordneten Ina Scharrenbach, CDU, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/6616 vom 25.08.2014). Hinsichtlich des Stellenbedarfs und der Personalausstattung der Förderschulen mit Förderschwerpunkten aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in der Stadt Gelsenkirchen im Schuljahr 2013/14 wird zudem auf die nachstehende Tabelle (Stand: April 2014) verwiesen. Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Förderschulen mit Förderschwerpunkt im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in der Stadt Gelsenkirchen Schulform Stand: 15.4.2014 Stellenbedarf Personalausstattung Grund- und Ausgleichs- bedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt 1 2 3 4 Gelsenkirchen, FÖ ES Bergmannsglückstr. 19,9 0,6 20,5 18,8 Gelsenkirchen, FÖ LE, ES Antoniusschule 15,0 5,8 20,8 19,7 Gelsenkirchen, FÖ LE, ES Malteserschule 17,4 2,4 19,8 20,0 Gelsenkirchen, FÖ LE, ES Rungenbergschule 8,0 0,0 8,0 8,2 Gelsenkirchen, FÖ LE, ES Uhlenbrockschule 13,2 2,2 15,4 14,6 Gelsenkirchen, FÖ SQ an der Gecksheide 24,2 1,5 25,7 24,1 Gelsenkirchen, FÖ LE, ES Michael-Ende-S. 7,1 0,1 7,2 7,3 Gelsenkirchen, FÖ LE, ES Schlosspark Horst 12,0 1,9 13,9 10,8 Gesamtergebnis 116,9 14,5 131,3 123,5 LE: Lernen SQ: Sprache ES: Emotionale/soziale Entwicklung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6788 3 4. Wie viele Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der „Lern- und Entwicklungsstörung“ besuchen zum Schuljahr 2014/2015 noch eine Förderschule in Gelsenkirchen (aufgeteilt nach Förderschulen)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 2520 der Abgeordneten Ina Scharrenbach, CDU, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/6616 vom 25.08.2014).