LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6800 16.09.2014 Datum des Originals: 16.09.2014/Ausgegeben: 19.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2615 vom 20. August 2014 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/6595 Jahresarbeitszeitmodell(e) für Lehrerinnen und Lehrer Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2615 mit Schreiben vom 16. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahre 2002 wurden in die damalige Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz – heute: Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz – der § 3 Pflichtstundenbandbreite und der § 12 Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle eingefügt. Die Verordnung sieht keine genaue Definition ‚eines‘ Modells vor. In den Schulen sind dafür heute die Bezeichnungen ‚Bandbreitenmodell‘ und ‚Jahresarbeitszeitmodell‘ üblich. Die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. Zudem gibt die Verordnung vor, dass die teilnehmenden Schulen verpflichtet sind, die für die Auswertung ihres konkreten Modells erforderlichen Unterlagen und Berichte der Schulaufsicht vorzulegen. Die Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle bzw. von Jahresarbeitszeitmodellen ist laut derzeitiger Rechtslage ‚für einen begrenzten Zeitraum‘ und bei einer ‚begrenzten Zahl von Schulen‘ möglich. 1. Wie viele Schulen haben seit 2002 einen Antrag auf Genehmigung der Erprobung eines Jahresarbeitszeitmodells gestellt (bitte nach Regierungsbezirken, Schulformen und Schuljahren getrennt auflisten)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6800 2 2. Wie viele Schulen erproben derzeit ein Jahresarbeitszeitmodell (bitte nach Regierungsbezirken und Schulformen auflisten)? Siehe anliegende tabellarische Übersicht. 3. Wie beurteilt die Landesregierung aufgrund der dem MSW vorliegenden Berichte und Unterlagen sowie angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen der Schulen und der vorgegebenen Stellenneutralität aus schulfachlicher Sicht die Möglichkeit, ein definiertes einheitliches Jahresarbeitszeitmodell vorzugeben? Bei der Erprobung eines Jahresarbeitszeitmodells ist im Rahmen der gesamten der Schule zur Verfügung stehenden Arbeitszeit die Erfüllung der unterrichtlichen, pädagogischen und schulorganisatorischen Aufgaben der Schule sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung und Einführung eines einheitlichen Jahresarbeitszeitmodells für alle Schulformen und Schulstufen mit Faktoren für Unterrichtszeiten und Systemzeiten aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen der Schulen (zum Teil sogar innerhalb einer Schulform) zumindest äußerst aufwändig und angesichts der geringen Zahl verlässlich auch nicht möglich. 4. Welche Probleme sind im Zusammenhang mit Jahresarbeitszeitmodellen be- kannt, insbesondere beim Schulwechsel von Lehrerinnen und Lehrern bzw. beim Wechsel in den Ruhestand von Lehrerinnen und Lehrern? An fast allen Erprobungsschulen sind zumindest in der Anfangsphase erhebliche Über- und Unterschreitungen des Gesamtjahresarbeitszeitsolls zu beobachten. Endet der Erprobungszeitraum , wechseln Lehrerinnen und Lehrer die Schule oder treten sie in den Ruhestand, ergibt sich die Problematik des Umgangs bzw. der Verrechnung der individuellen Stundenüber - und -unterhänge. 5. Wie bewertet die Landesregierung aus schulfachlicher Sicht die Notwendigkeit, den derzeitigen „Modellcharakter“ der Jahresarbeitszeitmodelle mit dem zentralen Element der Genehmigung durch das MSW nach vorheriger Antragstellung durch die einzelne Schule schulrechtlich neu zu regeln? Für eine allgemeine Neuregelung wird derzeit - auch angesichts der geringen Zahl der Erprobungsschulen und des erforderlichen Auf-wands - keine Notwendigkeit gesehen.