LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6802 16.09.2014 Datum des Originals: 16.09.2014/Ausgegeben: 19.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2599 vom 15. August 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/6566 Stand der Umsetzung des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2599 mit Schreiben vom 16. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend , Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 2012 wurde das von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erarbeitete und 1993 beschlossene NKSS fortgeschrieben. Dabei haben sich die Schwerpunkte des NKSS verlagert: Standen im Konzept von 1993 z. B. noch die Errichtung von Fanprojekten, Stadionordnungen und bauliche Standards der Stadien im Vordergrund, so liegen die Schwerpunkte heutzutage u.a. im Fernreiseverkehr, in den Lebenswelten der Fans, im einheitlichen polizeilichen Handeln, in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und in der Netzwerkarbeit. 1. Welche Initiativen, Projekte und Maßnahmen fördert NRW in den Schwerpunkt- bereichen des 2012 fortgeschriebenen Konzeptes (Punkt 2-9 des NKSS)? (Bitte einzeln für die Schwerpunktbereiche aufschlüsseln.) Die Landesregierung setzt sich - wie nachfolgend dargestellt - auf verschiedenen Ebenen und mit vielfältigen Maßnahmen für Fußballspiele in friedlicher und emotionaler Atmosphäre ein: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6802 2  Die Umsetzung der im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) enthaltenen Empfehlungen erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Initiative „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen in NRW“ (NRW-Initiative). Wesentlicher Baustein der Initiative ist das polizeiliche Rahmenkonzept, das Grundsätze für die Netzwerkarbeit, die Zusammenarbeit mit Fanvertretern und die Kommunikation sowie den Fan-Dialog vorgibt. Darüber hinaus sind die Polizeibehörden unter anderem dazu angehalten, die Nutzung präventiv polizeilicher Maßnahmen intensiv zu prüfen, konsequent gegen Störer und Gewalttäter vorzugehen sowie auf örtlicher Ebene darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligten den in ihren Zuständigkeitsbereichen liegenden Aufgaben umfänglich nachkommen und eigenverantwortlich Maßnahmen treffen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Begleitung von Fans zu Auswärtsspielen durch vereinseigene Ordner, das Angebot attraktiver Reisemöglichkeiten zu Auswärtsspielen , eine Abstimmung der Sicherheitskonzepte und ggf. die Reduzierung von Kartenkontingenten sowie das Ausschließen von Gewalttätern und die Festsetzung bundesweit wirksamer Stadionverbote konsequent zu prüfen. Regelmäßig stattfindende Besprechungen mit den Polizeiführern Fußball gewährleisten dabei ein einheitliches Handeln der Polizei unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Besonderheiten.  Die Arbeit der in Nordrhein-Westfalen auf Basis des NKSS agierenden 14 Fanprojekte wird durch die Landesregierung im Rahmen der „Dreierfinanzierung“ mit rund 630.000,- € pro Saison aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein -Westfalen gefördert. Im Rahmen dieser „Dreierfinanzierung“ erhalten die Fanprojekte auch Förderunterstützung durch die betreffende Kommune sowie vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) bzw. von der Deutschen Fußball-Liga (DFL).  Zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit im Umgang mit rechtsextremistischen und rassistischen Vorfällen im Sport bieten fünf vom Land geförderte Mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus professionelle Unterstützung und Beratung an. Deren Angebote stehen allen Vereinen zur Verfügung. Zudem hat der Verfassungsschutz NRW sich an mehreren Veranstaltungen beteiligt, um zum Themenfeld „Sport und Rechtsextremismus“ zu informieren und zu sensibilisieren. Mit diesem Ziel hat der Verfassungsschutz NRW im Juli 2013 auch Mitarbeiter des Landessportbundes in der Willi-Weyer-Schule in Sundern-Hachen fortgebildet, die ab sofort über die Vereine sowie die Stadt- und Kreis-Sportbünde als Referenten zum Thema Rechtsextremismus angefragt werden können.  Gemeinsam mit Netzwerkpartnern hat Nordrhein-Westfalen eine Initiative für länderübergreifende Fußballfanzusatzzüge gestartet, die Fußballfans die Nutzung von (kostengünstigen ) Direktverbindungen zu und von den Spielorten ermöglicht. Die Pilotphase im ersten Halbjahr 2014 wurde aus dem Programm Service und Sicherheit des Verkehrsministeriums mit rund 160.000,- € gefördert. Nordrhein-Westfalen wird das Pilotprojekt in der Saison 2014/15 fortführen, zumal sich der DFB jetzt auch finanziell mit 155.000,- € beteiligt. Hierzu haben das Land Nordrhein-Westfalen und der DFB im Sommer eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.  Vertreter Nordrhein-Westfalens nehmen über die übliche Netzwerkarbeit hinaus regelmäßig an strategischen Besprechungen zu Themenfeldern des NKSS teil bzw. initiieren diese, darunter zum Beispiel: o die von dem DFB und der DFL veranstalteten Regionalkonferenzen, die sich 2014 monothematisch mit dem Fanreiseverkehr befassten, und o den Sitzungen des UA Fanreiseverkehrs des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit.  Nordrhein-Westfalen ermöglicht Forschungsprojekten, die sich dem Themenfeld der neuen Entwicklungen und Phänomene im Fußball wissenschaftlich nähern, einen Forschungszugang und unterstützt diese ggf. beratend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6802 3  Weiterführende Informationen zum Nationalen Konzept Sport und Sicherheit sind auf dem zentralen Internetangebot www.nkss.de bzw. unter www.mik.nrw.de/themenaufgaben /schutz-sicherheit/sport-und-sicherheit.html zur Verfügung. 2. Wie fördert NRW die unter Frage 1 abgefragten Initiativen, Maßnahmen und Pro- jekte? (Bitte einzeln aufzählen.) Siehe Antwort zu Frage Nummer 1. 3. Welche der unter Frage 1 abgefragten Initiativen, Maßnahmen und Projekte wur- den bereits evaluiert? (Bitte die Anzahl und das Datum der Evaluationen mitaufzählen .) Die Landesregierung prüft fortlaufend die von ihr initiierten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und ggf. erforderlichen Anpassungsbedarf. Über diese immanente Prüfung hinaus liegen zu den aktuellen Initiativen und Projekten Evaluationen wie folgt vor:  Evaluation ausgewählter Handlungsfelder der NRW-Initiative durch das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) vom 21. Juli 2011, vom 18. August 2012 und vom 01. Oktober 2013 sowie  Evaluation des Pilotprojektes länderübergreifender Fußballfanzusatzzüge durch das Europäische Zentrum für Kriminalprävention e.V. von Juni 2014.  In 2010 wurde von der Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend in Frankfurt (KOS) das Qualitätssiegel „Fanprojekt nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ vorgestellt und eingeführt. Bei der Fortschreibung des NKSS wurde die Idee des Qualitätssiegels aufgenommen. Mit dem Instrument der Qualitätssicherung sollen eine regelmäßige Evaluation der Arbeit der Fanprojekte gewährleistet sowie den Fanprojekten eine sichere Handlungsperspektive vermittelt und da wo es notwendig ist auch die strukturellen Rahmenbedingungen verbessert werden. Seit 2011 werden die rd. 50 nach dem NKSS arbeitenden Fanprojekte, darunter auch die 14 Fanprojekte in NRW, evaluiert. Die erste Evaluationsrunde soll Ende 2014 bzw. Anfang 2015 abgeschlossen sein und ein entsprechender Abschlussbericht vorgelegt werden. 4. Was waren die Ergebnisse der unter Frage 3 abgefragten Evaluationen? (Bitte für jede der unter Frage 3 abgefragten Evaluationen einzeln beschreiben.) Im Rahmen der Evaluationen zu ausgesuchten Handlungsfeldern der NRW-Initiative wurden vor allem die Kommunikation der Polizei sowie die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern betrachtet. Die Ergebnisse der Evaluationen waren insgesamt positiv und attestierten der Polizei ein professionelles Auftreten und Handeln. Hinsichtlich der zumeist logistischen Ausgestaltung von Details (zum Beispiel in Bezug auf die Terminierung und Durchführung der so genannten Kurvengespräche) wurde an einzelnen Standorten ein Anpassungsbedarf erkannt. Ferner lassen Untersuchungsergebnisse darauf schließen, dass bei einzelnen Hierarchieebenen nicht alle Aspekte rund um die Begleitung von Fußballspielen bekannt sind, so dass entsprechende Anpassungen der Fortbildungsinhalte vorgenommen wurden. Der Einsatz zusätzlicher Züge wurde einhellig positiv bewertet. Optimierungsbedarf wurde identifiziert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6802 4 Im Hinblick auf das genannte Qualitätssiegel wird auf den zu erwartenden Abschlussbericht verwiesen. 5. Wie weit ist man nach Einschätzung der Landesregierung mit der Umsetzung der Empfehlungen des NKSS in NRW und im Bund? (Bitte mit Begründung.) Das NKSS verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz aller beteiligten Netzwerkpartner. Dies sind insbesondere die im Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) als Mitglieder und Fachberater vertretenen Institutionen sowie deren nachgeordneten Bereiche:  die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder,  die Sportministerkonferenz,  die Jugend- und Familienministerkonferenz,  die Verkehrsministerkonferenz,  die Bauministerkonferenz,  das Bundesministerium des Inneren,  das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,  der Deutsche Städtetag,  der Deutsche Olympische Sport Bund,  der Deutsche Fußball-Bund,  der Koordinierungsstelle Fan-Projekte,  die Deutsche Fußball Liga GmbH,  die Deutsche Bahn AG,  die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze,  die Bundespolizei,  der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft,  der Verband deutscher Verkehrsunternehmen und  die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte. Die ausgesprochenen Empfehlungen richten sich dementsprechend an einen großen Adressatenkreis , der neben Behörden, Verbänden, Vereinen und Institutionen auch privatwirtschaftliche Unternehmen sowie Fans umfasst. Zum Teil betreffen die Empfehlungen in sich hochkomplexe Bereiche, die, wie zum Beispiel die Besonderheiten des schienengebundenen Fanreiseverkehrs, nur im jeweiligen Gesamtzusammenhang betrachtet werden können. Zudem ist das Lagefeld Fußball dynamischen Entwicklungen unterworfen, die eine ständige Fortentwicklung der Maßnahmen und Handlungsansätze erforderlich machen. Diese Herausforderungen werden insbesondere durch die intensive Netzwerkarbeit im Sinne des NKSS bereits heute erfolgreich bewältigt. Für die dauerhafte Durchführung von Fußballspielen in friedlicher und emotionaler Atmosphäre müssen neben einem behördlichen Handeln weiterhin alle Beteiligten die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen.