LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6810 17.09.2014 Datum des Originals: 17.09.2014/Ausgegeben: 22.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2617 vom 21. August 2014 der Abgeordneten Susanne Schneider und Angela Freimuth FDP Drucksache 16/6610 Wie hoch sind die aktuellen Abbruchquoten im Humanmedizinstudium? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 2617 mit Schreiben vom 17. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An insgesamt sieben staatlichen Universitäten und einer privaten Universität kann in Nordrhein -Westfalen das Studienfach Humanmedizin studiert werden. Im Wintersemester 2012/13 waren in Nordrhein-Westfalen rund 17.000 Studierende im Studienfach Humanmedizin eingeschrieben. Das entspricht einem Anteil von 2,6 Prozent aller 636.766 Studierenden im Land. Der allgemeine Trend steigender Studierendenzahlen trifft damit auch für diese Fächergruppe zu: Im Vergleich zum Wintersemester 2011/12 ist die Zahl um 6 Prozent gestiegen. Die weiblichen Studierenden sind mit einem Anteil von 61 Prozent stark repräsentiert. Die Studienplatzvergabe wird über verschiedene Zulassungskriterien (Abiturnote, Wartezeit, Auswahlverfahren) geregelt. Das Medizinstudium verlangt von den jungen Männern und Frauen hohes Engagement und Leistungsbereitschaft. Nicht alle Studierenden können diese Anforderungen erfüllen und müssen das Studium abbrechen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6810 2 1. Wie hoch ist die Abbruchquote im Studiengang Humanmedizin aufgeschlüsselt nach den staatlichen Universitäten in NRW sowie nach Zulassungsform (Note, Wartesemester, Auswahlverfahren der Hochschule) sowie Zeitpunkt des Abbruchs im Studienverlauf in relativen und absoluten Häufigkeiten? Der Landesregierung liegen keine Daten über Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher in der gefragten Gliederungstiefe in Nordrhein-Westfalen vor. Hochschulinterne Informationen zu Abbruchquoten sind der Landesregierung nicht bekannt. Laut einer Studie des DZHW "Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen - Statistische Berechnungen auf der Basis des Absolventenjahrgangs 2012" liegt die Abbruchquote bundesweit bei insgesamt 8 Prozent, (Männer - 7 Prozent, Frauen - 9 Prozent) und damit weit unter allen anderen universitären Abschlüssen. 2. Wie hoch ist die Abbruchquote in den Medizinstudiengängen aufgeschlüsselt nach den staatlichen Universitäten in NRW und nach Geschlecht? Siehe Frage 1. 3. Wie hoch sind die Kosten pro Kopf für den Humanmedizinstudiengang im All- gemeinen vor und nach dem ersten Staatsexamen? Zur Beantwortung der Frage 3 liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor. 4. Was wird seitens der Landesregierung und der Universitäten unternommen, um den Abbruchquoten in den humanmedizinischen Studiengängen entgegenzuwirken ? Da die Abbruchquoten in den humanmedizinischen Studiengängen niedriger sind als in allen anderen universitären Studiengängen, sieht die Landesregierung keine Veranlassung für spezielle Maßnahmen.