LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6815 17.09.2014 Datum des Originals: 17.09.2014/Ausgegeben: 22.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2580 vom 30. Juli 2014 des Abgeordneten Bernd Krückel CDU Drucksache 16/6515 (Neudruck) Kosten der vier durch die rot-grüne Landesregierung verlorenen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2580 mit Schreiben vom 17. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Drucksache 15/2888 vom 23. September 2011 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass für die Vertretung in den Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW zum Nachtragshaushalt 2010 (VerfGH 19/10 und 20/10) und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen Kosten in Höhe von insgesamt 53.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer angefallen sind. Inzwischen ist die Landesregierung auch bei den Verfahren zum Haushalt 2011 (VerfGH 7/11) sowie dem verspäteten Haushalt 2012 (VerfGH 12/11) erfolglos geblieben. Hinzu kommt die aktuelle Entscheidung zur Besoldungsanpassung 2013/2014 vom 1. Juli 2014 (VerfGH 21/13), in der das Gericht feststellt, dass der Gesetzentwurf evident gegen die Landesverfassung verstößt. Diese Verfahren sind teuer und belasten die Landeskasse nicht unerheblich. Da die Haushaltsjahre bis einschließlich 2013 inzwischen abgeschlossen sind, sollten dem Finanzministerium auch die Kosten des Landtags für den jeweiligen Beitritt zu den Verfahren bekannt sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6815 2 Vorbemerkung der Landesregierung Wie im Vorfeld von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs NRW, die gegen die schwarz-gelbe Vorgängerregierung getroffen wurden, hat auch die gegenwärtige Landesregierung Rechtsbeistand im Zusammenhang mit den gegen sie anhängigen Klagen in Anspruch genommen. 1. Wer bzw. welche Kanzleien wurden mit der jeweiligen Prozessvertretung vor dem Verfassungsgerichtshof beauftragt? (Bitte einzeln für jedes Verfahren auflisten.) 1. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 19/10 und 20/10 Prof. Dr. Hellermann, Universität Bielefeld. 2. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 7/11 Prof. Dr. Hellermann, Universität Bielefeld. 3. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 12/11 Prof. Dr. Hellermann, Universität Bielefeld. 4. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 21/13 Prof. Dr. Michael Droege, Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 2. Wurden Berater hinzugezogen? (Bitte einzeln für jedes Verfahren auflisten.) 1. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 19/10 und 20/10 Für die Verfahren wurden daneben die Rechtsanwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ sowie das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung – Prof. Dr. Gustav A. Horn, Prof. Dr. Achim Truger und Henner Will hinzugezogen. 2. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 7/11 Für das Verfahren wurden daneben die Rechtsanwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ sowie Prof. Dr. Achim Truger, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, hinzugezogen. 3. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 12/11 Für das Verfahren wurden keine weiteren Berater hinzugezogen. 4. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 21/13 Für das Verfahren wurden keine weiteren Berater hinzugezogen. 3. Welche Kosten haben die Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof jeweils für den Landeshaushalt verursacht? (Bitte einzeln für jedes Verfahren auflisten.) I. Kosten der Landesregierung 1. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 19/10 und 20/10 Für die notwendige Vertretung in den vorgenannten Verfahren und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sind Kosten in Höhe von insgesamt 53.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angefallen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6815 3 2. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 7/11 Für die notwendige Vertretung in vorgenanntem Verfahren und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sind Kosten in Höhe von insgesamt 27.219 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angefallen. 3. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 12/11 Für die notwendige Vertretung in vorgenanntem Verfahren und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sind Kosten in Höhe von insgesamt 12.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angefallen. 4. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 21/13 Für die notwendige Vertretung in vorgenanntem Verfahren und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sind Kosten in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angefallen. Die genannten Kosten stellen die Kosten der Rechtsvertretung der Landesregierung dar. Der Landesregierung wurden in den Verfahren Kosten der Gegenseite nicht auferlegt. Anzumerken ist, dass in der Zeit der CDU/FDP-geführten Landesregierung (2005 bis 2010) Kosten für die eigene Prozessführung vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Rechtsbeistände und -beratung) in Höhe von mindestens 161.000 Euro angefallen sind. Rechnet man die Kosten der Gegenseite hinzu, die der Landesregierung in einzelnen Fällen ebenfalls auferlegt wurden, ergibt sich ein Gesamtbetrag von mehr als 500.000 Euro. Im allgemeinen Dienstbetrieb verursachte Kosten (Gemeinkosten wie Beamtenbesoldung, Miete, Strom) sind in Bezug auf die unter 1. bis 4. genannten konkreten Verfahren nicht zu beziffern. II. Kosten des Landtags Die Kosten des Landtags NRW sind hier nicht bekannt. Sie werden in den Kassenabschlüssen beziehungsweise den Haushaltsrechnungen der angesprochenen Haushaltsjahre nicht im Detail abgebildet. 4. Wie werden die Kosten finanziert? (Bitte bezeichnen Sie die jeweiligen Haus- haltsmittel genau nach Einzelplan, Kapitel, Titel und Zweckbestimmung.) Die in der Antwort zu Frage 3 aufgelisteten Kosten wurden wie folgt gebucht: 1. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 19/10 und 20/10 53.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu Lasten des Titels 526 01 (Zweckbestimmung : Sachverständige) im Einzelplan 12 Kapitel 12 010. 2. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 7/11 27.219 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer i.H.v. 1.219 Euro zu Lasten des Titels 526 01 (Zweckbestimmung: Sachverständige) im Einzelplan 12 Kapitel 12 010, i.H.v. 10.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu Lasten des Titels 526 02 (Zweckbestimmung: Gerichtsu . ähnliche Kosten) im Einzelplan 12 Kapitel 12 010 und i.H.v. 16.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu Lasten des Titels 526 20 (Zweckbestimmung: Untersuchungen (Gutachten) insbesondere zu haushaltswirtschaftlichen, finanzwissenschaftlichen und organisationswissenschaftlichen Fragen) im Einzelplan 12 Kapitel 12 010. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6815 4 3. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 12/11 12.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu Lasten des Titels 526 01 (Zweckbestimmung : Sachverständige) im Einzelplan 12 Kapitel 12 010. 4. Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW VerfGH 21/13 15.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu Lasten des Titels 526 02 (Zweckbestimmung : Gerichts- u. ähnliche Kosten) im Einzelplan 12 Kapitel 12 010.