LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6822 18.09.2014 Datum des Originals: 18.09.2014/Ausgegeben: 23.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2636 vom 29. August 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6669 Strafanzeige gegen ehemaliges SPD-Landtagsmitglied nach antisemitischen Ausschreitungen in Essen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2636 mit Schreiben vom 18. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Anfrage der CDU-Fraktion berichtete Innenminister Jäger in der Sitzung des Innenausschusses am 28.08.2014 über antisemitische Ausschreitungen, die sich am 18.07.2013 in Essen zugetragen haben. Dem Bericht des Ministers zufolge kam es dort im Rahmen demonstrativer Aktionen „zu Würfen von Flaschen, Steinen, Feuerzeugen und anderen vergleichbaren Gegenständen. Die Wurfgegenstände trafen teilweise die Einsatzkräfte (…). Zwei Polizeibeamte wurden durch den Bewurf mit einem Feuerwerkskörper bzw. einem Stein leicht verletzt (Oberschenkelhämatome ). Darüber hinaus kam es zu Sachbeschädigungen an zwei Funkstreifenwagen“ (s. Vorlage 16/2107, S. 5). In dem Bericht des Innenministers heißt es weiter, dass nach den Ausschreitungen insgesamt 66 Strafanzeigen erstattet worden seien, die sich ausnahmslos gegen Personen aus dem Kreis der Teilnehmer/ehemaligen Teilnehmer der Veranstaltung „Frieden für Nahost“ richteten. 22 der als Beschuldigte in Frage kommenden Personen seien namentlich bekannt. Im Nachgang der Sitzung war zu hören, dass es sich bei einer der Personen, gegen die Strafanzeige erstattet wurde, um ein ehemaliges Mitglied des Landtags – genauer gesagt um ein ehemaliges Mitglied der SPD-Landtagsfraktion – handeln soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6822 2 1. Ist es zutreffend, dass sich unter denjenigen Teilnehmern der Veranstaltung „Frieden für Nahost“, gegen die Strafanzeige erstattet wurde, ein ehemaliges Mitglied des Landtags befand? 2. Welcher Fraktion gehörte dieses ehemalige Mitglied des Landtags ggfs. an? 3. Welche strafbaren Handlungen werden dieser Person konkret zur Last gelegt? 4. Wie stellt sich der Stand des Ermittlungsverfahrens gegen besagte Person dar? 5. Aus welchem Grund hat die Information, dass es sich bei einem Teilnehmer der Veranstaltung „Frieden für Nahost“, gegen den Strafanzeige erstattet wurde, um ein ehemaliges Mitglied des Landtages handelt, keine Erwähnung in dem Bericht des Innenministers gefunden? Am 18.07.2014 fanden in der Essener Innenstadt Versammlungen zu den Themen „Frieden in Nahost“ sowie „Gegen Antisemitismus und Terror“ statt. Teilnehmer der Versammlung „Frieden in Nahost“ bewarfen die Teilnehmer der Versammlung „Gegen Antisemitismus und Terror“ mit Flaschen, Steinen, Feuerzeugen und anderen vergleichbaren Gegenständen. Darüber hinaus skandierten sie Parolen mit gegebenenfalls strafrechtlicher Relevanz. Gegen 66 Teilnehmer der Versammlung „Frieden in Nahost“ wurden Strafanzeigen gefertigt. Die Zuordnung erfolgte insbesondere durch die videografische Beweissicherung. 24 dieser Personen sind zwischenzeitlich identifiziert. Bei keiner dieser 24 Personen handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um ein ehemaliges Mitglied des Landtages. Inwieweit es sich bei den 42 bislang nicht identifizierten Personen um ehemalige Landtagsmitglieder handelt , ist nicht bekannt.