LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6824 18.09.2014 Datum des Originals: 17.09.2014/Ausgegeben: 23.09.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2619 vom 21. August 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/6612 Entwicklung der Bewerberzahlen und Neueinstellungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2619 mit Schreiben vom 17. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Nachwuchsgewinnung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst ist für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von herausragender Bedeutung (vgl. Vorlage 16/1642). Ein funktionierendes Rechtssystem ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn sich ausreichend gut qualifizierte Bewerber für die Stelle eines Richters oder Staatsanwalts in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben. Arbeitsbelastung und Besoldung müssen auch in der Justiz in einem angemessenen Verhältnis stehen, da Bewerber ihre Zukunft sonst zunehmend in der Privatwirtschaft oder in Großkanzleien suchen. Wenn aber die besten Köpfe für den Staatsdienst nicht mehr zu gewinnen sein sollten, könnte die Qualität unseres Rechtssystems darunter mittelfristig nachhaltig leiden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt in Nordrhein-Westfalen den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte sowie der Generalstaatsanwältin und den Generalstaatsanwälten. Eine zentrale statistische Erfassung der Bewerberlage und Einstellungssituation aller Geschäftsbereiche erfolgt nicht. Ich habe mir deshalb zu den in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen von den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte sowie der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwälte berichten lassen. Diesen Berichten habe ich entnommen, dass auch im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6824 2 Geschäftsbereich zu den gestellten Fragen und dem abgefragten Zeitraum nur teilweise Daten vorliegen, weshalb dort - soweit möglich - auch Schätzungen vorgenommen wurden. 1. Für wie viele Richter- und Staatsanwaltsstellen waren in den Jahren 2000 bis 2013 Neueinstellungen vorzunehmen (bitte für Richter und Staatsanwälte getrennt für die einzelnen Jahre darstellen)? Die Prognose des Einstellungsbedarfs ist wegen der zahlreichen zu berücksichtigenden Variablen dynamisch und wird deshalb insbesondere in den großen Geschäftsbereichen kontinuierlich fortgeschrieben. Zu bestimmten Stichtagen erstellte Bedarfs-prognosen geben den tatsächlichen Einstellungsbedarf nur unzureichend wieder und werden regelmäßig nicht dokumentiert . Nach den von mir eingeholten Berichten der Mittelbehörden war die Zahl der Neueinstellungen indes regelmäßig bedarfsgerecht. Der Einstellungsbedarf stellt sich auf der Basis der mir berichteten Daten wie folgt dar: Jahr Richterinnen/ Richter Staatsanwältinnen/ Staatsanwälte 2000 163 52 2001 202 58 2002 153 45 2003 176 45 2004 150 38 2005 65 17 2006 120 57 2007 182 38 2008 192 37 2009 286 63 2010 304 65 2011 200 59 2012 209 44 2013 214 53 2. Wie viele Bewerbungen sind auf diese Stellen in den jeweiligen Einstellungsjah- ren eingegangen? Eingegangene Bewerbungen wurden in einigen Geschäftsbereichen nur für einen Teil des in der Kleinen Anfrage abgefragten Zeitraumes, in anderen Geschäftsbereichen gar nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung der nicht erfassten Daten ist nicht möglich, weil Vorgänge über Bewerbungen, die nicht in Personalakten einmünden, schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufbewahrt werden. Erst ab dem Jahr 2009 kann ich den mir vorliegenden Berichten Daten zur Anzahl der Bewerbungen , die bei allen Obergerichten und Generalstaatsanwaltschaften eingegangen sind, entnehmen, wobei die Daten z.T. auf Schätzungen der Mittelbehörden beruhen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6824 3 Jahr Bewerbungen 2009 1955 2010 2059 2011 1645 2012 1306 2013 1173 3. Wie viele Neueinstellungen sind tatsächlich vorgenommen worden (bitte für Richter und Staatsanwälte getrennt für die einzelnen Jahre darstellen)? Jahr Richterinnen/ Richter Staatsanwältinnen/ Staatsanwälte 2000 163 52 2001 202 58 2002 153 45 2003 176 45 2004 150 38 2005 65 17 2006 120 57 2007 182 38 2008 192 37 2009 286 63 2010 304 65 2011 200 59 2012 209 44 2013 197 53 4. Wie viele Bewerber sind nach einem Einstellungsgespräch in den einzelnen Jahrgängen als ungeeignet abgelehnt worden? Voranzustellen ist, dass die Nichterteilung einer Einstellungszusage nicht zwingend bedeutet , dass die Bewerberin/der Bewerber als ungeeignet abgelehnt wird. Vielmehr kann es auch sein, dass sie/er geeignet erscheint, für die zu besetzenden Stellen aber noch geeignetere Bewerberinnen/Bewerber zur Verfügung stehen. Statistiken dazu, wie viele Bewerberinnen/Bewerber als ungeeignet abgelehnt werden, werden in einigen Geschäftsbereichen nur für einen Teil des in der Kleinen Anfrage abgefragten Zeitraumes, in anderen Geschäftsbereichen gar nicht geführt. Eine Ermittlung der nicht erfassten Daten ist nicht möglich, weil Vorgänge über Bewerbungen, die nicht in Personalakten einmünden, schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufbewahrt werden. Erst ab dem Jahr 2010 kann ich den mir vorliegenden Berichten entsprechende Daten aller Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften entnehmen, wobei diese z.T. auf Schätzungen der Mittelbehörden beruhen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6824 4 Jahr Ablehnungen mangels Eignung 2010 124 2011 65 2012 98 2013 61 5. Wie viele Bewerber haben nach einer Zusage aus der Justiz ihre Bewerbung wieder zurückgezogen (bitte ebenfalls nach den einzelnen Jahrgängen aufschlüsseln )? Bewerbungsrücknahmen nach Erteilung einer Einstellungszusage für den richterlichen bzw. staatsanwaltlichen Dienst sind in allen Geschäftsbereichen äußerst selten. Die genaue Anzahl der Bewerbungsrücknahmen werden in einigen Geschäftsbereichen nur für einen Teil des in der Kleinen Anfrage abgefragten Zeitraumes, in anderen Geschäftsbereichen gar nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung der nicht erfassten Daten ist nicht möglich , weil Vorgänge über Bewerbungen, die nicht in Personalakten einmünden, schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufbewahrt werden. Erst ab dem Jahr 2008 kann ich den mir vorliegenden Berichten entsprechende Daten aller Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften entnehmen, wobei diese z.T. auf Schätzungen der Mittelbehörden beruhen: Jahr Bewerbungsrücknahmen 2008 9 2009 14 2010 11 2011 7 2012 8 2013 5