LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6903 29.09.2014 Datum des Originals: 26.09.2014/Ausgegeben: 02.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2677 vom 12. September 2014 des Abgeordneten Robert Stein FRAKTIONSLOS Drucksache 16/6778 Wie viele Verkäufer (illegal handelnde Personen) der Steuer-CDs machte die Landesregierung durch den Ankauf von Steuer-CDs zu Millionären? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2677 mit Schreiben vom 26. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in Zeiten höchster Steuereinnahmen im Rahmen einer fragwürdigen Haushaltspolitik durch den Ankauf der so genannten Steuer-CDs bekannter Weise eine weitere Verbesserung der Einnahme-Seite erzwungen. Seit den Ankäufen florieren die Selbstanzeigen jener Personen, die Schwarzgeldkonten im Ausland, insbesondere in der Schweiz, besitzen. Dieser Ankauf der Steuer-CDs erfolgte jedoch, obwohl der Landesregierung klar gewesen sein musste, dass die erworbenen Daten nach im Ausland gültigem Recht mit krimineller Energie beschafft worden sind. In der Folge wurden genau jene Personen, die zuvor auf illegal und moralisch höchst fragwürdige Weise die auf den Steuer-CDs angebotenen Daten erlangt haben, im Zuge des Ankaufs der Steuer-CDs durch die rot-grüne Landesregierung zu Millionären gemacht! Dieser Weg wurde bewusst bevorzugt, anstatt auf rechtsstaatliche Mittel - wie eine Stärkung der Finanzbehörden (beispielsweise durch die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Steuerfahndung) - zur Bekämpfung der Steuerkriminalität zu setzen . Mindestens in einem Fall, der im Oktober 2010 medial bekannt geworden ist, kam eine Person aus dem Dunstkreis der Verkäufer in einem Gefängnis ums Leben, so dass auch die Frage nach der Verantwortung um Leib und Leben in den anderen Fällen von Steuer-CD Ankäufen gestellt werden muss. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6903 2 1. Wie viele Menschen, die im Ausland durch das unautorisierte Aneignen der auf den so genannten Steuer-CDs angebotenen Daten illegale Handlungen getätigt haben, sind durch den Ankauf der Steuer-CDs zu Millionären gemacht worden? Alle Anbieter so genannter Steuer-CDs sind anonym an das Land Nordrhein-Westfalen herangetreten . Daher sind die Personen, die hinter den Verkäufen standen, und deren jeweilige Vermögensverhältnisse der Landeregierung unbekannt. Ob diese Personen durch die erfolgten Ankäufe zu Millionären wurden, kann daher nicht gesagt werden. 2. Kann seitens der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass das Geld, wel- ches für den Ankauf der im Ausland illegal beschafften Daten der Steuer-CDs an die Verkäufer gezahlt worden ist, für andere illegale bzw. kriminelle Zwecke eingesetzt worden ist? Aufgrund der Anonymität der Verkäufer liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Verwendung der Gelder vor. Die Landesregierung kann somit hierzu keine Aussagen treffen. 3. In wie weit kamen jemals Menschen, die die Steuer-CDs verkauft bzw. angeboten haben physisch oder psychisch zu Schaden? Eigene Erkenntnisse liegen diesbezüglich nicht vor. Entsprechende Hinweise auf einen Einzelfall ergaben sich allein aus der Medienberichterstattung. 4. Welche Aufklärungsbemühungen hat die Landesregierung aktiv geleistet bzw. unterstützt, um herauszufinden, wie diese in Frage 3 erwähnten Personen zu Schaden kamen? Die anonymen Anbieter handelten aus eigenem Antrieb und nahmen dabei die mit ihrem Handeln verbundenen Risiken und persönlichen Belastungen bewusst in Kauf. Aus diesem Grund bestand kein Anlass für entsprechende Bemühungen. 5. Welche Verantwortung trägt die Landesregierung für das Schicksal der in Frage 3 bezeichneten Personen? Anbieter treten an das Land Nordrhein-Westfalen freiwillig heran und tragen damit auch die alleinige Verantwortung für ihr Handeln. Das Risiko einer Enttarnung und die sich daraus eventuell ergebenden persönlichen Konsequenzen sind ihnen bekannt.