LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6906 29.09.2014 Datum des Originals: 26.09.2014/Ausgegeben: 02.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2629 vom 22. August 2014 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/6656 Schießtraining der Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Hamm Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2629 mit Schreiben vom 26. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die Rheinische Post am 18.08.2014 berichtete, trainieren Polizisten in NordrheinWestfalen nach der Einschätzung mehrerer Experten zu wenig mit der Schusswaffe, weil es an ausreichenden Trainingsmöglichkeiten fehle. Auf den Fluren vieler Polizeipräsidien sei es ein „offenes Geheimnis, dass die Schießausbildung zu kurz kommt“. Die Trainingsmöglichkeiten sollen demnach regional sehr unterschiedlich sein. Während in Ostwestfalen ein modernes Trainingszentrum existiere, in denen Beamten aus mehreren Polizeipräsidien trainieren würden, seien die Bedingungen in anderen Landesteilen deutlich schlechter. Zum Teil würden sich Polizisten bereits in privaten Schützenvereinen anmelden, um ihre Schießtechnik zu trainieren und zu verbessern. Im Polizeipräsidium Hamm herrscht in diesem Zusammenhang Unklarheit darüber, wie die Schießausbildung der dortigen Beamten künftig organisiert werden soll. Wie aus Polizeikreisen zu hören ist, soll die offenbar geplante Bildung eines gemeinsamen Trainingszentrums mit dem Polizeipräsidium Dortmund möglicherweise doch nicht vollzogen werden. Ob Hamm in diesem Fall ein gemeinsames Trainingszentrum mit einer anderen Polizeibehörde bilden oder selbst ein Trainingszentrum erhalten soll, ist ungewiss. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6906 2 Vorbemerkung der Landesregierung Sowohl in der Ausbildung als auch in der Fortbildung kommt dem Schießtraining eine wichtige Rolle zu. Auszubildende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes NRW werden während ihres Bachelor-Studiums erstmalig im berufspraktischen Training beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW im sicheren Umgang mit Schusswaffen trainiert. Die Dokumentation erfolgt über das erfolgreiche Ablegen der Landeseinheitlichen Übung zur Handhabung- und Treffsicherheit (LÜHT 2), welche auch prüfungsrelevant ist. Nach der Ausbildung wird der Kompetenzerhalt der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach den landesweit gültigen Standards durch die regelmäßige Teilnahme am Einsatztraining der Polizei NRW (vgl. Anlage) in den Polizeibehörden nachgewiesen. Das Einsatztraining der Polizei NRW wurde zur Verfestigung taktischer Handlungsmuster und grundlegender Handlungskompetenzen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verpflichtend vorgeschrieben . Bezogen auf das Schießtraining hat jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte der im Erlass definierten Zielgruppen einmal jährlich die Berechtigung zum Führen der Dienstpistole im Rahmen des Schießtrainings durch erfolgreiches Absolvieren der LÜHT 2 nachzuweisen. Ausreichende Trainingsmöglichkeiten sind für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch die landesweit 121 Raumschießanlagen gegeben. Das Schießtraining ist damit auch unabhängig von der Nutzungsmöglichkeit eines Regionalen Trainingszentrums (RTZ) gesichert. 1. Welche Trainingsmöglichkeiten existieren derzeit für das Schießtraining der Be- amtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Hamm? Das PP Hamm verfügt über eine Raumschießanlage (RSA) im Untergeschoss des Dienstgebäudes Polizeipräsidium Hamm, Grünstraße 10. Diese RSA entspricht dem durch das Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste (LZPD) landesweit vorgegebenen Standard für RSA der Polizei NRW. In der RSA befindet sich eine Schießbahn mit zwei Schützenständen , somit können zwei Trainingsteilnehmer zeitgleich trainiert werden. Des Weiteren nutzt die Behörde für die Durchführung des Einsatztrainings ein ehemaliges Unterkunftsgebäude der Bundeswehr in der Westfalenkaserne in Ahlen. Teile des Gebäudes sind vom Polizeischießstättensachverständigen (PSSV) des LZPD zur Durchführung eines Einsatztrainings unter Verwendung von Farbmarkierungswaffen (sog. FX-Waffen) freigegeben worden. 2. Wie viele Stunden umfasste die Schießausbildung der Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Hamm im Jahr 2013 im Durchschnitt? Die Mindestvorgaben für das Einsatztraining der Polizei NRW sind für alle Polizeibehörden verbindlich durch vorbenannten Erlass vorgegeben. Nach Nr. 2.1 nehmen alle Kräfte die der definierten Zielgruppe zugeordnet sind, innerhalb eines Kalenderjahres sechs Stunden am Einsatztrainingsmodul 4 (ETM 4 - Schießtraining/ Nichtschießtraining) teil. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6906 3 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität der Trainingsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Hamm im Vergleich zu anderen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen? Alle RSA in den Polizeibehörden NRW entsprechen dem durch das LZPD NRW vorgegebenen Standard. Somit ergeben sich bei der Durchführung des Schießtrainings in den RSA der Behörden grundsätzlich keine qualitativen Unterschiede bezüglich Technik und Ausstattung. 4. Welche Veränderungen sind bezüglich des Schießtrainings für die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Hamm beabsichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Frage eines gemeinsamen Trainingszentrums mit anderen Polizeibehörden ? Die Zuordnung der Behörden, die künftig in einem gemeinsamen Trainingszentrum in Dortmund ihr Einsatztraining durchführen, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt. Eine Abstimmung dazu wird zeitnah mit den betroffenen Behörden durchgeführt. Unabhängig davon ist - wie dargestellt - das Schießtraining durch die vorhandene RSA gewährleistet. 5. Welcher Zeitplan wird insoweit verfolgt? Die Polizei NRW setzt langfristig auf den Aufbau von zwölf RTZ, mit denen Fortbildungsbedarfe entsprechend dem Einsatztraining NRW abgedeckt werden. Nach dem RTZ Ostwestfalen Lippe in Schloß Holte-Stu-kenbrock befindet sich die Errichtung eines RTZ in Dortmund im Bau, weitere in Linnich, Essen und Wuppertal befinden sich im fortgeschrittenen Planungsstadium . Aus haushälterischen Gründen ist nur eine sukzessive und langfristige Realisierung aller 12 RTZ möglich.