LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6907 29.09.2014 Datum des Originals: 26.09.2014/Ausgegeben: 02.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2635 vom 29. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6666 „Härtefallzuweisungen“ im GFG 2014 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2635 mit Schreiben vom 26. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalens Landesregierung will den Städten Münster und Greven nach dem Jahrhunderthochwasser finanziell helfen. Eine konkrete Summe nannte die Ministerpräsidentin aber nicht. Wegen der Außergewöhnlichkeit des Ereignisses sollen die beiden Kommunen einen Sonderbedarf anmelden können. Geregelt werde die Abrechnung über das Gemeindefinanzierungsgesetz . Jährlich werden den Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) Mittel zur Überwindung außergewöhnlicher und unvorhergesehener Belastungssituationen bereitgestellt. Darunter fallen auch die sog. Härtefallzuweisungen nach § 19 Absatz 2 Nr.5 GFG. In diesem Jahr stehen den Kommunen Mittel in Höhe von 6,257 Mio. Euro zur Milderung von „Härten, die sich aus der Durchführung des Finanzausgleichs ergeben, oder zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen“ zur Verfügung. Die Gesamtdotierung wird dabei der Entwicklung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse angepasst . 1. In welcher Höhe wurden in diesem Jahr „Härtefall“-Zuweisungen an Kommunen gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 5 GFG gezahlt? Im Jahr 2014 wurden bisher Zuweisungen gemäß § 19 Absatz 2 Nummer 5 GFG 2014 in Höhe von 34.452,36 Euro bereitgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6907 2 2. In welcher einzelnen Höhe wurden betroffenen Kommunen im Einzelfall diese Zuweisungen gewährt? Zuwendungsempfängerin des in der Beantwortung der Frage 1 genannten Betrags ist die Gemeinde Nordkirchen. 3. Welche Änderungen sind notwendig, um Städten Zuweisungen gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 5 GFG bei Unwetterschäden zu gewähren? § 19 Absatz 2 Nummer 5 GFG schließt in seiner derzeitigen Fassung die Gewährung einer Bedarfszuweisung bei einem Unwetterschaden grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift „…zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen…“ gegeben sind, was in jedem Einzelfall zu prüfen ist. Auf die bei der Prüfung zu beachtende höchstrichterliche Rechtsprechung habe ich in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1639 (LT-Drs. 16/4263) bereits hingewiesen. 4. In welchen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Zuweisungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 GFG gewährt? Folgende Gemeinden erhielten auf Grundlage der Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 bis 2013 Sonderbedarfszuweisungen gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 5 GFG: - Stadt Barntrup Abwassergebührenhilfe (Nachmeldung) - Stadt Bergkamen Landmarke „Großes Holz“ - Stadt Borgentreich Korrektur Schülerzahl (Verbundschule) - Gemeinde Kalletal Abwassergebührenhilfe (Nachmeldung) - Stadt Kamen Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erdfall - Stadt Lohmar Brandfolgekosten an einer Grundschule - Stadt Lüdinghausen Krankheitskosten eines geduldeten Ausländers - Stadt Lüdge Korrektur Schülerzahl (Verbundschule) - Stadt Oerlinghausen Korrektur Steuerkraftmeldung - Gemeinde Stemwede Korrektur Schülerzahl (Verbundschule) 5. Welche Arten von Ausgaberesten sind seit dem GFG 2012 entstanden? Seit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 sind Ausgabereste durch die Nichtinanspruchnahme von Mitteln des jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 und 2013 sowie durch Rückflüsse ehemals im Allgemeinen Steuerverbund bewirtschafteter Förderprogramme entstanden.