LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6921 30.09.2014 Datum des Originals: 30.09.2014/Ausgegeben: 06.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2647 vom 2. September 2014 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/6721 Für wie viele Kinder bleibt es weiterhin beim Delfin 4-Sprachtest? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2647 mit Schreiben vom 30. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die bisherige Sprachstandsfeststellung/Sprachförderung für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, wird abgelöst durch eine alltagsintegrierte Sprachförderung/ Sprachbildung . Damit soll der Sprachtest (Delfin 4) künftig nur noch bei den Kindern durchgeführt werden, die mit vier Jahren (noch) keine Kita besuchen. Die erste Stufe des Sprachstandsfeststellungsverfahrens fand diesjährig nach Angaben des Schulministeriums zwischen dem 31. März und dem 9. Mai 2014 statt. Die zweite Stufe in der Zeit vom 2. bis zum 27. Juni 2014. Vorbemerkung der Landesregierung Durch das zum 01.08.2014 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, mit dem auch § 36 Schulgesetz NRW eine Überarbeitung erfahren hat, liegt nun die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Einrichtung selbst. Daher gilt die Feststellung der Sprachentwicklung nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW als erfüllt, wenn Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, dort eine kontinuierliche all- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6921 2 tagsintegrierte Förderung ihrer Sprachentwicklung auf der Grundlage einer entwicklungsund prozessbegleitenden Beobachtung und Dokumentation erfahren. Demzufolge ist das Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 weiterhin verbindlich für die Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung die Voraussetzungen des § 13 c KiBiZ nicht erfüllen oder die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Das diesjährige Verfahren, das noch auf der bisherigen Rechtsgrundlage durchgeführt wurde , ist weitgehend abgeschlossen. Daten hierzu werden Anfang November 2014 vorliegen. Insoweit betreffen die folgenden Antworten lediglich die Sprachstandsfeststellungsverfahren bis einschl. 2013: 1. Wie viele „Nicht-Kita-Kinder“ wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 im Rahmen des Delfin 4-Verfahrens getestet? (Angaben bitte relativ und in absoluten Zahlen) Die Anzahl der insgesamt getesteten Kinder ist in den Tabellen zu den Antworten auf die Fragen 2 und 3 enthalten. Die Anzahl der am Delfin 4-Verfahren teilnehmenden Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, wird nicht erhoben, da sich die Rückmeldungen seit Beginn des Erhebungsrasters auf die Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf konzentrierten . 2. Wie viele Kinder, die in den Jahren 2009 bis 2014 im Rahmen des Delfin 4- Verfahrens getestet wurden und keine Kita besuchten, erhielten anschließend eine Sprachförderung? (Angaben bitte relativ und in absoluten Zahlen) Jahrgang Getestete Kinder insgesamt Kinder, die keine Kita besuchten und SpFö erhielten (absolut) Kinder, die keine Kita besuchten und SpFö erhielten (relativ zu Spalte 2) 2009 160.185 383 0,24 % 2010 158.929 528 0,33 % 2011 133.248 317 0,24 % 2012 149.742 374 0,25 % 2013 143.146 1.044 0,73 % *Bei der Angabe für 2013 handelt es sich noch um die Anzahl der Kinder, für die zunächst Mittel beantragt werden . Die Mittel werden vor Beginn des Kindergartenjahres beantragt. Für die meisten Kinder wird parallel ein Antrag auf Aufnahme in die Kita gestellt, so dass im Rahmen der Endabrechnung erst die tatsächlich geförderten Kinder ohne Kindertageseinrichtung beziffert werden können. Die Abrechnung wird derzeit vorgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6921 3 3. Wie viele Kita-Kinder, die in den Jahren 2009 bis 2014 im Rahmen des Delfin 4- Verfahrens getestet wurden, erhielten anschließend eine Sprachförderung? (Angaben bitte relativ und in absoluten Zahlen) Jahrgang Getestete Kinder insgesamt Kinder in Kita, die SpFö erhielten (absolut) Kinder in Kita, die SpFö erhielten (relativ zu Spalte 2) 2009 160.185 38.102 23,79 % 2010 158.929 38.704 24,35 % 2011 133.248 33.951 25,48 % 2012 149.742 36.956 24,68 % 2013 143.146 35.571 24,85 % *Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Tabelle jeweils nur der getestete Jahrgang, bei dem ein Sprachförderbedarf festgestellt worden ist, erfasst ist. Da die Sprachförderung immer über zwei Kindergartenjahre läuft, erhalten auch die Kinder, die im Vorjahr getestet wurden und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt worden ist, auch weiterhin Sprachförderung. 4. Wie viele Kinder haben landesweit jeweils in den Jahren 2009-2014 nicht am ver- pflichtenden Sprachstandsfeststellungsverfahren teilgenommen? 5. Aus welchen Gründen konnte die unter der Antwort zu Frage 4 genannte Anzahl an Kindern nicht zu einer Sprachstandsfeststellung verpflichtet werden? Die Schulämter verpflichten alle gemeldeten Kinder zur Teilnahme am Verfahren. Es liegt in der Verantwortung der 53 Schulämter, jeden Einzelfall bis zum Abschluss zu verfolgen, unabhängig von der Datenrückmeldung an das MSW zu den vorgegebenen Erfassungsstichtagen . Eltern, die ihr Kind nicht teilnehmen lassen, werden mit einem Bußgeld belegt. Die Anzahl der Bußgeldverfahren wird landesweit nicht erhoben. Kinder aus heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen müssen in der Regel nicht an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Sie erhalten ja bereits eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte umfassende Förderung. Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung werden die Kinder aus dem Verfahren genommen. Die beiden Tests, die im Rahmen von Delfin 4 eingesetzt werden, sind für Kinder mit einer Behinderung in der Regel nicht aussagekräftig. Die Anzahl dieser Kinder wird landesweit nicht erhoben. Soweit allerdings davon ausgegangen werden konnte, dass Kinder aus heilpädagogischen oder integrativen Einrichtungen eine allgemeine Schule besuchen werden, konnte die Teilnahme am Sprachstandsfeststellungsverfahren erfolgen. Die Ergebnisse der Testung sind dann in den Gesamtdaten enthalten, sie wurden nicht getrennt erfasst. Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung eine Vorschule einer (anerkannten) ausländischen oder internationalen Ergänzungsschule besuchen, sind ebenfalls von der Verpflichtung zur Teilnahme an dem Sprachstandsfeststellungsverfahren befreit. Die Anzahl dieser Kinder wird landesweit nicht erhoben.