LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6923 30.09.2014 Datum des Originals: 29.09.2014/Ausgegeben: 06.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2660 vom 5. September 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6741 Kommunale Haushaltssperren häufen sich – Ist die Landesregierung ahnungslos? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2660 mit Schreiben vom 29. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach aktuellen Medienberichten haben nun auch die nordrhein-westfälischen Städte Bergkamen und Wipperfürth Haushaltssperren verhängt. Gründe der Maßnahme sind neben einnahmeseitigen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer unter anderem auch die jüngsten Tarifabschlüsse sowie Mehrkosten im Sozialbereich und bei der Asylbewerberunterbringung. In den vergangenen Wochen haben zahlreiche nordrhein-westfälische Kommunen eine Haushaltssperre verhängt. Die aktuellsten Fälle sind Aachen, Rheine, Hagen, Duisburg, Unna Siegburg und Bochum. Auch bundesweit haben sich in den vergangenen Wochen Meldungen über Haushaltssperren in der kommunalen Welt gehäuft. Damit setzt sich offenbar ein Trend fort, der bereits im vergangenen Jahr begonnen hat. Einen offiziellen Überblick über alle Fälle hat die Landesregierung ausweislich der Antwort auf meine kleine Anfrage, Drs. 16/6548 nicht. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit 30 Fälle von Haushaltssperren, darunter in den Städten Bonn, Bochum, Essen, Köln, Gelsenkirchen. In den Vorjahren waren es nach Medienberichten deutlich weniger Fälle. Zu den häufigsten Gründen, die Kämmerer zu der Maßnahme drängen, zählen kostenseitig überplanmäßige Sozialausgaben und einnahmeseitig Einbrüche bei der Gewerbesteuer. Auch gestiegene Personalkosten aufgrund aktueller Tarifabschlüsse zählen zu den Gründen. In einigen Fällen führen Beteiligungen die Kommunen in die Bredouille. Anders als in Nordrhein-Westfalen greift die Kommunalverwaltung in anderen Bundesländern nicht freiwillig zu der Maßnahme. Die rheinland-pfälzische Stadt Mayen wurde Mitte August von der Kommunalaufsicht zu dem Schritt gezwungen. Die Stadt Rostock handelte dieses Jahr auf Drängen des Innenministeriums von Mecklenburg- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6923 2 Vorpommern und auch die hessische Stadt Hattersheim handelte im vergangenen Jahr nicht freiwillig, sondern auf Anordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Im aktuellen Fall in Offenbach a.M. hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im Zuge der Genehmigung des Haushaltsplans eine Sperre empfohlen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Häufung von kommunalen Haushaltssperren? 2. Häufen sich die Fälle von kommunalen Haushaltssperren gegenüber den Vorjahren? 3. Welche Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren eine Haushaltssperre erlassen? Bereits in Frage 1 der Kleinen Anfrage 2592 (LT-Drs. 16/6548) bat der Fragesteller um Auskunft, welche nordrhein-westfälischen Kommunen derzeit eine sog. „Haushaltssperre“ verhängt hätten. Hierzu hatte die Landesregierung wie folgt geantwortet: „Die Kommunen treffen Entscheidungen gem. § 24 GemHVO in eigener Zuständigkeit und unterliegen dabei weder einer Anzeige- noch einer Genehmigungspflicht. Der Landesregierung liegen daher keine vollständigen Informationen vor, ob und in welchen Fällen von einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden für das laufende Haushaltsjahr eine Haushaltssperre erlassen worden ist.“ Da die Kommunen auch in den vergangenen fünf Jahren Entscheidungen gem. § 24 GemHVO in eigener Zuständigkeit getroffen haben und dabei ebenfalls weder einer Anzeigenoch einer Genehmigungspflicht unterlagen, ist der zitierten Antwort nichts hinzuzufügen. Der von der Landesregierung nicht zu bewertende Eindruck des Fragestellers, dass sich auch bundesweit Meldungen über Haushaltssperren gehäuft hätten, bestätigt zudem die zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2592 gegebene Antwort der Landesregierung, dass im Haushaltsvollzug Abweichungen vom Haushaltsplan keine untypische Situation sind. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, den Kommunalaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen, analog zu den Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz und Hessen, Kommunen die Haushaltssperre zu empfehlen oder zu erlassen? Einen Bedarf dafür, die Kommunen bei ihrer laufenden Haushaltsführung durch Empfehlungen in Bezug auf „Haushaltssperren“ zu unterstützen, sieht die Landesregierung nicht. Der Fragesteller führt selbst aus, dass die Kommunen in anderen Bundesländern „anders als in Nordrhein-Westfalen“ nicht freiwillig zu der Maßnahme griffen. Daher erschließt sich auch aus der vom Fragesteller selbst vorgenommenen Bewertung nicht, warum es einer Einmischung der Aufsichtsbehörden bedürfen sollte, wenn die Kommunen dieses rechtliche Instrument eigenverantwortlich wählen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6923 3 5. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung das Informationsdefizit der Landesregierung über die verhängten Haushaltssperren, und damit indirekt über die aktuelle Finanzlage der Kommunen behoben werden? Soweit Haushaltssperren über das Jahr hinaus Auswirkungen haben, beispielsweise auf die Umsetzung oder Genehmigungsfähigkeit von Haushaltssanierungsplänen, wird dies den Aufsichtsbehörden z.B. im Rahmen der Berichtspflichten der Stärkungspaktgemeinden gemäß § 7 Stärkungspaktgesetz oder der Vorlage der Fortschreibungen der Haushaltssanierungspläne gemäß § 6 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz bekannt. Im Übrigen lässt sich die aktuelle Finanzlage der Kommunen beispielsweise der öffentlichen Kassenstatistik entnehmen. Die Landesregierung sieht keinen Mehrwert darin, die Kommunen mit noch mehr Informationspflichten zu punktuellen Ereignissen in ihrer Haushaltswirtschaft zu belasten, zumal bereits die Berichtspflichten nach dem Stärkungspaktgesetz, die die Landesregierung für die Erfolgskontrolle des Gesetzes für erforderlich und geboten hält, von einzelnen Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden als übermäßig belastend kritisiert wurden.