LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6925 30.09.2014 Datum des Originals: 29.09.2014/Ausgegeben: 06.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2634 vom 27. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6665 Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte – sind überhaupt Kosteneinsparungen möglich? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2634 mit Schreiben vom 29. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Kleinen Anfrage 2517 des Abgeordneten Marcel Hafke stellte dieser zu Recht fest, dass „mit dem demographischen Wandel […] absehbar zusätzliche Belastungen auf den Landeshaushalt“ zukämen. Konkret rechne das das Wissenschaftliche Institut der PKV mit um 180 Euro gestiegenen Gesundheitsausgaben pro Jahr und Beamten (vgl. Stellungnahme 16/1702, Sachverständigengespräch der Enquete-Kommission III am 22.05.2014). Um den steigenden Kosten entgegen zu wirken, wird nach Alternativen gesucht. Verschiedentlich wird angeführt, dass eine Umstellung der privaten Krankenversicherung der Beamten auf die gesetzliche Krankenversicherung den vom Land Nordrhein-Westfalen zu leistenden Beitrag senke. Vorbemerkung der Landesregierung Die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Überführung der Beamten und Versorgungsempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind in den Jahren 2003/2004 im Zuge der Diskussion zur Einführung einer Bürgerversicherung gemeinsam durch das Finanzministerium und das seinerzeitige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales berechnet worden. Im Ergebnis führten die dann vom Land zu tragenden Arbeitgeberanteile zur GKV zu jährlichen Haushaltsmehrbelastungen von rd. 50 Mio. Euro für den Fall, dass alle vorhandenen Beamten und Versorgungsempfänger zu einem Stichtag in das System der GKV überführt werden könnten. Die Alternative, nur neu eingestellte Beamte in der GKV zu versichern, würde zu jährlich steigenden Mehrbelastungen über einen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6925 2 sehr langen Zeitraum führen. Das liegt darin begründet, dass für neu eingestellte Beamte, die aufgrund ihrer Altersstruktur nur geringe Beihilfeausgaben verursachen, die vollen Arbeitgeberbeiträge zur GKV zu tragen sind. Beide Systeme (Beihilfe für den Bestand, GKVBeiträge für neu eingestellte Beamte) müssten über mehrere Jahrzehnte parallel durch den Landeshaushalt finanziert werden. Einsparungseffekte ließen sich allenfalls erst langfristig erzielen. Aktualisiertes Zahlenmaterial kann wegen der dazu erforderlichen umfangreichen Berechnungen im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht zur Verfügung gestellt werden. Die aufgezeigten Relationen dürften sich jedoch nicht signifikant geändert haben. Losgelöst von der Kostenfrage dürfte es zweifelhaft sein, ob die GKV überhaupt bereit wäre, Beamte und Versorgungsempfänger zu übernehmen, für die bisher in das Solidarsystem keine Beiträge eingezahlt worden sind. Zudem wäre eine Insellösung alleine für NRW wohl nicht realisierbar. Der Bund und die anderen Länder müssten sich vielmehr ebenfalls einem solchen Modell öffnen. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1 bis 4 wie folgt beantwortet: 1. Mit welchen jährlichen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung für die Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung, die im Falle einer Umstellung auf die GKV für (Landes-)Beamte zu leisten wären? Der Landesregierung liegt kein aktuelles Zahlenmaterial über zu erwartende jährliche Gesamtkosten für den Fall der Überführung der Beamten in die GKV vor. 2. Wie hoch sind die absehbaren jährlichen Gesamtkosten für die Beihilfe für (Landes-)Beamte bei Beibehaltung des derzeitigen Systems? Im Haushaltsentwurf 2015 sind Beihilfeausgaben für aktive Bedienstete von 689,6 Mio. EUR veranschlagt, für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 1.128,7 Mio. EUR. In die Mittelfristige Finanzplanung bis 2018 sind folgende Beträge eingeflossen: Beihilfen für aktive Bedienstete: 2016 = 710,3 Mio. EUR; 2017 = 731,6 Mio. EUR; 2018 = 753,5 Mio. EUR. Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger: 2016 = 1.185,1 Mio. EUR; 2017 = 1.244,4 Mio. EUR; 2018 = 1.306,6 Mio. EUR. 3. Mit welchen durchschnittlich anfallenden Kosten pro Versorgungsempfänger rechnet die Landesregierung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn eine Umstellung auf das System der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte durchgeführt werden würde? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6925 3 4. Wie hoch wäre damit die durchschnittliche Kostendifferenz pro Versorgungsempfänger im Vergleich zur aktuellen Regelung? Da kein aktuelles Zahlenmaterial über die Höhe der zu tragenden Arbeitgeberbeiträge zur GKV vorliegt, kann keine Aussage zu einer Kostendifferenz getroffen werden.