LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6927 30.09.2014 Datum des Originals: 30.09.2014/Ausgegeben: 06.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2649 vom 3. September 2014 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/6723 Ortsumgehung Langerwehe-Luchem L12n Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2649 mit Schreiben vom 30. September 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Ortsumgehung Langerwehe-Luchem (L12n) wurde bereits im Jahr 2009 begonnen. Seitdem ist nur eine kleine Brücke gebaut worden, die eingezäunt auf ihre Anbindung wartet. Zurzeit befindet sich die Brücke über die Autobahn A4 im Bau, welche einmal die Tagebaurandstraße K35n mit der geplanten OU Luchem L12n verbinden soll. Die neue Anschlussstelle an der Autobahn A4 Langerwehe-Luchem soll voraussichtlich im Herbst 2015 fertiggestellt werden. Ab dann wird der Durchgangsverkehr in Luchem noch einmal enorm zunehmen und zu weiteren Belastungen für die Anwohner führen, da alle, die aus oder in Richtung B264/Langerwehe die neue Autobahnanschlussstelle nutzen wollen, nun zwangsläufig den Ort durchqueren müssen, solange die Ortsumgehung noch nicht fertiggestellt ist. Bezugnehmend auf die Vorlage mit der Drucksachennummer 16/2151, in der das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen unter a) und c) ausgeführt hat, dass begonnene Maßnahmen im Bereich des Landesstraßenbaus unabhängig von der Haushaltssperre zu Ende geführt werden, dürfte der Bereitstellung der Finanzmittel für die Ortsumgehung L12n nichts im Wege stehen. 1. Hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Finanzmittel für die Fertigstellung der Ortsumgehung beantragt? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6927 2 2. Wird der Minister die Mittelbereitstellung für den Weiterbau der L12n im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2015 berücksichtigen? Ja. 3. Werden diese Mittel ausreichen um die Ortsumgehung Langerwehe-Luchem (L12n) fertigzustellen? Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die der Landeshaushalt 2015 voraussichtlich bieten wird, werden die dann für den Bau der L 12 vorgesehenen Finanzmittel einen wirtschaftlichen Bauablauf ermöglichen. 4. Wann ist mit der Fertigstellung des Projektes zu rechnen? 5. Können die betroffenen Anwohner in Langerwehe-Luchem vom Minister besondere Maßnahmen zum Umgang mit der massiv ansteigenden Verkehrsbelastung erwarten, falls eine zeitnahe Realisierung der L12n nicht sichergestellt werden kann? Der weitere Bauablauf sowie die Fertigstellung der Maßnahme werden sich nach den finanziellen Möglichkeiten der kommenden Jahre richten. Es ist im Interesse der Landesregierung, die laufenden Projekte des Landesstraßenbauprogramms schnellstmöglich abzuschließen. Die Dispositionen hierzu erfolgen auch unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen.