LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6944 01.10.2014 Datum des Originals: 30.09.2014/Ausgegeben: 07.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2624 vom 26. August 2014 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/6630 Auf welche Fördermöglichkeiten können Elterninitiativen bei der Errichtung und Erstausstattung von Kindertageseinrichtungen zurückgreifen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2624 mit Schreiben vom 30. September 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird mit dem Sondervermögen Kinderbetreuung der Neu-, Um- und Ausbau von Kindertageseinrichtungen gefördert . Dabei ist auch die Erstausstattung der jeweiligen KiTas förderfähig. Es gibt weiterhin auch einen Bedarf für die Errichtung neuer KiTa-Plätze für Kinder über drei Jahren. Speziell Eltern, die sich für ihre Kinder ein pädagogisches Konzept wünschen, welches vor Ort noch nicht angeboten wird, streben die Errichtung von KiTas in Trägerschaft einer Elterninitiative an. Im Gegensatz zu kommunalen, kirchlichen und freien Trägern sind die dafür erforderlichen Investitionsmittel von Elterninitiativen jedoch erheblich schwieriger aufzubringen. In § 24 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist geregelt, dass das Land nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes den Jugendämtern auch Gelder für die Investitionskostenförderung zur Verfügung stellen kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6944 2 1. Welche Möglichkeiten der Förderung von Investitionen zur Schaffung von Ü3- Plätzen bestehen für die verschiedenen Träger der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen? 2. Welche Möglichkeiten der Förderung von Erstausstattungen von Ü3-Plätzen gibt es in Nordrhein-Westfalen? Der Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres ist bereits seit 1996 auf Bundesebene normiert. Grundsätzlich kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die für die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs verantwortlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe, das sind in NordrheinWestfalen die 186 Jugendämter, in den vergangenen 18 Jahren für die Schaffung und Erstausstattung eines bedarfsgerechten Angebotes und die Umsetzung dieses Rechtsanspruches in ausreichendem Maße Sorge getragen haben. Auf Landesebene besteht für alle Träger zudem grundsätzlich die Möglichkeit, aus nicht verbrauchten Zuschüssen nach § 21 Abs. 1 KiBiz auch Platzschaffungsmaßnahmen zu finanzieren. Darüber hinaus können für kommunale Einrichtungen auch Mittel der Bildungspauschale eingesetzt werden. 3. Welche Träger haben zur Errichtung von Kindertagesstätten Zugang zu zinsver- günstigten Darlehen oder anderen günstigen Finanzierungsmodellen? Die Aushandlung und der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen erfolgt individuell und hängt auch bei Investitionsvorhaben für Kindertageseinrichtungen - wie allgemein üblich - von unterschiedlichen Faktoren und Bedingungen ab. Dies gilt grundsätzlich für alle Träger. 4. Gibt es entsprechende Fördermaßnahmen, die sich ausschließlich an Elterniniti- ativen richten? Hierzu erhebt die Landesregierung keine Daten. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie hat sich die Zahl der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, auf- geschlüsselt nach Trägerschaft, in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in den Kindergartenjahren 2010/2011 bis 2014/2015 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6944 3 Entwicklung der Zahl der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen nach Trägerschaft (§ 20 Abs. 1 KiBiz), Kindergartenjahre 2010/2011 bis 2014/2015 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Träger Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Kirchliche Träger 3.798 3.751 3.738 3.731 3.726 Andere Freie Träger 1.790 1.873 1.984 2.144 2.251 Elterninitiativen 1.134 1.138 1.147 1.162 1.162 Kommunale Träger 2.335 2.330 2.320 2.327 2.329 Summe 9.057 9.092 9.189 9.364 9.468 Quelle: KiBiz.web, Meldungen zum 15.03.