LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6945 01.10.2014 Datum des Originals: 01.10.2014/Ausgegeben: 07.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2641 vom 20. August 2014 der Abgeordneten Ursula Doppmeier und Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/6701 Wie sieht die Zukunft der Arbeitsmedizin in Nordrhein-Westfalen aus?“ Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 2641 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft mit älter werdenden Belegschaften bei steigenden beruflichen Anforderungen stellt die Arbeitsmedizin vor große Herausforderungen . Darüber hinaus muss die Arbeitsmedizin im Rahmen von Veränderungen des Gesundheitssystems an der Weiterentwicklung einer umfassenden Prävention mitwirken. Die Arbeitsmedizin setzt sich dabei mit dem Verhältnis und den Anforderungen zwischen Arbeit sowie der Gesundheit des Menschen auseinander. Neben der Prävention und Diagnostik von Berufskrankheiten gehört auch die Eingliederung von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu ihren Aufgaben. Die Bedeutung der Arbeitsmedizin wird somit vor dem Hintergrund des Demografieproblems und der Inklusion zu einem immer wichtigeren Feld. Deshalb müssen Institute für Arbeitsmedizin an den Universitäten erhalten bleiben und die Ausbildung der Medizinstudierenden, die Weiterbildung der Ärzte zu Arbeitsmedizinern sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diesem Gebiet sichergestellt und ausgebaut werden. 1. Wie viele arbeitsmedizinische Institute an Universitäten in Nordrhein-Westfalen existieren? An den Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen gibt es vier selbstständige Institute für Arbeitsmedizin. Sie ist aber an allen Standorten durch qualifiziertes Lehrpersonal vertre- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6945 2 ten. Die nach der Approbationsordnung vorgesehenen Lehrleistungen werden dementsprechend von allen Medizinischen Fakultäten erbracht. 2. In welcher Höhe stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Förderung der Arbeitsmedizin zur Verfügung? Die Medizinischen Fakultäten erhalten jährlich einen Zuschuss für Forschung und Lehre. Dieser wird von den Fakultäten auf die einzelnen Fachrichtungen verteilt und kommt damit auch der Arbeitsmedizin zugute. 3. Wie gedenkt die Landesregierung die Arbeitsmedizin zukünftig zu fördern? Neben der kontinuierlichen Ausbildung an den Hochschulen hat sich die Landesregierung zusammen mit dem Bund, den Trägern der Unfallversicherung, der Bundesärztekammer, der Deutschen Rentenversicherung Bund und anderen mehr verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu tun, um den arbeitsmedizinischen Nachwuchs in Deutschland zu fördern. Darüber hinaus wurde im April 2014 das „Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses e.V.“ gegründet. Hauptzweck ist die Beschaffung und Vergabe von Mitteln zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses in Deutschland. Der Verein will die arbeitsmedizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung unterstützen und Stipendien u.a. für arbeitsmedizinische Promotionen, Habilitationen, Juniorprofessuren und Stiftungslehrstühle vergeben. Außeruniversitäre Einrichtungen wie das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung in Dortmund liefern zudem wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse für eine zukunftsweisende Arbeitsgestaltung. Themen, die bearbeitet werden, sind z.B. Prinzipien einer adäquaten Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung von Leistung, Gesundheit und Wettbewerbsfähigkeit. 4. Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung der Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzten für Arbeitsmedizin in den vergangenen zehn Jahren verändert? (Bitte quantitative und qualitative Angaben) Aus der Statistik der Bundesärztekammer sind für die Zeit ab 2009 die Zahlen der gemeldeten Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) bekannt. Demnach waren in den beiden Landesärztekammern „Nordrhein“ und „Westfalen-Lippe“ 2009 zusammen 2.295 (deutschlandweit 12.266) Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemeldet. In 2013 ist diese Zahl zwar leicht auf 2.365 (deutschlandweit 12.430) gestiegen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein Großteil der gemeldeten Ärztinnen und Ärzte bereits die Altersgruppe „65 und älter“ erreicht hat und zudem unbekannt ist, ob sie noch beruflich tätig sind. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu nicht vor. 5. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen dazu, Maßnahmen im Be- reich der Fort- und Weiterbildung der Arbeitsmedizin zu ergreifen, um auf die veränderten Anforderungen in Bezug auf die Arbeitswelt und die Inklusion sowie mit den damit verbunden vermehrten Forschungsbedarf reagieren zu können? Siehe Antwortbeitrag zu Frage 3.