LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6948 01.10.2014 Datum des Originals: 01.10.2014/Ausgegeben: 07.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2628 vom 26. August 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6655 Beschämender Umgang der Landesregierung mit Ruhestandsbeamten des höheren Polizeidienstes? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2628 mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Schreiben vom 28. Juli 2014 teilte das Ministerium für Inneres und Kommunales den Pensionärinnen und Pensionären des höheren Dienstes der Polizei NRW mit, dass die für sie im Rahmen der „Führungstagung Herbst 2014“ geplante Veranstaltung nicht stattfinden könne (412 – 58.02.04). Begründet wurde die Absage der Veranstaltung mit den „haushalterischen Vorgaben des Finanzministers“. Die Veranstaltung werde voraussichtlich erst wieder im Frühjahr 2015 stattfinden können. Dieses Schreiben hat bei den Betroffenen für erheblichen Unmut gesorgt, da nicht ersichtlich ist, welche Kosten durch die Absage der Veranstaltung eingespart werden könnten. Insbesondere sind die Kosten für Verpflegung und Getränke bei Veranstaltungen dieser Art bislang regelmäßig von den Pensionärinnen und Pensionären selbst getragen worden. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW führt eine sog. Führungstagung durch. Zielgruppe sind die Behördenleiterinnen und Behördenleiter, die Abteilungsleiter Polizei der Landratsbehörden sowie die Direktionsleitungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6948 2 Einmal jährlich - jeweils im Herbst - werden auch die Pensionäre zu dieser Veranstaltung eingeladen. Neben einem gesonderten halbtägigen Programm, in dem über neue Entwicklungen in der Polizei berichtet wird, können die Pensionäre auch an der gemeinsamen Abendveranstaltung mit den aktiven Führungskräften teilnehmen und haben die Möglichkeit der Übernachtung. Die Pensionäre entrichten einen eigenen finanziellen Beitrag zur Verpflegung . Die Zusammenkunft leistet einen wertvollen Beitrag zur Führungs- und Organisationskultur der Polizei NRW. Die diesjährige Veranstaltung wurde aufgrund der haushalterischen Vorgaben des Finanzministers auf die Führungstagung im Frühjahr 2015 verschoben. Sie wird im März 2015 nachgeholt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird der langjährige Direktor des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW in den Ruhestand verabschiedet. Die Möglichkeit für die Pensionäre an dieser besonders attraktiven Veranstaltung teilzunehmen, war auch ein Aspekt für die Verschiebung des Termins. 1. Wie oft sind entsprechende Veranstaltungen für Pensionärinnen und Pensionäre seit dem Jahr 2010 durchgeführt worden? (Bitte Termine einzeln auflisten) Seit dem Jahr 2010 sind im Rahmen der Führungstagung vier Veranstaltungen mit Pensionärinnen und Pensionären durchgeführt worden, an denen ca. 40 bis ca. 50 Personen teilgenommen haben:  06./07.10.2010 - ca. 48 Teilnehmer  27./28.10.2011 - ca. 50 Teilnehmer  04./05.10.2012 - ca. 41 Teilnehmer und  03./04.09.2013 - ca. 40 Teilnehmer. 2. In welcher Höhe sind dabei jeweils Kosten angefallen? (Bitte jeweils einzeln auf- listen) Unabhängig von dem geleisteten Eigenbeitrag der Pensionäre, z.B. für konsumierte Getränke , entstehen dem Land NRW Kosten für die Mensaverpflegung der Teilnehmer in der Kantine in Höhe von 5,80 Euro pro Person und Tag (2010 bis 2013; ab 2014 beträgt der Verpflegungssatz 8,15 Euro pro Person und Tag). Zudem sind Kosten für Kaffee und Kuchen von rund 150 Euro je Veranstaltung angefallen. Bei der Inanspruchnahme eines Zimmers für eine Übernachtung entsteht zudem ein Unterbringungsaufwand, der mit 20 Euro pro Person zu veranschlagen ist. Inwieweit die Pensionärinnen und Pensionäre die Leistungen jeweils in Anspruch genommen haben, ist heute nicht mehr ermittelbar. 3. Wie setzen sich diese Kosten zusammen? (Bitte jeweils einzeln auflisten) Siehe Antwort zu Frage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6948 3 4. In welcher Höhe hat das Land durch die Absage der Veranstaltung im Rahmen der „Führungstagung Herbst 2014“ Kosten gespart? Ein konkreter Betrag ist nicht darstellbar. Zu berücksichtigen sind ein potentieller Teilnehmerkreis von aktuell 133 Pensionärinnen und Pensionäre sowie die zu Frage 2 dargestellten Kostensätze. 5. Welche vergleichbaren Veranstaltungen für Ruhestandsbeamte aus anderen Verwaltungsbereichen (z.B. Schule, Finanzen) sind wegen der haushalterischen Vorgaben des Finanzministers abgesagt worden? Das alljährliche Ehemaligentreffen der Staatskanzlei wird aufgrund der haushalterischen Vorgaben des Finanzministeriums in diesem Jahr ausnahmsweise nicht stattfinden können. Andere Ressorts hatten vergleichbare Veranstaltungen nicht geplant.