LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6956 02.10.2014 Datum des Originals: 01.10.2014/Ausgegeben: 08.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2627 vom 28. August 2014 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/6654 Emails und Anrufe nach Feierabend Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2627 mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Guntram Schneider, hat wiederholt eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Emails und Anrufen nach Feierabend der Beschäftigten gefordert. Politik und Verwaltung müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung, einen Beitrag zu einem stärkeren Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu leisten sowie die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit zu fördern. In diesem Kontext gibt es auch für den Bereich der psychischen Belastungen Überlegungen zu einer Konkretisierung bereits bestehender allgemeiner Vorschriften des Arbeitsschutzes, wie sie in allen möglichen anderen Bereichen (z.B. Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung) bereits erfolgt sind. Es geht also nicht darum - wie aus dem konkreten Beispiel irrigerweise hergeleitet wird - EMails oder Anrufe nach Feierabend zu verbieten, sondern vielmehr darum, einen Rahmen - etwa für die Erreichbarkeit nach Feierabend - zu finden, in dem dienstliche Erfordernisse und das Schutzbedürfnis der Beschäftigten einen vernünftigen Ausgleich finden. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 2570 (Drucksache 16/6732) verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6956 2 1. Wie sieht die Regelung der Landesregierung für den Umgang der Beschäftigten mit Emails und Anrufen nach Feierabend aus? Generell gibt es in den Ressorts der Landesregierung neben den selbstverständlich zu beachtenden arbeitsschutz-, arbeitszeit-, beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen keine Regelungen zu einer Verpflichtung zur Erreichbarkeit außerhalb der regulären Dienstzeiten. Sofern die Aufgabenstellungen in einzelnen Ressorts es erfordern, ist die Erreichbarkeit in dienstlich unabweisbaren Fällen – insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr – gewährleistet. 2. Wie bewertet der Arbeitsminister diese Regelung hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für die Beschäftigten? Die bisherige Praxis hat sich zwar grundsätzlich bewährt, aufgrund seiner fachlichen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten ist das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales aber besonders für den Umgang mit psychischen Belastungen sensibilisiert. Deshalb unterstützt die Landesregierung auch die Initiative mehrerer Länder, eine stärkere Konkretisierung durch verbindliche bundesrechtliche Rahmensetzungen zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit zu erreichen. So hat die 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28./29. November 2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst. So könnte allen Betrieben der Umgang mit dieser Problematik erleichtert werden. 3. Wie viele Beschäftigte des MAIS sind mit Smartphones/Tablets ausgestattet, die es auch in der Freizeit ermöglichen, Anrufe oder Emails entgegenzunehmen? Zum Stichtag 29. August 2014 waren insgesamt 63 Beschäftigte des MAIS mit Smartphones/Tablets ausgestattet, die es auch in der Freizeit ermöglichen, Anrufe und Emails entgegenzunehmen. Zehn weitere Beschäftigte waren mit Mobiltelefonen ausgestattet, die es lediglich ermöglichen, Anrufe entgegenzunehmen. 4. Gibt es Fälle, in denen der Arbeitsminister Beschäftigte seines Hauses in ihrer Freizeit kontaktiert? Ich kontaktiere in geringem Umfang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros sowie Mitglieder der Führungsebene außerhalb der üblichen Dienstzeiten. 5. Falls ja, wie bewertet er die Belastung der Beschäftigten dadurch? In den zuletzt genannten Fällen gehört eine Erreichbarkeit in der Freizeit in dringenden Fällen zum Anforderungsprofil der Beschäftigten. Ein entsprechender Arbeitszeitausgleich ist über die geltende Gleitzeitregelung möglich. Vor diesem Hintergrund bewertet ich dies als vertretbar und für die Aufrechterhaltung der Verwaltung unabweisbar.