LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6973 06.10.2014 Datum des Originals: 02.10.2014/Ausgegeben: 09.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2696 vom 18. September 2014 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/6830 Privatfirmen übernehmen Geschwindigkeitsüberwachung: Rund-Um-Sorglos-Paket und „Kopfgelder“? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2696 mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden in NRW nach Presseangaben auch Privatfirmen beteiligt (Neue Westfälische vom 18.09.2014). Diese übernähmen nicht nur die Aufstellung und Wartung der Radarfallen sowie die Beseitigung von Vandalismusfolgen. Auf Wunsch würden sie auch die entsprechenden Daten aufbereiten und als „bußgeldfähige“ Datensätze an die Ordnungsbehörden schicken. Von jedem verhängten Bußgeld erhalte die Privatfirma eine „Gebühr“, so ein weiterer Pressebericht (http://www.derwesten.de/politik/privatfirmen-machen-in-nrw-jagd-auf-temposuenderid 9832064.html). Durch diese Zusammenarbeit hätten beispielsweise die Kreise Recklinghausen und Euskirchen im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Bußgeldsummen erzielt. Es ist zu prüfen, inwieweit diese Verfahrensweisen mit dem Sinn und Zweck der Verkehrsüberwachung vereinbar sind. Vorbemerkung der Landesregierung Alle Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Verhütung von schweren Verkehrsunfällen. Im Jahr 2013 waren in NordrheinWestfalen 479 Tote im Straßenverkehr zu beklagen. Jeder dritte dieser Verkehrstoten ist unmittelbar der Hauptunfallursache „Geschwindigkeit“ zuzurechnen und bei allen Unfällen werden die Unfallfolgen maßgeblich durch die Geschwindigkeit mit bestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6973 2 Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ist auf Gefahrenstellen, das heißt Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte beschränkt, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Die Kommunen haben ihre Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung im Benehmen mit der jeweiligen Kreispolizeibehörde festzulegen. Sie müssen ihre Messstellen im Vorfeld öffentlich ankündigen und auf stationäre Messanlagen auf Autobahnen durch entsprechende Beschilderung hinweisen. Diese Vorgaben sind verbindlich festgeschrieben. Private Firmen können bei der Geschwindigkeitsüberwachung nur mitwirken, soweit es nicht um hoheitlich vorzunehmende Handlungen geht. Dies bedeutet, dass alle Maßnahmen zur Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen von den Kommunen vorzunehmen sind; hierzu zählt auch die Festlegung der Messstellen. 1. Wer in NRW bindet Privatfirmen bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit ein (bitte aufschlüsseln nach Gemeinden, Landkreisen und sonstigen Behörden)? In Nordrhein-Westfalen wird nicht erfasst, welche Kommunen Privatfirmen bei der Geschwindigkeitsüberwachung einbinden. 2. Welche Firmen wurden mit der Geschwindigkeitsüberwachung beauftragt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Nach welchem Verfahren wurden die Privatfirmen beauftragt? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Nach welchen weiteren Kriterien sind Privatfirmen gehalten, ihre Geschwindig- keitsmessanlagen zu positionieren (z.B. Unfallschwerpunkten)? Siehe Vorbemerkung. 5. In welchem finanziellen Rahmen dürfen sich die Anteile bewegen, die eine Privat- firma pro verhängtem Bußgeld von der sie beauftragenden Gebietskörperschaft bzw. Behörde erhält? Vorgaben des Landes für die Vergütung der Leistungen der im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung eingebundenen Privatfirmen bestehen nicht.