LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6977 07.10.2014 Datum des Originals: 02.10.2014/Ausgegeben: 10.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2650 vom 3. September 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/6724 Taser im Polizeialltag – Wie ist der Status Quo? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2650 mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In vielen Ländern werden Taser im Polizeialltag eingesetzt. Die Landesregierung führt zwei Gegenargumente gegen die nicht-letale Waffe an: Erstens müssten alle Beamten fortgebildet werden, bevor sie Taser nutzen und zweitens sei kein Platz mehr am Gürtel der Uniform. Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 16/5109 ergeben sich weitergehende Fragen. 1. Wann wurden in NRW – wie viele - Distanz Elektroimpulswaffen (TASER) be- schafft? Im Dezember 2000 wurde bei den Spezialeinheiten der Polizei des Landes NordrheinWestfalen eine Erprobung von Elektroimpulsgeräten der Fa. TASER International durchgeführt . Hierzu wurden insgesamt 6 Taser beschafft. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung wurde der Bestand zunächst um 18 auf 24 Geräte aufgestockt und bis zum heutigen Tage auf insgesamt 36 erweitert. 2. Wie viele dieser Waffen werden derzeit noch im Einsatz verwendet? Die Ausstattung wurde in den Folgejahren den technischen Neuerungen angepasst. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6977 2 3. Wie häufig wurden diese Waffen zwischen dem 01.01.2000 und dem 30.06.2014 eingesetzt? Elektroimpulsgeräte wurden • 2001 insgesamt 14mal • 2002 insgesamt 13mal • 2003 insgesamt 08mal • 2004 insgesamt 13mal • 2005 insgesamt 10mal • 2006 insgesamt 11mal • 2007 insgesamt 21mal • 2008 insgesamt 16mal • 2009 insgesamt 24mal • 2010 - 2013 siehe Antwort auf die Kleine Anfrage 1909 Drs. 16/5109 • 2014 bis 30.06.2014 insgesamt 08mal eingesetzt. 4. An welcher Stelle führt ein SEK-Beamter den Taser mit sich, wenn am Gürtel kein Platz ist? Aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung der Spezialeinsatzkommandos und anderer Organisationseinheiten der Polizei mit Bekleidung, Waffen und Ausrüstungsgegenständen ist die Trageweise von Waffen und Ausrüstungsgegenständen nicht vergleichbar. Es bestehen jedoch bei den SEK verschiedene Optionen beim Tragen der ballistischen Überziehschutzweste und der Multifunktionsweste.