LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6978 07.10.2014 Datum des Originals: 02.10.2014/Ausgegeben: 10.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2651 vom 3. September 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/6725 Wie erfolgreich ist der Einsatz von Tasern bei SEK Einsätzen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2651 mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf meine Kleine Frage in der Drucksache 16/5109 wird der Einsatz von sogenannten Tasern bei SEKs positiv bewertet. Taser seien ein „probates Mittel, um auf bestimmte Distanz Angriffs- oder Handlungsunfähigkeit zu erzielen, ohne von der Schusswaffe in dafür geeigneten Situationen Gebrauch machen zu müssen“, so die Landesregierung und weiter: „Elektroimpulsgeräte schließen in den SEK die Lücke zwischen Schlagstock oder Pfefferspray und der Schusswaffe.“ 1. Wie hoch ist die Erfolgsrate, wenn die Anwendung zielführend zur Destabilisie- rung und Fesselung eines Störers eingesetzt wurde? Bei insgesamt 16 Einsätzen von Elektroimpulsgeräten bei den Spezialeinsatzkommandos der Polizei Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr führten 13 zum Einsatzerfolg. 2. Wie hoch ist die Misserfolgsrate? Bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Einsätzen von Elektroimpulsgeräten führten 3 nicht zum Einsatzerfolg. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6978 2 3. Falls es Misserfolge gibt, liegen Erkenntnisse zur Begründung vor? Ja. 4. Wenn ja, welche? In zwei Fällen handelte es sich um Fehlschüsse. Um die Wirksamkeit dieses Einsatzmittels nicht zu gefährden, können weitere Einzelheiten nicht veröffentlicht werden.