LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6985 08.10.2014 Datum des Originals: 07.10.2014/Ausgegeben: 13.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2664 vom 9. September 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6750 Ausbau der B65 in Minden – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2664 mit Schreiben vom 7. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit über fünf Jahrzehnten gibt es Planungsideen für den Weiterbau/Neubau der B65 als sogenannte „Südumgehung Minden“. Schon Ende der 1980er Jahre gab es ein erstes Planfeststellungsverfahren , welches durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Minden u.a. mit der Begründung gestoppt wurde, dass sich keine Notwendigkeit ergebe, den Neubau zu realisieren. Eine funktionsfähige und zukunftsorientierte Verkehrsinfrastruktur ist insbesondere für den auf den Verkehrsträger „Straße“ angewiesenen Kreis Minden-Lübbecke von entscheidender Bedeutung. Presseberichten des Mindener Tageblatts zu Folge (MT vom 06.09.2014) erwartet der Landesbetrieb Straßen.NRW im Jahr 2025 auf der „Lübbecker Straße“ in Minden ein Aufkommen von 20.000 Fahrzeugen täglich. Der Neubau der B65 solle dazu führen, dass eine Entlastungswirkung eintritt. Zu rechnen sei mit etwa 10.500 Fahrzeugen, wenn die Südumgehung Minden realisiert werden kann. Dem o.a. Pressebericht zu Folge soll die letzte Verkehrsuntersuchung, angereichert mit Zählungen aus dem Jahre 2010, im Jahr 1993 vorgenommen worden sein. Bedenken von Kritikern der Neubauplanung müssen ernst genommen werden und lassen sich nur dann entkräften , wenn in einem offenen, dialogorientierten Prozess die Planungsvariante diskutiert wird. Dieses gilt sowohl für die Planungsgrundlagen, den Trassenverlauf, die prognostizierte Entlastungswirkung sowie Fragestellungen der Umweltverträglichkeit und etwaiger Konsequenzen durch bereits andere, fertig gestellte Straßenbaumaßnahmen wie zum Beispiel der Ausbau der A30 bei Bad Oeynhausen. Nur eine rechtmäßige Abwägungsentscheidung in der Sache ist gerechtfertigt und umsetzbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6985 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Ausweisung des Neubaus der B 65 Ortsumgehung Minden im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag im Rahmen der Auftrags-verwaltung. Die Linienführung der B 65 ist verwaltungsintern bindend abgestimmt und mit der Genehmigung des Vorentwurfes durch den Bund im Jahr 2008 festgelegt worden. Im Rahmen der Planfeststellung wird dies durch die Planfeststellungsbehörde rechtlich überprüft. 1. Beabsichtigt die Landesregierung zur Vorbereitung eines etwaigen Neubaus der B65 eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung beziehungsweise Verkehrszählung vorzunehmen, um eine möglichst genaue Prognose im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu erhalten? Nein. Für die Maßnahme wurde in 2009 ein Verkehrsgutachten mit Prognosehorizont 2025 erstellt. Sofern sich im Planfeststellungs-verfahren die Notwendigkeit einer Aktualisierung ergibt, wird diese durchgeführt. 2. Vor dem Hintergrund, dass die geplante Trasse in unmittelbarer Nähe zur Wohn- bebauung in Ortsteilen, die zur Stadt Minden gehören, verlaufen soll: Welche Lärmschutzmaßnahmen sind konkret angedacht (bitte detailliert schildern)? Als Lärmschutzmaßnahmen kommen überwiegend aktive Maßnahmen in Form von Lärmschutzwällen und -wänden zum Einsatz. Diese sind auf der Nordseite zwischen der K 10 (Zechenstraße) und dem Meyerweg / Erbeweg mit einer Höhe von 3,00 bis 6,50 m vorgesehen . Darüber hinaus ist ergänzend passiver Lärmschutz vorgesehen. 3. Auch vor dem Hintergrund vorhandener Altlasten im Bereich der geplanten Aus- baustrecke: Welche Maßnahmen werden unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit eingeleitet (bitte konkret beschreiben)? Die Trassenführung verläuft unmittelbar nördlich des Altlastenbereiches, der aus einer Auffüllung eines ehemaligen Bahneinschnittes besteht. Sofern sich aus der Detailplanung ergibt, dass eine Abdichtung gegen die Altlast erforderlich ist, werden in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde geeignete Maßnahmen ergriffen. 4. Vor dem Hintergrund der sich aus der Fortschreibung der Wohnbevölkerung im Kreis Minden-Lübbecke ergebenden rückläufigen Tendenz bei der demographischen Entwicklung und des Ausbaus der A30 bei Bad Oeynhausen: Welche Kriterien werden für die Entscheidung über die Erforderlichkeit des Neubaus der B65 konkret zugrunde gelegt? Grundlage der Planung ist die Ausweisung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Im Rahmen der seinerzeitigen Maßnahmenbewertung auf Bundesebene wurden auch der Bau der A 30 sowie die demographische und wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6985 3 5. Sofern das Planfeststellungsverfahren wie vom Landesbetrieb Straßen.NRW angedacht mit der bislang vorgeschlagenen Trassenplanung unverändert abgeschlossen werden kann: Welche Kosten sind für die Planung beziehungsweise Realisierung des Neubaus der B65 voraussichtlich zu veranschlagen? Die Kostenberechnung für die aktuelle Planung weist eine Summe von ca. 25 Mio. € aus.