LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6986 08.10.2014 Datum des Originals: 08.10.2014/Ausgegeben: 13.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2657 vom 5. September 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6738 Wird die Solidarität der Städte und Gemeinden durch den Kommunal-Soli endgültig überstrapaziert? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2657 mit Schreiben vom 8. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem die CDU-Landtagsfraktion am 30.07.2014 mit einer Simulationsrechnung die voraussichtlich 78 Kommunal-Soli-Zahler 2015 benannt hat, erklärte der Innenminister per Pressemitteilung von diesem Tag, abermals: „Ergänzend brauchen wir die Solidarität der kommunalen Familie“. Bereits mit der Einführung des Kommunal-Soli im vergangenen Jahr wurde von den in diesem Jahr betroffenen 59 Kommunen betont, dass die Kommunen über die unterschiedlichen Umlagen und die Nichtberücksichtigung bei der Verteilung von rund 8 Milliarden Euro an Schlüsselzuweisungen einen erheblichen Beitrag zur kommunalen Solidarität leisten würden. Kritisiert wird aus den Zahler-Kommunen, dass mit dem Kommunal-Soli die kommunale Solidarität jedoch überstrapaziert werde. Denn steuerstarke Kommunen leisten ihren Beitrag zur Solidarität mit der kommunalen Familie bereits dadurch, dass sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (GFG) keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz ist bereits der kommunale Solidarausgleich. Zusätzlich leisten kreisangehörige Kommunen ihren Beitrag zur Solidarität über die Kreisumlage , ggf. die Landschaftsverbandsumlage, die ebenfalls bei steuerstarken Kommunen ebenfalls höher ausfällt als bei steuerschwachen Kommunen sowie die Gewerbesteuerumlage. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6986 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass Solidarität nicht mit dem Kommunal -Soli erst eingeführt werden müsse, abundante Kommunen sich seit Jahren im Gemeindefinanzierungsgesetz, bei Gewerbesteuer-, Kreis und Landschaftsumlage solidarisch zeigen? Finanzausgleichs- oder Abundanzumlagen - d.h. Umlagen, die wie die nordrheinwestfälische Solidaritätsumlage einen Teil der Steuerkraft überdurchschnittlich finanzstarker Gemeinden abschöpfen - werden mittlerweile in sämtlichen Flächenländern mit Ausnahme von Bayern und dem Saarland erhoben. Den in der Frage angesprochenen Umlagen (Gewerbesteuerumlage , Kreisumlage, Landschaftsumlage) liegen jeweils Regelungen zugrunde, die sogar in sämtlichen Flächenländern deckungsgleich oder ähnlich ausgestaltet sind:  Bei der seit 1970 von sämtlichen Gemeinden in Deutschland erhobenen Gewerbesteuerumlage sind sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Höhe des Umlagesatzes in allen westdeutschen Flächenländern identisch geregelt. Die Gewerbesteuerumlage ist in § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen festgelegt.  Die Umlageschuld der zu einem Kreis gehörenden Gemeinden ergibt sich in fast allen Ländern aus der Anwendung des vom Kreis festgelegten einheitlichen Umlagesatzes auf die gemeindliche Finanzkraft (Summe aus Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen ). Jede Gemeinde eines Kreises wird somit mit demselben Finanzkraftanteil zur Finanzierung der allgemeinen Aufgabentätigkeit des Kreises herangezogen. Abweichend hiervon können die Landkreise in Rheinland-Pfalz eine steuerkraftabhängige progressive Staffelung der Kreisumlagesätze vornehmen. In diesem Fall nimmt mit steigender Steuerkraft auch der Finanzierungsanteil einer Gemeinde zu. 2. In welcher Höhe haben die 59 Kommunal-Soli-Kommunen jeweils Gewerbesteu- erumlage im Referenzzeitraum des GFG 2015 geleistet? Zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 30. Juni 2014 haben die 59 Gemeinden, die im Jahr 2014 nachhaltig abundant sind und daher zur Solidaritätsumlage gemäß § 2 Stärkungspaktgesetz herangezogen werden, insgesamt Gewerbesteuerumlage in Höhe von 415 Mio. Euro gezahlt. 3. In welcher Höhe haben die 59 Kommunal-Soli-Kommunen jeweils Kreisumlage im Referenzzeitraum des GFG 2015 geleistet? 4. In welcher Höhe haben die 59 kommunal-Soli-Kommunen – die kreisfreien unmit- telbar, die kreisangehörigen gemittelt über die Kreisumlage – jeweils zur Landschaftsumlage im Referenzzeitraum des GFG 2015 beigetragen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Die kommunalen Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände werden in der Finanzstatistik erst seit 2014 nach Umlagearten differenziert auf separaten Konten erfasst (allgemeine Kreisumlage nach § 56 Abs. 1 KrO; Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt nach § 56 Abs. 5 KrO; Kreisumlage, andere Mehrbelastungen; Landschaftsumlage, Umlage nach § 22 LVerbO; Verbandsumlage des Regionalverbandes Ruhrgebiet, Umlage nach § 19 Abs.1 RVRG; Zweckverbandsumlagen, Umlagen nach § 19 GkG). Bis einschließlich 2013 wurden sämtliche Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6986 3 deverbände auf einem einzigen Konto (Konto 7372) gebucht. Die vom Fragesteller erbetenen Daten liegen in der amtlichen Statistik daher nur für das erste Halbjahr 2014 vor. In der unten stehenden Tabelle sind die Auszahlungen für die Kreis- und Landschaftsumlage ausgewiesen, die von den 59 im Jahr 2014 zur Solidaritätsumlage herangezogen Gemeinden im ersten Halbjahr 2014 nach Angaben von IT.NRW getätigt wurden. Die genaue Höhe der von den kreisangehörigen Gemeinden in diesem Zeitraum über die Kreisumlage mittelbar gezahlten Landschaftsumlage steht nicht objektiv fest. Tabelle Auszahlungen für allgemeine Umlagen im ersten Halbjahr 2014 Euro Gebietskörperschaftsgruppe Kreisumlage allgemein Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt Kreisumlage, andere Mehrbelastungen Landschaftsumlage Solidaritätsumlagezahler 2014 437.247.946 68.065.246 4.042.529 95.158.871 Kommunen insgesamt 2.635.021.150 391.854.227 34.464.801 2.060.902.627 Quelle: IT.NRW (Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/GV) 5. Der Finanzausgleichsmasse werden jährlich 115 Millionen Euro zur Finanzierung des Stärkungspaktes vorweg abgezogen. Leisten die 59-Kommunal-SoliKommunen nicht auch bereits durch diesen Vorwegabzug ihren solidarischen Beitrag , da zum Einen im Einzelfall Kommunen erst durch die damit einhergehende Kürzung der Gemeindeschlüsselmasse abundant werden können und zum anderen jedenfalls die Zuweisungen aus der Investitionspauschale reduziert werden? Es trifft zu, dass auch der für Investitionspauschalen im GFG vorgesehene Gesamtbetrag durch den Vorwegabzug betroffen ist. Angesichts seines Anteils von etwa 7,5 Prozent an der gesamten Finanzausgleichsmasse gegenüber dem bei etwa 84,85 Prozent liegenden Anteil der Schlüsselzuweisungen fällt die Betroffenheit der nachhaltig abundanten Kommunen allerdings deutlich geringer aus als die derjenigen Kommunen, die Schlüsselzuweisungen erhalten . Die auf etwaige Auswirkungen des Vorwegabzugs auf die Abundanzsituation bezogene Frage betrifft eine theoretische Einschätzung und ist im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht zu beantworten.