LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7013 10.10.2014 Datum des Originals: 09.10.2014/Ausgegeben: 15.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2698 vom 19. September 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6833 Umgehung der Kommunalaufsicht durch Auslagerung kommunaler Aufgaben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2698 mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer öfter lagern Kommunen Aufgaben wie zum Beispiel die Stadtentwicklung oder das Gebäudemanagement aus. Mit negativen Folgen: Der Einfluss der Gemeinderäte und der Kommunalaufsicht auf diese städtischen Gesellschaften und deren Haushalte, die sogenannten "Schattenhaushalte" ist oft gering. Viele Haushaltsprinzipien, die für die Kernhaushalte gelten, finden in den ausgelagerten Betrieben keine oder beschränkte Anwendung, so dass zum Beispiel Restriktionen des Haushaltssicherungs- oder Nothaushaltsrechts nicht gelten. So stieg die Zahl der Unternehmen, die sich in kommunaler Hand befanden, im Jahr 2011 um gut 23 Prozent. Die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen in kommunaler Hand sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich stark ausgeprägt. Die mit Abstand höchsten Umsätze wurden im Jahr 2007 mit 48,5 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen und mit 48,2 Milliarden Euro in Baden-Württemberg realisiert. Die Umsätze dieser beiden Länder machten fast die Hälfte der deutschlandweiten Umsätze aus. Auf kommunaler Ebene hat die wirtschaftliche Betätigung zuletzt immer mehr an Bedeutung gewonnen. Neben den Aufgaben, die die Kommunen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung organisieren, erfolgen zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten in Eigenbetrieben oder eigenständigen Unternehmen. Dem Ideenreichtum der Kommunen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Ob städtische Entwicklungsgesellschaften, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe, Stromwerke, Wasserbetriebe, Krankenhäuser, Kindergärten, Theater oder Stadtbüchereien – Ausgliederungen aus kommunalen Kernhaushalten scheinen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7013 2 Die Gründe für die Auslagerung sind unterschiedlich. Ein wichtiger Grund ist die Haushaltsschieflage vieler Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie könnte die Kommunen dazu veranlassen , ihre Kernhaushalte über eine Auslagerung kommunaler Tätigkeiten zu entlasten, den Kreditaufnahmebeschränkungen des kommunalen Haushaltsrechts zu entgehen oder Schuldenverlagerungen vorzunehmen. Ein weiterer Grund könnten Kostenvorteile sein. Diese werden z. B. möglich, wenn das Beamtenrecht oder die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes nicht automatisch in kommunalen AGs oder GmbHs übernommen werden. Eine Analyse der Kernhaushalte kann die tatsächliche Finanz- und Schuldensituation einer Kommune deutlich verzerren. Die Finanzwirtschaft kommunaler Auslagerungen findet, zumindest bis zur vollständigen Umsetzung des Gesamtabschlusses, in den kommunalen Haushaltsplänen kaum Niederschlag. Der kommunale Kernhaushalt bildet nur die Nettozuflüsse bzw. Nettoabflüsse ab, die die Kommune von den Auslagerungen erhält bzw. an diese abführt. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Trend zur Auslagerung kommunaler Tätig- keiten aus den Kernhaushalten? Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 691 (LTDrucksache 16/1761) und zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2045 (LT-Drucksache 16/5249) verwiesen. 2. Wie entwickelte sich die Anzahl der kommunalen Unternehmen in den vergange- nen Jahren seit dem Jahr 2010 in NRW? (bitte kommunalscharfe Darstellung) 3. In welchen Bereichen erfolgten die Auslagerungen? (bitte kommunalscharfe Darstellung ab 2010) Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2045 (LTDrucksache 16/5249) verwiesen. 4. Wie kann mehr Transparenz beim Ausweis der tatsächlichen Gesamtverschuldung einer Kommune erreicht werden? Eine Zielsetzung des Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW ist die Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Finanzsituation der Gemeinden einschließlich ihrer Ausgliederungen . Dies gilt auch hinsichtlich der Gesamtverschuldung. 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Anforderungen an Kommunalhaushalte auch bei den wirtschaftlichen Unternehmen eingehalten werden? Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 756 (LTDrucksache 16/1866) und zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2045 (LT-Drucksache 16/5249) verwiesen.