LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7018 13.10.2014 Datum des Originals: 10.10.2014/Ausgegeben: 16.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2670 vom 2. September 2014 des Abgeordneten Dr. Gerd Hachen CDU Drucksache 16/6771 Ergebnisse der Lernstandserhebungen 2014 für Schulen im Kreis Heinsberg – Welche Erkenntnisse liefert der aktuelle Durchgang der Datenerhebung für die jeweiligen Standorttypen und die einzelnen Schulformen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2670 mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Instrument der Lernstandserhebungen in den Klassen 3 und 8 ermittelt Informationen zu den Fähigkeiten und den Fertigkeiten von Schülern und liefert auf diesem Wege zugleich Erkenntnisse, die sachgerecht eingesetzt und interpretiert werden können für eine Stärkung der Qualität des Unterrichts und die von Schulen erbrachte Bildungsleistung. Sie bilden somit einen wichtigen Bestandteil der Qualitätssicherung und für die Unterrichtsentwicklung. Die Lernstandserhebungen in den achten Klassen finden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Dabei werden jährlich bei rund 200.000 Schülern die langfristig erworbenen Kompetenzen überprüft. Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schüler der achten Klassen verpflichtend. Die Lernstandserhebungen dienen nur als Diagnoseinstrument und werden daher nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Lernstandserhebungen in den achten Jahrgängen werden seit dem Schuljahr 2008/2009 bundesweit durchgeführt. Die wissenschaftliche Leitung der Aufgabenentwicklung liegt beim Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Lernstandserhebungen beziehen sich dabei im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche der genannten Fächer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7018 2 Eltern sowie Schüler erhalten direkt durch ihre jeweilige Schule eine Rückmeldung über die individuellen Ergebnisse sowie über die Resultate der jeweiligen Klasse und der Schule. In den Fachkonferenzen und der Lehrerkonferenz sollen danach die Ergebnisse beraten und Konsequenzen für die schulische Arbeit besprochen werden. Die Schulleitung berichtet in der Schulkonferenz über die Ergebnisse der beteiligten Klassen und der Schule sowie über die Konsequenzen für die schulische Arbeit und benachrichtigt die Schulaufsicht. Die Ergebnisse von Lernstandserhebungen können mit schulinternen, schulübergreifenden und landesweiten Referenzwerten verglichen werden. Es liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Schulen, die Einzelschulergebnisse (zum Beispiel über ihre Schulhomepage) zu veröffentlichen. Dadurch stehen Informationen leider nicht flächendeckend zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Ansätzen des Schulministeriums sind auch der Broschüre „Lernstandserhebungen als Impuls für die Unterrichtsentwicklung – Hinweise, Beispiele und Arbeitshilfen für die Praxis“ zu entnehmen. Die Publikation erläutert beispielsweise, welche Erkenntnisse durch Lernstandserhebungen erlangt werden können: die Feststellung von Kompetenzniveaus, eine Überprüfung der Standarderreichung oder auch schulinterne und schulübergreifende Vergleiche. Für eine bessere Interpretation der jeweiligen Befunde und eine Herausbildung geeigneter Vergleichsgruppen werden seit langem die Standortvoraussetzungen der Schulen gruppiert nach Kategorien eingeteilt. Bis zum Jahr 2011 ist die Festlegung sogenannter Standorttypen an weiterführenden Schulen durch die Schulleitungen selbst erfolgt, um die regionale Struktur und die Schülerschaft zu berücksichtigen. Hierbei bestanden dann zwei Standorttypen für die Gymnasien und Realschulen sowie drei Kategorien für Hauptschulen und Gesamtschulen . Seit 2011 erfolgt laut Informationen der Landesregierung diese Zuordnung der Standorttypen nicht mehr durch die weiterführenden Schulen vor Ort, sondern wird vom Schulministerium zentral vorgenommen. Bei diesem neuen Schulstandorttypenmodell werden der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund, der Anteil von Arbeitslosen sowie SGB II-Empfängern unter 18 Jahren im regionalen Umfeld auf der Basis amtlicher Statistikdaten miteinbezogen. Neuerdings werden damit Schulstandorte auf fünf Stufen typologisiert. Laut MSW erfolgt mit diesem neuen Verfahren somit eine Zuordnung zu Standorttypen auf der Basis statistisch objektiver Daten. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage zu den Ergebnissen der Lernstandserhebungen im Kreis Heinsberg ist entsprechend einer Serie von nahezu inhaltsgleichen Kleinen Anfragen zu sehen , die von Abgeordneten der Fraktion der FDP zu den Ergebnissen der Lernstandserhebungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens gestellt wurden. Für Vergleiche der Leistungsfähigkeit von Schulformen und der Bildungsqualität in Regionen sind Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen Gestaltung ungeeignet . Lernstandserhebungen sind ein pädagogisches Diagnoseverfahren zur Feststellung , über welche fachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen. Lehrkräfte erhalten damit wichtige Hinweise über Stärken und Schwächen ihrer Klassen. Auf dieser Grundlage können gezielte Fördermaßnahmen gestaltet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7018 3 1. Wie verteilen sich jeweils für den letzten statistisch ausgewerteten Durchführungstermin der Lernstandserhebungen die einzelnen Kompetenzniveaus der Teilnehmer an Schulen der Städte des Kreises Heinsberg in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik für die achten Klassen, sowie differenziert nach den jeweiligen Schulformen aggregiert? Bezüglich des letzten Durchführungstermins (LSE 2014) wird die Kompetenzniveauverteilung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Schulen im Kreis Heinsberg in den drei Disziplinen für die achten Klassen differenziert nach Schulformen in der Anlage 1 dargestellt. 2. Welchem der fünf Schulstandorttypen sind namentlich jeweils alle weiterführen- den Schulen im Kreis Heinsberg bei der aktuellen Durchführung im Frühjahr zugeordnet worden? Die namentliche Zuordnung aller weiterführenden Schulen im Kreis Heinsberg zu den fünf Standorttypen bei den Lernstandserhebungen im Jahr 2014 kann der Anlage 1 entnommen werden. 3. Wie stellt sich die Verteilung der Schülerschaft an Schulen der Städte des Krei- ses Heinsberg bei den Kompetenzniveaus jeweils in Deutsch, Englisch und Mathematik im Vergleich zu den landesweiten Durchschnittswerten dar? In Anlage 1 sind die Kompetenzniveauverteilungen in Deutsch, Englisch und Mathematik der Schülerschaft an Schulen des Kreises Heinsberg sowie im Land Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt . 4. Welche Veränderungen haben sich bei den Ergebnissen der Lernstandserhe- bungen jeweils in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik im Vergleich der letzten verfügbaren Erhebung zu den Jahren 2005 und 2010 für die Schülerschaft an Schulen der Städte des Kreises Heinsberg ergeben – auch wenn man die dortigen Entwicklungen mit dem landesweiten Trend vergleicht? Im Jahr 2005 fanden Lernstandserhebungen im Jahrgang 9 statt. Über Ergebnisse im Kreis Heinsberg aus dem Jahr 2005 verfügt die Landesregierung nicht. Über Ergebnisse der Lernstandserhebungen im Kreis Heinsberg im Jahr 2010 hat die Landesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 834 des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf, FDP, (LT-Drs. 16/2081) berichtet. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen der Schülerschaft an Schulen im Kreis Heinsberg in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik für die Jahre 2014 und 2010 sind in Anlage 1 aufgeführt. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik für das Land Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2014, 2010 und 2005 sind ebenfalls in Anlage 1 aufgeführt. Die detaillierten inhaltlichen Beschreibungen der Kompetenzniveaus zu den jeweiligen Durchgängen können den abschließenden Angaben zu Frage 4 in Anlage 1 sowie der Anlage 2 entnommen werden. Ergebnisse können aufgrund der jährlich unterschiedlichen Konzeption der Kompetenzniveaus nicht unmittelbar verglichen werden.