LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7027 14.10.2014 Datum des Originals: 14.10.2014/Ausgegeben: 17.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2690 vom 16. September 2014 des Abgeordneten Robert Stein FRAKTIONSLOS Drucksache 16/6797 Kommt das Fracking in NRW durch die Hintertür? HammGas GmbH & Co. KG unternimmt gezielte Erkundungsflüge mit dem Ziel der Probebohrung Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2690 mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sowohl die HammGas GmbH & Co. KG selbst (vgl. http://www.hammgas.de/aktuelles/, insbesondere die News vom 7.8.2014) als auch der Westfälische Anzeiger (vgl. Ausgabe vom 12.9. im Print „Helikopter erkundet Gasfelder“ im Lokalteil sowie vom 16.9. im Print mit dem Titel „Probebohrung vermutlich in Hamm“ im Lokalteil) berichten über geplante Probebohrungen , die die Möglichkeit der Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen untersuchen sollen. Zu diesem Zweck unternimmt die HammGas GmbH & Co. KG gezielt Erkundungsflüge , die einen geeigneten Standort für Probebohrungen identifizieren sollen. Die nordrhein-westfälische SPD-Fraktion selbst hat erst jüngst die Niederlande für ihre Frackingpläne im Grenzgebiet zu NRW kritisiert (vgl. Pressemitteilung von Rainer Schmeltzer MdL mit dem Titel „Risiken von Fracking machen vor Grenzen keinen Halt“ und von Norbert Meesters MdL mit dem Titel „NRW lehnt Fracking in niederländischer Grenzregion ab“). Auch Umweltminister Remmel lehnt die niederländischen Pläne in diesem Zusammenhang ab. Online wurde er in der RP am 22.7.2014 wie folgt zitiert (vgl. http://www.rponline .de/wirtschaft/nrw-fordert-aus-fuer-fracking-in-den-niederlanden-aid-1.4402020): “Die in Nordrhein-Westfalen bestehenden Bedenken können mit dem derzeit vorliegenden Bericht nicht ausgeräumt werden. Auch aus diesem Grund tritt die Landesregierung dafür ein, die Arbeiten zur Strukturvision Schiefergas nicht fortzuführen“. Die Landesregierung hal- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7027 2 te demnach Fracking "bis zur Klärung der damit verbundenen Risiken nicht für verantwortbar .“ Fraglich ist, wie diese Position mit den Erkundungsflügen der HammGas GmbH & Co. KG vereinbar ist, da die Erkundungsflüge gemäß WA vom 12.9. definitiv dem Zwecke dienen sollen, Probebohrungen durchzuführen, die letztendlich auf die unkonventionelle Förderung von Erdgas ausgerichtet sind. Zumindest im Koalitionsvertrag wird die Förderung mit Chemikalien ausgeschlossen. Dort heißt es: “Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar.“ Damit sind alternative Methoden der unkonventionellen Gasförderung nicht explizit ausgeschlossen . Mögliche Gefahren für Umwelt und die Gesundheit durch diese alternativen Methoden sind möglicher Weise ebenso wenig hinreichend untersucht wie die Gefahren der Fracking-Methode. 1. Wie bewertet die Landesregierung angesichts der eigenen Position zum Fracking die geophysikalische Luftuntersuchung in Hamm und Umgebung durch die HammGas GmbH & Co. KG, die zur Vorbereitung von Probebohrungen dienen? Mit der geophysikalischen Erkundung und Vermessung durch Befliegung sind keine Eingriffe in den Untergrund verbunden. Die Firma HammGas GmbH & Co. KG hat öffentlich erklärt, dass sie sowohl jetzt als auch für die Zukunft den Einsatz von Fracking kategorisch ausschließt. 2. Befürwortet die Landesregierung andere evtl. Fracking-ähnliche Verfahren zur Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen im Erdreich? Der Landesregierung sind Vorhaben mit „Fracking-ähnlichen“ Verfahren zur Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen nicht bekannt. 3. Unterstützt die Landesregierung in NRW direkt oder indirekt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, unkonventionelle Gasvorkommen im Erdreich zu fördern? Nein. 4. Kann die Landesregierung Umweltschäden sowie Gesundheitsschäden durch Alternativmethoden zum Fracking ausschließen? Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Schutz von Mensch und Umwelt bei jeglichen Vorhaben zur Erkundung unkonventioneller Erdgaslagerstätten oder zur Gewinnung von Erdgas aus solchen Lagerstätten oberste Priorität. Da das von der Landesregierung beauftragte „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ sowie zwischenzeitlich vorliegende Gutachten anderer Auftraggeber gezeigt haben, dass im Zusammenhang mit dem Einsatz der Fracking-Technologie viele Fragen offen sind und Risiken LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7027 3 nicht abschließend bewertet sind, kommt eine behördliche Entscheidung über etwaige Genehmigungsanträge zum Einsatz dieser Technologie nicht in Betracht. 5. Welchen Kenntnisstand über in NRW geplante Probebohrungen im Rahmen der unkonventionellen Erdgasförderung hat die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt ? Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) hat der Bergbehörde im Dezember 2011 einen überarbeiteten Antrag auf Zulassung eines Betriebsplans für eine Bohrung („Nordwalde Z1“) zur Erkundung von Erdgas in einer unkonventionellen Lagerstätte vorgelegt . In dem Antrag wird erklärt, dass die Bohrung nach Ende von Bohrlochmessungen verfüllt wird und Fracking nicht durchgeführt wird. Eine Erklärung, aktuell und zukünftig auf den Einsatz von Fracking-Maßnahmen zu verzichten, hat EMPG jedoch nicht für das gesamte Erlaubnisfeld vorgelegt. Über diesen Antrag hat die Bergbehörde daher gemäß dem gemeinsamen Erlass des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums des Landes Nordrhein -Westfalen vom 18.11.2011 nicht entschieden und die Antragstellerin aufgefordert, eine solche Erklärung vorzulegen. Weitere Anträge auf Genehmigung von Probebohrungen liegen der Bergbehörde derzeit nicht vor.