LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7028 14.10.2014 Datum des Originals: 14.10.2014/Ausgegeben: 17.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2684 vom 12. September 2013 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/6791 Warum täuscht Ministerpräsidentin Kraft in der Plenardebatte am 10. September 2014 die Öffentlichkeit? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2684 mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Frau Ministerpräsidentin Kraft hat im Rahmen der Plenardebatte zum Haushalt 2015 in ihrer Rede folgende Aussagen zur sozial Wohnraumförderung gemacht: „Die CDU orakelt zum sozialen Wohnungsbau am 25.10.2012, kurz nachdem wir die Regierung übernommen haben: 'SPD und Grüne wollen Wohnungsbauförderung des Landes schleifen ...' Am 19. Januar 2012: 'Frau Kraft lässt im sozialen Mietwohnungsbau die sozial Schwachen im Regen stehen.' Die CDU kann nur Panik und Angst schüren. Kein Land hat so viel in den sozialen Wohnungsbau investiert wie Nordrhein-Westfalen; bis 2017 werden es 3,2 Milliarden Euro sein. Bei Ihnen ist da viel in den Einfamilienhausbau gegangen. Wir haben den sozialen Wohnungsbau wieder flott gemacht in diesem Land. Und darauf bin ich stolz.“ Quelle: Video-Aufzeichnung auf der Homepage des Landtags von der 65. Plenarsitzung des Landtags vom 10.09.2014: http://landtag/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/on_demand_stream.jsp?id=8951 Einerseits gab die Ministerpräsidentin Quellen an, die nicht nachvollziehbar sind. Andererseits macht sie bewusst falsche Angaben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7028 2 Es ist völlig unangebracht, dass sich die Ministerpräsidentin für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau lobt. Seit Regierungsübernahme von SPD und Grünen im Jahr 2010 geht das Fördervolumen für den sozialen Wohnungsbau kontinuierlich zurück. Was im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen an Fördermitteln abgerufen wurde (502 Millionen Euro) ist nicht einmal die Hälfte von dem was 2010 unter der CDU-geführten Landesregierung geflossen ist (über 1 Milliarde Euro). Außerdem wurden die bereitgestellten und stets verkündeten 800 Millionen Euro um über 30 Prozent unterschritten (298 Millionen Euro). Soziale Wohnraumförderung in 1.000 Euro Jahr Mietwohnraumförderung Eigentumsförderung Gesamtförderung inkl. sonst. Progr. 2002 426.785 553.321 1.022.468 2003 244.775 681.921 1.001.951 2004 332.386 635.283 1.021.154 2005 374.069 434.993 892.524 2006 324.242 476.660 851.181 2007 375.495 405.210 855.170 2008 345.224 487.750 947.605 2009 491.854 564.145 1.140.739 2010 416.369 566.793 1.039.165 2011 417.656 288.850 779.105 2012 274.734 171.549 547.893 2013 340.641 65.261 502.302 Darüber hinaus suggeriert Frau Ministerpräsidentin Kraft, sie würde bis 2017 die Summe von 3,2 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau investieren. Bewusst macht sie nicht den Unterschied zwischen Programmvolumen und tatsächlichem Fördervolumen. 1. Welche Quelle liegt Frau Ministerpräsidentin Krafts Aussage zugrunde, die CDU habe am 25. Oktober 2012 orakelt „SPD und Grüne wollen Wohnungsbauförderung des Landes schleifen…“? Die Quelle ist die Presseerklärung von MdL Christian Weisbrich mit der Überschrift: „Wortbruch auf Ansage - „SPD und Grüne wollen die Wohnungsbauförderung des Landes schleifen “, die sich im Pressearchiv (http:// www.cdu-nrw-fraktion.de/print/1373) der CDULandtagsfraktion findet. 2. Wie will Frau Ministerpräsidentin Kraft garantieren, dass das Land Nordrhein- Westfalen bis 2017 die Summe von 3,2 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung investieren wird? Das Wohnraumförderungsprogramm 2014 – 2017 stellt den Förderrahmen für die Jahre 2014 – 2017 von insgesamt 3,2 Milliarden Euro als Förderangebote zur Verfügung. Da das Land nicht selber investiert, werden die Mittel aufgrund von konkreten Förderanträgen von Investoren diesen auch bewilligt. Eine Garantie für die vollständige Inanspruchnahme der Fördermittel kann niemand geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7028 3 3. Bedeutet die Aussage der Ministerpräsidentin „Wir haben den sozialen Wohnungsbau wieder flott gemacht“, dass das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung seit ihrer Amtsübernahme gestiegen ist? 4. Was versteht Frau Ministerpräsidentin Kraft unter dem Begriff „flott gemacht“ bei einer Halbierung der sozialen Wohnraumförderung? Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammenfassend beantwortet : Der soziale Wohnungsbau ist insoweit nachhaltig und zukunftsfähig verbessert worden, als bereits mit dem Förderjahr 2013 und noch einmal im Jahr 2014 die Förderkonditionen deutlich verbessert wurden. 5. Wie viele zusätzliche Mittel der sozialen Wohnraumförderung flossen von 2005 - 2010 gegenüber dem Zeitraum 2000 - 2004 in den Einfamilienhausbau? Bewilligte Mittel (Förderergebnisse) für das selbst genutzte Wohneigentum: Jahre 2005 - 2010 Jahre 2000 - 2004 2.935,551 Mio. € 2.698,149 Mio. €