LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7029 14.10.2014 Datum des Originals: 14.10.2014/Ausgegeben: 17.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2697 vom 17. September 2014 der Abgeordneten André Kuper und Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/6832 Lärmschutz an der A2 in Gütersloh-Spexard Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2697 mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Lärmschutz an der A2 in Gütersloh-Spexard ist bereits seit Jahrzehnten ein Thema und auch den Bundes- und Landesbehörden bekannt. Da in den vergangen Jahren der Verkehr auf der A2 deutlich zugenommen hat, ist der Autobahnabschnitt der A2 in Gütersloh-Spexard als „Hot Spot“ in Nordrhein-Westfalen definiert worden. Für diese „Hot Spots“ hat Straßen NRW den Auftrag des Bundes erhalten, den Anspruch auf Lärmsanierung zu prüfen und umzusetzen. 1. Was hat die Überprüfung im Hinblick auf Spexard ergeben? Aktuelle lärmtechnische Untersuchungen haben ergeben, dass im angesprochenen Bereich an der A 2 die maßgeblichen Auslösewerte für Lärmsanierung, die hier anzuwenden sind, an 21 Gebäuden überschritten werden. 2. Welche Möglichkeiten des aktiven und passiven Lärmschutzes gibt es im Fall Spexard? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7029 2 Nach den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen bestehen somit Möglichkeiten, eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer Kombination aus Lärmschutzwall und -wand an der A 2 zu Lasten des Straßenbaulastträgers Bund herzustellen. Nach der Umsetzung der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahme verbleiben lediglich an zwei Gebäuden Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung. Für diese Gebäude besteht dem Grunde nach Anspruch auf Überprüfung von passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern. 3. Wann ist mit einer Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz in Spexard zu rechnen? Derzeit ist vorgesehen, mit der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahme im Jahr 2015 zu beginnen . 4. Unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchem Umfang können Anwohner, die besonders von der Lärmbelastung betroffen sind, einen Antrag auf Unterstützung bei der Lärmsanierung (z.B. Förderung zur Anschaffung neuer Fenster) stellen? Die betroffenen Eigentümer der zwei Gebäude mit Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung können einen formlosen Antrag auf Gewährung einer Bezuschussung von passivem Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW stellen. 5. In welcher Höhe sind die Bundeslärmschutzmittel in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (voraussichtlich) von Nordrhein-Westfalen abgerufen worden? Für Maßnahmen in Rahmen der Lärmsanierung sind im Jahr 2012 rd. 15,645 Mio. € und im Jahr 2013 rd. 20,046 Mio. € verausgabt worden. In der Zuweisung des Bundes für das Jahr 2014 wurden Nordrhein-Westfalen rd. 23,900 Mio. € für Lärmsanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.