LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7039 16.10.2014 Datum des Originals: 15.10.2014/Ausgegeben: 21.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2671 vom 11. September 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/6772 Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohngebieten – Kennt die Landesregierung die Parameter der für ihre Argumentation herangezogenen Studie? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2671 vom 15. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin , dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Kleinen Anfrage 2484 (Drucksache 16/6303) wollten die Fragesteller wissen, ob ein neu festzulegender Mindestabstand zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen aus Sicht der Landesregierung dazu beitragen könnte, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Energiewende zu erhöhen (siehe Frage 3). Diese Frage wurde seitens der Landesregierung unter dem Hinweis auf die Ergebnisse einer umweltpsychologischen Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verneint. Die Studie untersuchte in der niedersächsischen Gemeinde Wilstedt, ob und wenn ja wie sich Anwohner von den Geräuschen einer Windenergieanlage gestört fühlen. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Anwohner des Windparks diesen mehrheitlich nicht als geräuschbelästigend empfinden. Über die Vorstellung dieser Studie berichtete am 26.06.2014 auch der Weser Kurier1 und beschrieb dabei auch die örtlichen Gegebenheiten. Der Windpark, zu dem die Anwohner befragt wurden, befindet sich demnach „rund 1.500 Meter westlich der Ortschaft“. 1 http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Anwohner-akzeptieren-Windpark- _arid,884737.html, letzter Zugriff 10.09.2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7039 2 Es stellt sich daher die Frage, wie erkenntnisreich es ist, wenn die Landesregierung auf Studien verweist, wo ein Abstand des Windparks zur Wohnbebauung auf 1.500 Meter zu Grunde gelegt worden ist, während faktisch in NRW Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen existieren beziehungsweise in Planung sind, die zum Teil unter 500 Metern liegen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat jeweils bei Beantwortung der Frage 3 in den Kleinen Anfragen 2483 und 2484 auf eine aktuelle umweltpsychologische Studie verwiesen, deren Gegenstand die empfundene Belästigung durch Windparkgeräusche in unterschiedlichen Entfernungen ist (Hübner/Pohl, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt). Die Landesregierung hatte darauf hingewiesen, dass die Studie bereits öffentlich vorgestellt wurde, aber noch nicht im Wortlaut vorliegt. Auf die Studie wurde auch von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hingewiesen. Sie wurde weiterhin in mehreren Presseartikeln besprochen, u.a. dem auch in der Kleinen Anfrage angegebenen Artikel aus dem Weser-Kurier vom 26. Juni 2014. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die vorgestellten Ergebnisse der in der Vor- bemerkung erwähnten Studie vor dem Hintergrund, dass der Windpark in Wilstedt rund 1.500 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist? Die Studie beruht nicht nur auf der Untersuchung des Windparks in Wilstedt, sondern zugleich auch auf Untersuchungen bei Anwohnern weiterer Windparks. Dies ergibt sich bereits aus dem Artikel im Weser-Kurier vom 26.06.2014 („Anwohner akzeptieren Windpark“), auf den sich die Kleine Anfrage bezieht. In dem Artikel heißt es: „Wilstedt, so stellt die Studie fest, sei kein Einzelfall. Vergleichsstichproben mit 13 anderen Windparks in Deutschland hätten ergeben, dass die Wilstedter Lärmanalyse auf andere Windparks übertragen werden könne und somit repräsentativ sei.“ Bei der öffentlichen Vorstellung der Studie wurde auch die Kohärenz der Ergebnisse mit drei weiteren Studien der Forscher in Deutschland und der Schweiz dargelegt. 2. Ist es für die Landesregierung vorstellbar, dass die Studie zu anderen Ergebnis- sen gekommen wäre, wenn sich der Windpark – so wie in Nordrhein-Westfalen möglich – in einer Entfernung von weniger als 500 Metern zur Wohnbebauung befunden hätte? Zu hypothetischen Fragen nimmt die Landesregierung nicht Stellung. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die von Anwohnern empfundene Belästigung von Windenergieanlagen vor, die weniger als 500 Meter von Wohnbebauungen entfernt sind? Aus bei der Landesregierung eingehenden Eingaben, aber auch aus der Rechtsprechung zur Genehmigung einzelner Windenergieanlagen, die aus Widersprüchen bzw. Klagen von Anwohnern resultiert, wird deutlich, dass einzelne Anwohner gegen die Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen Bedenken haben. Teilweise gehen die Bedenken auf empfundene Belästigungen zurück, sie werden in diesen Fällen auch begründet mit der befürchteten Verletzung der geltenden Regelungen des Immissionsschutzrechts und des bau- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7039 3 planungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme. Daraus lassen sich allerdings keine Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit der Anlagen ziehen. 4. Sofern der Landesregierung keine Erkenntnisse über die von Anwohnern emp- fundene Belästigung von Windenergieanlagen vorliegen, die weniger als 500 Meter von Wohnbebauungen entfernt sind: Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, solche Erkenntnisse zum Beispiel durch Studien zu gewinnen? 5. Vor dem Hintergrund, dass eine 1.500 Meter von der Wohnbebauung entfernte Windenergieanlage von der Mehrheit der Anwohner offensichtlich nicht als belästigend empfunden wird: Ist es für die Landesregierung vorstellbar, einen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohngebieten in Höhe von 1.500 Metern festzusetzen, um so die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Energiewende zu erhöhen? Die Landesregierung verweist auf die Beschlussfassung des Landtages zu LT-Drs. 16/5290 (Plenarprotokoll 16/55) vom 28. März 2014 und auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 1796 (LT-Drs. 16/4802), 1847 (LT-Drs. 16/4917), 2055 (LT-Drs. 16/5655), 2483 (LT-Drs. 16/6600) und 2484 (LT-Drs. 16/6601).