LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7048 17.10.2014 Datum des Originals: 16.10.2014/Ausgegeben: 22.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2648 vom 28. August 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6722 Staatlich geförderte Gedenkstätten in NRW Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2648 mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gedenkstätten erfüllen in unserer Gesellschaft einen sehr wichtigen Zweck. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes die Möglichkeit, zu trauern, zu verarbeiten und zu erinnern. Gedenkstätten sollen aber auch künftigen Generationen verdeutlichen wozu Hass, Gewalt und Rassismus führen. Durch die gewissenhafte Pflege und Wartung sowie Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen wird sichergestellt, dass diese wichtigen Bauten auch in Zukunft Bestand haben. Vorbemerkung der Landesregierung Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorte werden in Nordrhein-Westfalen ausschließlich in lokaler Verantwortung, d. h. in kommunaler oder freier Trägerschaft betrieben. Freie Träger werden in der Regel kommunal unterstützt. Die lokale Verantwortung für die Gedenkstätten sichert eine vielfältige, von bürgerschaftlichem Engagement und vom politischen Willen vor Ort getragene Erinnerungskultur in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung würdigt ausdrücklich Verantwortung, Engagement und Leistungen von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen. Die Förderung der Gedenkstätten durch das Land fußt auf dem Grundsatz lokale Verantwortung und Engagement zu stärken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7048 2 Diesem Grundsatz folgend wurde im Jahr 2013 die Projektförderung für die Erinnerungskultur und die Gedenkstättenarbeit neu geordnet mit dem Ziel, diese stärker strukturell abzusichern. Die Neukonzeption ist in der Landtagsvorlage 16/1049 dargestellt und wurde in mehreren Ausschüssen des Landtags vorgestellt und erläutert. 1. Welche Gedenkstätten werden in Nordrhein-Westfalen vom Land gefördert? 2. Welche Mittel stehen pro Gedenkstätte und Jahr zu Verfügung? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung NRW unter: http://www.politische-bildung.nrw.de/wir/erinnerungskultur/index.html. Neben der Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung NRW wird die Aufstellung sog. Legendentafeln auf Kriegsgräberstätten, welche die historischen Zusammenhänge an den jeweiligen Ort darstellen, durch den Minister für Inneres und Kommunales gefördert. 3. Aus welchen Fördertöpfen stammen die Mittel? Die Mittel zur „Förderung von Projekten der Gedenkstättenarbeit und Aufarbeitung der deutschen Geschichte, Erinnerungskultur“ sind im Kapitel 07 070 Titelgruppe 80 Titel 684 80 etatisiert . Die Mittel zur Aufstellung sog. Legendentafeln stehen für das Haushaltsjahr 2014 bei der Haushaltsstelle 03 020/812 10 zur Verfügung. 4. Wie erfolgt die Refinanzierung der verschiedenen Fördertöpfe? Die unter Frage 3 genannten Fördermittel sind ausschließlich Landesmittel. Eine „Refinanzierung der verschiedenen Fördertöpfe“ gibt es nicht. Landesmittel konnten jedoch in der Vergangenheit bei wichtigen Projekten zur Kofinanzierung von Bundes- oder EU-Mitteln eingesetzt werden. Aktuell gilt dies für den Aufbau der „NS-Dokumentation Forum Vogelsang“ im Kreis Düren und für die Neukonzeption der Dauerausstellung des „Geschichtsorts Villa ten Hompel“ in Münster. 5. Plant die Landesregierung ähnlich der Stiftungen für Gedenkstätten in Sachsen und Niedersachsen die Einrichtung einer Stiftung für nordrhein-westfälische Gedenkstätten ? Nein. Gedenkstättenförderung im Haushaltsjahr 2014 Bewilligte Förderungen bis zum 01.07.2014 aus Kapitel 07070 Titel 684 80 „Förderung von Projekten der Gedenkstättenarbeit und Aufarbeitung der deutschen Geschichte, Erinnerungskultur“ Zuwendungen aus Förderkorb 1, Projektförderung, die an eine professionelle Kernstruktur gebunden ist Euro Trägerverein Begegnungsstätte Alte Synagoge Wuppertal e.V. 25.000 Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“ der Stadt Gelsenkirchen 35.000 NS-Dokumentationsstelle der Stadt Krefeld 25.000 Mahn- und Gedenkstätte der Landeshauptstadt Düsseldorf 35.000 Gedenkhalle Oberhausen der Stadt Oberhausen 25.000 Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus – An der Synagoge e.V. 25.000 Jüdisches Museum Westfalen, Verein für jüdische Geschichte und Religion e.V., Dorsten 35.000 Erinnerungs- und Gedenkstätte im Museum Wewelsburg des Kreises Paderborn 35.000 Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Stadt Dortmund 35.000 Gedenkstätte „Landjuden an der Sieg“ des Rhein-Sieg-Kreises 12.500 NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln 35.000 Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster 35.000 Gedenkstätte Zellentrakt, Erinnern Forschen Gedenken, Herford 12.500 Stalag 326 (VI) Senne, Stukenbrock 12.500 Gedenkstätte Frenkel-Haus, Alte Hansestadt Lemgo 12.500 gesamt 395.000 Zuwendungen aus Förderkorb 2, Finanzierung von Einzelprojekten Euro Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“ 30.000 Förderverein der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf e.V. 8460 Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus – An der Synagoge e.V. 30.500 Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten in NRW e.V., Münster 25.613 Literaturzirkel OWL e.V., Bielefeld 11.836 Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 13.228 Verein EL-DE-Haus e.V., Köln 55.000 Die Stiftung. Erinnern ermöglichen, Düsseldorf 50.000 ARCUS Stiftung c/o Schwules Netzwerk NRW e.V., Köln 15.000 Zentrum für Niederlande-Studien, Münster 3.000 Volkshochschule Aachen 22.956 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Essen 8.870 Bildungswerk der Humanistischen Union NRW, Essen 7.000 Museum Hexenbürgermeisterhaus Lemgo e.V., Gedenkstätte Frenkel-Haus 7.760 IBB Internationales Bildungs- und Begegnungswerk, Dortmund 20.000 Bundesverband Beratung für NS-Verfolgte e.V., Köln 8.045 Förderverein Gedenkstätte „Landjuden an der Sieg“ e.V. 9.000 Projektgruppe „Zwangsarbeit“ e.V., Berlin 2.349 Hagener Friedenszeichen e.V., Förderverein für Völkerverständigung und Friedensarbeit 5.000 Aktives Museum Südwestfalen e.V., Siegen 8.973 GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Oberhausen 7.800 Forum Vogelsang / NS-Dokumentation 125.000 Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster / Neukonzeption der Dauerausstellung 80.000 gesamt 555.390