LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7058 20.10.2014 Datum des Originals: 17.10.2014/Ausgegeben: 23.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2706 vom 22. September 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6841 Flüchtlingsaufnahme in der Stadt Herford – warum wurde die Kommune nicht informiert ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2706 mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit , Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ohne Vorankündigung wurden der Stadt Herford am vergangenen Wochenende ca. 350 Flüchtlinge zugewiesen, die zumeist aus den Herkunftsländern Afghanistan, Irak und Syrien stammen. „Die Stadt Herford ist quasi über Nacht Durchgangslager für Flüchtlinge geworden “, schreibt das Westfalen Blatt in seiner Ausgabe vom 22.09.2014. Ohne den beherzten Einsatz des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks und der kommunalen Vertreter vor Ort wäre eine ad-hoc-Unterbringung und Versorgung überhaupt nicht möglich. Die Stadt Herford, die erst am Samstagmorgen von der Angelegenheit erfuhr, konnte verständlicherweise nicht mit der zuständigen Bezirksregierung zum Beispiel über alternative Standorte und Wohnheime für Asylbewerber und Flüchtlinge sprechen, sondern wurde vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt. Dieser Vorfall wirft folgende Fragen auf, die die Landesregierung im Interesse der Sache und der Akzeptanz vor Ort zügig beantworten sollte: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7058 2 1. Welche Zuständigkeit ist im Hinblick auf eine rechtzeitige Information kommunaler Gebietskörperschaften, welche Flüchtlinge aufnehmen sollen, gegeben (bitte die konkrete Aufbau-/Ablauforganisation schildern)? Bei der Unterbringung von Asylsuchenden ab dem 19.09.2014 in einer durch das Land angemieteten Bundesliegenschaft in Herford handelt es sich um eine Unterbringung im Rahmen der Landesaufnahme. Die dort befindlichen Asylsuchenden sind noch keiner Kommune zur weiteren Unterbringung gem. § 1 FlüAG zugewiesen. Für die spätere Zuweisung der Asylsuchenden an die Kommunen zur dortigen Unterbringung ist gem. § 1 FlüAG die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Während der Unterbringung in einer der Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW erfolgen im Rahmen dieser Zuständigkeit die Informationen über Anzahl und personenbezogene Daten der zugewiesenen Asylsuchenden im Zuge der Erstzuweisung in der Regel mit drei Tagen Vorlauf per Fax (zurzeit auch mit weniger Vorlauf) an die Kommune und die jeweils zuständige Zentrale Unterbringungseinrichtung. Zusätzlich werden sowohl die Kommunen als auch die Sozialämter und die zuständige Ausländerbehörde auf dem Postweg über Anzahl und personenbezogene Daten informiert. 2. Wie konnte es dazu kommen, dass die kommunalen Akteure vor Ort in der Stadt Herford bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen keine rechtzeitigen Informationen erhalten haben beziehungsweise vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind? Bei der Besichtigung der Liegenschaft am 19.09.2014 waren Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold (Dez. 22), des Technischen Hilfswerks, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Berufsfeuerwehr der Stadt Herford anwesend. Der Austausch der „Lageinformationen“ ergab, dass durch die Bezirksregierung Arnsberg zwischenzeitlich angeordnet wurde, dass die Belegung am 19.09.2014 ab ca. 20:00 Uhr erfolgen solle. Diese Information war allen o. g. Teilnehmern der Besichtigung bekannt. Gemeinsam wurde sofort mit den Vorbereitungen begonnen. Der Einsatzauftrag war der Berufsfeuerwehr der Stadt Herford demnach bekannt. Vor Inbetriebnahme von Landesunterkünften entspricht es dem üblichen Verfahren, die Bürgermeister der Kommunen, auf deren Gebiet die Einrichtung eröffnet werden soll, vorher zu informieren und ggf. Verfahrensabsprachen zu treffen. Bei der Inbetriebnahme der Unterkunft in Herford bestand eine hohe Dringlichkeit, die zur Aufnahme und Unterbringung Asylsuchender durch das Land NRW benötigten Plätze zu schaffen, um Obdachlosigkeit Asylsuchender zu verhindern. Zu dieser Zeit waren noch mehrere Landeseinrichtungen von krankheitsbedingten Belegungssperren betroffen. Aufgrund der Dringlichkeit erfolgte eine rechtzeitige Information der Stadtspitze in Herford nicht mehr. Die Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold gingen aufgrund der Teilnahme der Berufsfeuerwehr der Stadt Herford davon aus, dass die Stadtverwaltung Herford „offiziell“ über den Einsatzauftrag informiert ist. Am folgenden Tag informierten Stadt und Bezirksregierung die Öffentlichkeit im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz über die Einrichtung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7058 3 3. Sofern der Stadt Herford durch die offensichtlich nicht durchgeführte Information bezüglich der Aufnahme von ca. 350 Flüchtlingen Kosten entstanden sind: Erhält die Stadt Herford durch die Landesregierung eine vollumfängliche Erstattung ihrer etwaigen zusätzlichen Aufwendungen? Es liegt keine Zuweisung von Asylsuchenden an die Stadt Herford im Sinne des § 1 FlüAG vor. Vielmehr handelt es sich um die Einrichtung einer Unterkunft des Landes NRW für Asylsuchende. Die aus dem Betrieb der Unterkunft entstehenden Kosten und Aufwendungen trägt das Land NRW. 4. Inwiefern stellt die Landesregierung generell sicher, dass die Kommunen im Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen frühzeitiger einbezogen werden? Siehe Antwort zu Frage 1.