LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7067 20.10.2014 Datum des Originals: 20.10.2014/Ausgegeben: 23.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2685 vom 10. September 2014 der Abgeordneten Volker Jung und Werner Lohn CDU Drucksache 16/6792 Zukunft der JVA Büren Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2685 mit Schreiben vom 20. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem EuGH-Urteil vom 17.07.2014 ist bekannt, dass die JVA Büren in ihrer bisherigen Form nicht weiter existieren werden kann. Seitdem hat sich der Justizminister immer wieder zum Standort Büren bekannt. Jedoch ist es der Landesregierung bisher nicht gelungen ein Konzept für einen sicheren Fortbestand der JVA Büren vorzulegen. Leider sind auch die vergangenen Aussagen des Ministers im Rechtsausschuss zur Nutzung der JVA Büren im allgemeinen Strafvollzug so vage formuliert, dass für die ohnehin schon verunsicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein unzumutbarer Zustand besteht. (31. Sitzung des Rechtsausschusses vom 03.09.2014: „Schließlich kommt auch eine Weiternutzung der JVA Büren im Bereich des allgemeinen Strafvollzuges in Betracht. Sobald die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen , baurechtlichen, mietrechtlichen und haushaltsrechtlichen Klärungsprozesse abgeschlossen sind, wird die Landesregierung die personalpolitischen Folgeentscheidungen und Notwendigkeiten in der bewährten Weise mit den zuständigen Berufs- und Personalvertretungen erörtern und dabei auf sozialverträgliche Lösungen achten.“) Vorbemerkung der Landesregierung Die Beantwortung erfolgt im Anschluss an die Vorlagen 16/2108, 16/2154, 16/6826 und 16/2216. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7067 2 1. Wann führt die Landesregierung Gespräche zur Sicherung der Arbeitsplätze in der JVA Büren, damit die Arbeitnehmer über die Situation bzw. Aussichten ihrer Arbeitsplätze informiert werden können? Die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herbeigeführte Situation gibt Anlass zu grundsätzlichen konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich der künftigen Gestaltung der Abschiebungshaft , und zwar sowohl hinsichtlich Art und Umfang der räumlichen und personellen Ausstattung als auch mit Blick auf die künftige Organisation des Vollzugs sowie mögliche länderübergreifende Kooperationen. Dies ist aktuell Gegenstand intensiver Prüfungen sowie von Gesprächen zwischen allen beteiligten Stellen. Diese Prüfungen sind u. a. auch deswegen unerlässlich, um eine aufenthalts- und haushaltsrechtlich überzeugende Entscheidung über die mittel- und langfristige Weiterverwendung der JVA Büren treffen zu können. Sobald die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen, baurechtlichen, mietrechtlichen und haushaltsrechtlichen Klärungsprozesse abgeschlossen sind, wird die Landesregierung die personalpolitischen Folgeentscheidungen und Notwendigkeiten in der bewährten Weise mit den zuständigen Berufs- und Personalvertretungen erörtern und dabei auf sozialverträgliche Lösungen achten. Alle Bediensteten der JVA Büren sind über den derzeitigen Sachstand zeitnah umfassend unterrichtet worden. Bei einer Sachstandsänderung wird dies gleichermaßen der Fall sein. 2. Wie steht die Landesregierung konkret zur Nutzung der JVA Büren für den all- gemeinen Strafvollzug? Die JVA Büren wurde seit Inbetriebnahme im Jahr 1994 zunächst ausschließlich für Abschiebungshaftvollzug genutzt, seit dem 01.07.2007 daneben auch für den allgemeinen Strafvollzug. Seit der Verlegung der Abschiebungshaftgefangenen am 26.07.2014 nach Berlin wird die JVA Büren bis auf weiteres ausschließlich für den Vollzug von Strafhaft genutzt. Eine Weiternutzung der JVA Büren im Bereich des allgemeinen Strafvollzuges kommt - als eine von mehreren Alternativen - grundsätzlich auch künftig in Betracht. Sobald die konzeptionellen Überlegungen und Klärungsprozesse abgeschlossen sind, wird die Landesregierung die erforderlichen Folgeentscheidungen treffen. 3. Falls eine solche Nutzung nicht vorbereitet wird, was sind die Gründe hierfür? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie steht die Landesregierung zur Nutzung der JVA Büren als zentrale länder- übergreifende Abschiebehaftanstalt? Wie bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 28. August 2014 ausgeführt, werden die Möglichkeiten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Abschiebungshaft derzeit in zwei Arbeitsgruppen der Innen-Staatssekretäre geprüft. Das Ergebnis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7067 3 dieser Prüfung wird nicht vor Mitte Oktober d. J. vorliegen. Daher kann die Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. 5. Falls eine solche Nutzung nicht vorbereitet wird, was sind die Gründe hierfür? Siehe Antwort zu Frage 4.