LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7077 21.10.2014 Datum des Originals: 21.10.2014/Ausgegeben: 24.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2680 vom 15. September 2014 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/6781 Müssen die Bundesländer nach Ansicht der Landesregierung dem CETA-Abkommen zustimmen? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2680 mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA, ist ein geplantes europäisch -kanadisches Freihandelsabkommen, welches derzeit verhandelt wird. Der Vertragstext wurde zwischenzeitlich öffentlich. [1] Offenbar betrifft das geplante CETA-Freihandelsabkommen ausschließliche Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur, so der inzwischen veröffentlichten Entwurfstext. Damit ist die Frage zu stellen, inwieweit nach dem Lindauer Abkommen die Zustimmung jedes einzelnen Bundeslands in der ständigen Vertragskommission notwendig wird. [1] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-dokument-101.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7077 2 Vorbemerkung der Landesregierung Ein gestärkter Freihandel bietet Chancen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Aus Sicht der Landesregierung müssen bestehende Standards zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Umwelt abgesichert sein und demokratisch legitimierte Entscheidungen dürfen nicht infrage gestellt werden. Die Verhandlungen zu CETA sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Bislang liegt der Landesregierung noch kein endgültiges Verhandlungsergebnis vor. Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der CETA-Entwurf soll nach dem formellen Abschluss der Verhandlungen rechtsförmlich geprüft und übersetzt werden. Anschließend fasst der Rat einen Beschluss zur förmlichen Vertragsunterzeichnung. Da CETA nach Auffassung der Bundesregierung ein gemischtes Abkommen ist, muss der Beschluss einstimmig erfolgen. Die sich anschließende Beschlussfassung im Europäischen Parlament wird nicht vor Ende 2015 erwartet. Der anschließende Ratifizierungsprozess in den 28 Mitgliedstaaten erfolgt nach Maßgabe der jeweils verfassungsrechtlichen Vorschriften - in Deutschland durch Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Abschließend wird das Abkommen durch Beschluss des Rates formal für die EU ratifiziert. 1. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das geplante CETA- Freihandelsabkommen auf der Grundlage des inzwischen veröffentlichten Entwurfstextes auch in Teilbereichen ausschließlicher Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur Anwendung findet? 2. Inwieweit ist die Landesregierung der Meinung, dass CETA nach dem Lindauer Abkommen die Zustimmung jedes einzelnen Bundeslands in der ständigen Vertragskommission bedarf? 3. Wird Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung versagen? 4. Kann die Ablehnung von CETA durch das Land Nordrhein – Westfalen Gegenstand einer Volksinitiative sein? 5. Inwieweit sieht der CETA-Vertragsentwurf nach Einschätzung der Landesregierung vor, dass vergangene oder zukünftige Marktöffnungs- und Privatisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (z.B. durch Rekommunalisierung)? Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein.