LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7092 23.10.2014 Datum des Originals: 21.10.2014/Ausgegeben: 28.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2683 vom 12. September 2014 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/6790 Über- und Unterschreitung von Wahlkreisgrößen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2683 mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch Gesetz über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz) vom 3. Februar 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen, vom 8. Dezember 2009 ist das Land NRW in 128 Wahlkreise eingeteilt. Nun haben sich die Einwohnerzahlen durch Zu- und Fortzug, durch die demographische Entwicklung und durch die Erhebungen im Rahmen des „Zensus“ teilweise erheblich geändert. 1. Wie groß ist die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl jedes Wahlkreises nach den derzeitigen Einwohnerzahlen bzw. nach den prognostizierten Einwohnerzahlen für das Jahr 2017 in absoluten Zahlen (und in Prozenten)? 2. Wie hoch sind die Einwohnerzahlen der kreisfreien Städte und Kreise derzeit und prognostiziert für das Jahr 2017. 3. Wie viele Wahlkreise entfallen derzeit bzw. prognostiziert für das Jahr 2017 auf die jeweiligen kreisfreien Städte und Gemeinden (auf zwei Stellen hinter dem Komma)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7092 2 4. Gibt es Abweichungen von der durchschnittlichen Einwohnerzahl in Städten und Kreisen (bei kreisübergreifenden Wahlkreisen aus der Summe der betroffenen Städte und Kreise) auf über 0,5 Wahlkreise; ggf. in welchen Städten und Kreisen ? Das Ministerium für Inneres und Kommunales berichtet dem Landtag über die Einteilung der Landtagswahlkreise und möglicherweise erforderlich werdende Änderungen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung. Mehrmonatige Verzögerungen bei der Bereitstellung der Zensusergebnisse, die dann mit der Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen 2014 zusammenfielen, haben dazu geführt , dass mit der Fortschreibung der Bevölkerungszahlen erst später begonnen werden konnte. Der entsprechende Bericht, aus dem sich auch die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ergibt, geht dem Landtag zeitnah zu.