LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7098 23.10.2014 Datum des Originals: 23.10.2014/Ausgegeben: 28.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2761 vom 7. Oktober 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6981 Überlegungen zum Schienengüterverkehr im Kreis Lippe – was sagt die Landesregierung ? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2761 mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bekanntlich befindet sich aktuell der „Bundesverkehrswegeplan Schiene“ in der Abstimmung beziehungsweise weiteren Bearbeitung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bewertet derzeit die vorgeschlagenen Projekte zum Aus- und Neubau von Schienenstrecken. Im Fokus stehen dabei auch gesamtwirtschaftliche Bewertungen der angemeldeten Projekte, um auszuloten, ob und inwieweit eine grundsätzliche Geeignetheit für die Aufnahme in den „Bundesverkehrswegeplan Schiene“ gegeben ist. Nach Informationen des Fragestellers soll dieser Prüfprozess noch bis Ende des Jahres 2014 andauern. Für die Region Ostwestfalen-Lippe stehen bekanntlich die Maßnahmen „Minden-HasteSeelze “ (sogenannter „Planfall 12“) und „Löhne-Braunschweig“ („Planfall 33“) in Rede. Nach Informationen des Fragestellers ist eine Ausbaumaßnahme der Strecke zwischen der niedersächsischen Stadt Hameln und Altenbeken nicht angemeldet worden, wird aber offenbar als Alternative für den Schienengüterverkehr diskutiert. Eine solche Ausbaumaßnahme würde insbesondere in der Region Lippe sowie in der kreisangehörigen Stadt Lügde zu erheblich höheren Belastungen für die an die Schienenstrecke angrenzende Wohnbebauung führen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7098 2 Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß Artikel 87e GG ist der Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes eine Aufgabe des Bundes. 1. Wie beurteilt die Landesregierung eine etwaige Ausbaumaßnahme der Strecke Hameln - Altenbeken für den Schienengüterverkehr im Hinblick auf die Belastungswirkungen für die an die Schienenstrecke angrenzende Wohnbebauung auf dem Gebiete des Kreises Lippe und der Stadt Lügde? Der Landesregierung ist keine Planung bezüglich der Strecke Hameln – Altenbeken bekannt. Ohne Kenntnis einer solchen Planung können die Auswirkungen auf die Gebiete des Kreises Lippe und der Stadt Lügde nicht beurteilt werden. 2. Inwieweit ist die Landesregierung in etwaige Überlegungen des Bundesministe- riums für Verkehr und digitale Infrastruktur bezüglich dieser potentiellen Streckennutzung für den Güterverkehr eingebunden, obwohl eine solche Ausbaumaßnahme offensichtlich nicht beim Bund angemeldet wurde? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Inwieweit kann die Landesregierung gegenüber dem Bund sicherstellen, dass die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften in einen etwaigen Planungsprozess rechtzeitig und umfassend eingebunden werden? Eine Einbindung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften kann nur durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und durch die Deutsche Bahn erfolgen .