LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7100 24.10.2014 Datum des Originals: 23.10.2014/Ausgegeben: 29.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2733 vom 30. September 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Thomas Nückel, Dr. Joachim Stamp und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/6929 „Soforthilfe“ des Bundes für von Armutszuwanderung betroffene Städte – hat das Land NRW in Berlin keine Lobby? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2733 mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bekanntlich beabsichtigt der Bund eine sogenannte „Soforthilfe“ für Städte und Gemeinden, die vor besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung stehen. In Rede steht ein Betrag in einer Größenordnung von 25 Millionen Euro. Zuständig auf der Ebene des Bundes ist die Bundesministerin Andrea Nahles (SPD), der die politische Verantwortung für einen akzeptablen Vorschlag zur Verteilung dieses Geldes obliegt. Presseberichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 27.09.2014 zu Folge will „Nahles die Millionen auf 15 Städte begrenzen“ und hat veranlasst, hierzu die „Daten der Jobcenter abzufragen “. Nach bisherigem Kenntnisstand sollen folgende Kommunen von der „Soforthilfe“ profitieren : Frankfurt, Berlin-Neukölln, Köln-Stadt, Berlin-Mitte, Duisburg-Stadt, Bremerhaven, Mannheim, Bremen, Ludwigshafen, München, Hamm, Offenbach, Hamburg, Region Hannover und Groß-Gerau. Die bisherige Verteilungssystematik sorgt – zu Recht – bei besonders betroffenen Kommunen in NRW, insbesondere im Ruhrgebiet, für Unmut. Gerade die Ruhrgebietsstädte Dortmund , Essen, Gelsenkirchen und Herne fallen bei der derzeitigen Gemengelage durchs Raster . Lediglich die NRW-Kommunen Köln, Duisburg und Hamm sollen insgesamt 5,7 Millionen Euro erhalten. Gerade die Kommunen im Ruhrgebiet haben es nicht selten bei der Zuwanderung mit Menschen zu tun, die aus sehr prekären Verhältnissen kommen. Die Dortmunder Sozialdezer- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7100 2 nentin wird in dem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 27.09.2014 mit folgendem Zitat wiedergegeben: „Der Verteil-Schlüssel bildet die Problemlage nicht ab. Wir sind äußerst unzufrieden.“ Dass es überhaupt soweit kommen konnte, lässt darauf schließen, dass für die Sorgen und Nöte der NRW-Kommunen, besonders im Revier, in Berlin durch die Landesregierung nicht ausreichend geworben wurde. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den bislang diskutierten Verteil-Schlüssel be- züglich der sogenannten „Soforthilfe“ des Bundes? Ziel der Landesregierung in der Diskussion um den Verteilschlüssel für die Soforthilfe des Bundes in Höhe von 25 Millionen Euro ist es, dass nordrhein-westfälische Kommunen nicht benachteiligt werden. Nord-rhein-Westfalen ist gesetzlich nicht verpflichtet, den Verteilschlüssel des Bundes für die Zuweisung an die besonders belasteten NRW-Kommunen zu übernehmen. Vielmehr kann es eine eigenständige Regelung schaffen, die den Empfängerkreis der Soforthilfe des Bundes definiert. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass das Land verpflichtet ist, auf amtliche Statistiken zurückzugreifen, um ein hinreichend valides Datenmaterial für die Verteilung der NRW zugewiesenen Finanzmittel zu erhalten (siehe auch Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein -Westfalen, Urteil vom 26. Mai 2010, AZ: 17/08). 2. Inwieweit hat die Landesregierung im Vorfeld der Erarbeitung dieses „Soforthil- fe“- Programms bei der Bundesregierung auf die besonderen Problemlagen der NRW-Kommunen hingewiesen? Die Landesregierung hat sich bereits im Rahmen der Bundesratsverfahren im Zusammenhang mit einer Empfehlung der EU-Kommission zur Integration der Roma (BR-Drucksache 603/13) und der Mitteilung der EU-Kommission „Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien : fünf grundlegende Maßnahmen“ (BR-Drucksache 791/13) sowie bei der 90. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) im November 2013 für die Belange der besonders von Zuwanderung aus Südosteuropa betroffenen Kommunen eingesetzt. Zudem haben die Minister Guntram Schneider (MAIS) und Ralf Jäger (MIK) den Zwischenbericht des von der Bundesregierung eingesetzten Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zum Anlass genommen, in einem gemeinsamen Schreiben vom 6. Mai 2014 die Bundessozialministerin und den Bundesinnenminister über die speziellen Problemlagen in Nordrhein-Westfalen zu unterrichten und dabei ein zielgerichtetes finanzielles Engagement des Bundes zur Entlastung der betroffenen Kommunen zu fordern. 3. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um den bisher angedachten Ver- teil-Schlüssel des Bundes zugunsten der NRW-Kommunen zu ändern? Entscheidend ist, dass die für die nordrhein-westfälischen Kommunen anteilige adäquate Soforthilfe des Bundes in Höhe von 25 Millionen Euro schnell zu den betroffenen Kommunen kommt. Die Landesregierung lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Schlüssel für die Verteilung der Soforthilfemittel auf die Länder ab. Derzeit erfolgt eine intensive Diskussi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7100 3 on über den Verteilschlüssel auf Bundesebene. Sofern es zu keiner Einigung zwischen Bund und Ländern kommt, wird es seitens des Bundes nicht zu einer Auszahlung der Soforthilfe kommen, da der Bundesrat der erforderlichen Rechtsverordnung zur Mittelverteilung zustimmen muss. 4. Wann ist mit einem definitiv feststehenden Verteil-Schlüssel zu rechnen? 5. Zu welchem Zeitpunkt können die betroffenen NRW-Kommunen kassenwirksam mit Geldern aus dem Programm der „Soforthilfe“ rechnen? Die Fragen 4 und 5 können derzeit nicht beantwortet werden, da seitens des Bundes noch keine abschließende gesetzliche Regelung vorliegt.